Beiträge von lirafe

    Erstens würde ich dich doch bitten, für eine neue Frage ein neues Thema zu eröffnen, weil viele User, die auch Antworten geben, das ganze vorangegangene Geschriebene erst lesen, damit sie wissen, wie sie antworten könn(t)en. Und dann gegen Ende merkt man, dass das alles umsonst war und eine ganz andere Frage im Vordergrund steht - eben eine neue. Also bitte "niemals" `ranhängen an ein bestehendes Thema - "immer" auch im eigenen Interesse "neu" aufmachen und fragen.


    Du kannst bei der Sachlage unmöglich eine Sanktion bekommen; sicherlich erhälst du auch die entsprechende Bescheinigung - ein Attest - darüber von deiner Ärztin, dass du diese Lungenentzündung hattest und aus gesundheitlichen Gründen diesen Job dort nicht ausüben kannst. (Ich habe solche Bescheinigung auch schon einmal erhalten). Das müßte reichen. Aber nur, wenn es "dir" reicht, denn ich wäre stinkesauer und würde - auch wenn die mich nicht sanktionieren - diesen Fall der übergeordneten Vorgesetzten dieser Sachbearbeiterin melden. Dazu schreibst du einen "gleichlautenden" (das ist die Überschrift, also Gleichlautend an ... und ....) Brief und schilderst alles wie hier und bittest vor einer solchen möglicherweise sich wiederholenden Situation, nach der dir Sanktion angedroht wird, daraum, zunächst einmal "angehört", und nicht auf einseitige Mitteilung irgendeines möglichen Arbeitgebers hin (der eventuell ohnehin nur an der Förderung interessiert ist, was du aber nicht extra dazuschreiben solltest) verurteilt zu werden.


    Ich hoffe - und gehe mal davon aus -, dass du an "dem" Tag auch zur Ärztin gegangen bist...

    _GuterJunge_  
    Was verstehe ich unter (Zitat): "...naja verstehen tut mans nicht aber man macht es halt - trotzdem ist es auf gut deutsch idiotenarbeit => bestellungen in pc eingeben, kopieren, faxen, ablegen (NM).."


    Heißt das, dass ihr da "richtige" Arbeiten verrichtet, oder sind das alles nur den Übungszwecken dienende ausgedachte "Bestellungen" und weitere Büroarbeiten?


    Und im Übrigen würde ich die Maßnahme, soweit man das so nennen kann, auch abbrechen, zumal du einerseits Vieles kannst, da du es in deiner Ausbildung schon gelernt hast, außerdem das, was du tun/lernen solltest, "belegt" war und man dich einfach wie ein Stück ... irgendwohin gesteckt hat, um dort eine Lücke zu finden, und drittens, weil es dich absolut nicht weiterbringen wird, auch abbrechen (wollen). Allerdings würde ich dies nicht tun, ohne vorher entsprechendes Gespräch mit der zuständigen Sachbearbeiterin geführt zu haben, notfalls auch - falls die sich querstellt - unter "Anrufung" einer höheren Dienststelle.

    An deiner/eurer Stelle würde ich definitiv eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, dies aber nicht selbst schreiben. Denn leider ist es so, dass - auch wenn inhaltlich richtig - die eher "ernst" genommen und entschieden werden, wenn die Art und Weise des Schreibstild vermuten läßt, dass da "richtig" etwas und/oder jemand dahinter steckt, der sich durchzusetzen versteht und den man nicht einfach so - wie jetzt geschehen - abwimmeln kann und sollte. Vielleicht habt ihr jemanden in eurer Umgebung, der euch dabei zur Seite stehen kann und das für euch umsetzt, also dieses Schriftstück. Ich habe das für Freunde und Bekannte hier auch schon öfter so gemacht, egal, ob es dabei um die Arge und solche Dinge ging, um Krankenkassen-Angelegenheiten oder sonstige bürokratische Belange.


    Also mein Tipp: Nicht selbst die Beschwerde, die ich aber für definitiv angebracht halte, formulieren, sondern Hilfe suchen, damit ihr auch echte Erfolgsaussichten habt.

    Wenn deine Tochter eine leichte Behinderung hat, wie du schreibst, müßte es doch einen Weg geben, dies (dem Amt) nachzuweisen, so dass sie nicht sanktioniert wird und daneben gleichzeitig dem Vermieter so eine Art Garantie (vom Amt) betreffend die künftig zu zahlenden Mieten zu geben. Es wäre doch in Ordnung, wenn das Amt die Miete ohne Umwege über deine Tocher dem Vermieter überweist. Ich könnte mir vorstellen, dass es für ihn auch eine überlegenswerte Variante wäre, bei der er sich sicher sein kann, dass die Miete "kommt".

    Na ja, ich gucke auch regelmäßig nach `untergesetzten Lebensmitteln, aber ich denke mal, dass es ein gravierender Unterschied ist, ob man nur für sich selbst (1e Person) oder für drei Menschen mit nicht nur unterschiedlichen Geschmäckern, sondern insbesondere auch mit verschiedenen Lebensmittelallergien und `ner zusätzlichen Laktoseintoleranz einkaufen muß. Diese Laktoseintoleranz allein ist schon ein erheblicher Kostenfaktor; die Milch kostet mehr als doppelt soviel, Yoghurts etc. auch. Und da das meine Tochter betrifft, und sie nebenher schon so sehr viele Kreuzreaktionen auf Lebensmittel hat, die sie ernährungsmäßig mehr als stark einschränken, kann ich nicht verlangen, dass sie das auch noch "knickt". Nun ja, und der Dritte im Bunde kann ja nicht der Schwester oder meinetwegen auch nur noch bei allem den Kürzeren ziehen. Also 60 Euro pro Nase wären hier absolut nicht machbar, mal abgesehen davon, dass ich auch son Zeug, wie Duschgel, Haarwaschmittel, Reinigungsmittel, Waschpulver und und und brauche, die sich auch kostenmäßig niederschlagen. 60 Euro - ehrlich - nicht hinten und nicht vorn.

    joe91
    Du hast im Abstand von wenigen Tagen dieselbe Frage (nur etwas umformuliert und unter anderer Überschrift doppelt gestellt). Das ist so nicht sinnvoll, irritiert andere, bringt hier u.U. manches durcheinander und "bessere" andere Antworten erhälst du dadurch nicht.


    Ich habe deine beiden Beiträge "habe scheinbar keine Chance auszuziehen" und "U25 meine Mutter will mich `rauswerfen" (leider "vertan hinsichtlich des Alters) zu einem Thema zusammengefaßt inklusive der dazu jeweils gegebenen Antworten.


    Lirafe

    Ja, so ist es.


    Zusatz/Nachtrag/Erläuterung, damit kein Mißverständnis entsteht bzw. weil das mißverständlich ausgelegt werden könnte:
    Mein "Ja, so ist es." bezieht sich natürlich auf den letzten vorangegangenen Satz von "evil", der da heißt: "Wenn das Geld aber erst nach dem 01.04 kommen würde, wäre es aber weg, richtig? weil dies dann als Einkommen berechnet wird, wenn ich das richtig hier im Forum gelesen habe?"

    Verstehe zwar nach wie vor nicht, wie das geht: Existenzgründung und dann Ausbildung? Aber egal, du wirst das schon wissen. Jedenfalls kannst du für die Zwischenzeit (25. Geburtstag bis Eingang erstes Ausbildungsentgelt) dann ja H IV beantragen und fällst in dieser Zeit auch in die Schiene "Erstausstattung". Und wie hier im Forum schon mehr als oft geschrieben: Erst das OK des Amtes einholen, dann den (vielleicht auch schon vorbereiteten, aber noch nicht unterzeichneten) Mietvertrag unterschreiben.

    1.
    Nein; du könntest höchstens schon mal alles in die Wege leiten, damit es "dann" schneller geht und du keine Zeit verschenkst.


    2.
    Deine Frage ist ein Widerspruch (leider) in sich, du stellst in der ersten und zweiten Satzhälfte dieselbe Frage. Fakt ist aber, dass du Wohngeld erst beantragen kannst, wenn du auch eine Wohnung hast. (H IV und Extra-Wohngeldantrag schließen sich sowieso gegenseitig aus). Wohngeld erhält man, wenn man an sich von seinem eigenen Einkommen leben könnte, es aber daneben nicht zur Mietzahlung reicht.


    Da du schreibst, dass du eine Ausbildung anfängst, gehe ich mal davon aus, dass die auch vergütet wird, so dass in deinem Fall wohl eher der Wohngeldantrag "greift". Was ich nicht verstehe, ist dass du gerade erst damit anfangen wirst, also mit der Ausbildung und dann daneben schon eine "Existenzgründung" geplant ist!? Vielleicht wäre es wichtig für eine Antwort, das genauer zu wissen, vielleicht auch nicht.


    3.
    Was die Arge(n) jeweils genehmigen würde, steht manchmal in den Sternen; immer wieder gibt es Einzelfallentscheidungen, so dass man dir dazu nichts Konkretes sagen kann, auf das Verlaß ist. Wenn du aber vielleicht sowieso von deinem Ausbildungsentgelt lebst und zusätzlich "nur" Wohngeld beantragst/beziehst, kannst du dir eine Wohnung nehmen, so wie es dir paßt, weil das der Arge dann egal sein kann. Solltest du jedoch H IV beziehen (müssen), gehst du am Besten mit dem dann von dir eingeholten Angebot (Mietvertragsentwurf, Miethöhe, Größe etc.) zur Arge und läßt dir bestätigen (schriftlich), dass du diese Wohnung nehmen kannst. Anderenfalls gehe ohne konkrete Angaben hin und erfrage allgemeingültig, was du darfst und was nicht.

    Du meinst sicher den Betrag, den man anrechnungsfrei hinzuverdienen kann, vermute ich. Wenn du 400 Euro verdienst, darfst du 100 Euro anrechnungsfrei behalten und vom Restbetrag (also den verbleibenden 300 Euro) 20 % = 60 Euro, so dass du insgesamt dann 160 Euro behalten kannst von den hinzuverdienten 400 Euro. Diese 160 Euro hast du zusätzlich zu deiner Regelleistung in Höhe von 359 Euro Regelleistung.

    Ich hoffe, die akzeptieren das dann nun wirklich definitiv, ansonsten würde ich ganz definitiv eine Dienstaufsichtsbeschwerde anregen. Das ist ganz einfach: Überschrift Dienstaufsichtsbeschwerde, dann die Fakten und fertig ists.

    Und was ist mit dem (von mir) angedachten Vorschuß? Den mußt du einfach kriegen, ansonsten laß`dir die Ablehnung schriftlich geben, zumal ja aus deinem "Urteil", das nach Klage gefällt wurde, auch deutlich ersichtlich sein muß, dass du von ... bis bei .... gearbeitet hast. Das kommt einer Bescheinigung gleich, auch wenn es nicht auf deren Formular gedruckt steht. Ich würde jetzt noch ein einziges Mal "schriftlich" unter Mitteilung dieses "Beispiels", das als Nachweis dienen könnte, so dass der Bescheid auf jeden Fall erstellt werden und ausgezahlt werden müßte. Hin und wieder woll(t)en die von mir auch etwas nachgereicht haben. Der Bescheid erging dann dennoch jeweils und auch die Überweisungen wurden getätigt unter einer "Auflage", nämlich der, dass ..... nachgereicht wird. Da es sich in diesem Fall hier nicht einmal um etwas handelt, das "du" beibringen kannst, ist es noch krasser und der Arbeitgeber sollte unter Androhung von irgendwas aufgefordert werden, einzureichen.


    Also bitte - Schreiben formulieren -, persönlich abgeben und bestätigen lassen (den Eingang), Vorschuss erbitten und im Falle weiterer Verzögerung(en) Dienstaufsichtsbeschwerde (leider) ankündigen. (Du kannst ja schreiben, dass du dann keinen anderen Ausweg mehr siehst und so)

    Selbst wenn du den Neuantrag zu stellen verpaßt hast und noch eine "Unterlage" fehlt, können die dir zunächst einmal im Hinblick darauf, dass nach Vorlage der Bescheinigung des Arbeitgebers bewilligt wird, schon mal einen "Vorschuß" geben, und zwar sofort an Ort und Stelle.


    Was mir viel eher Bauchschmerzen macht, ist die Tatsache, dass das jetzt eine Kündigung im gegenseitigen Einverständnis ist. In dem Fall bist du nämlich dann zunächst wirklich richtig gesperrt - möglicherweise -. Erkundige dich dazu und auch, ob du nicht dennoch das Geld für dein Kind erhalten müßtest, wobei sich das durch Unterhalt oder Unterhaltsvorschuß möglicherweise auch in Grenzen hält oder erledigt hat!?

    Vielleicht solltest du in dem Fall Widerspruch einlegen, wenn es zur Sanktion kommt, du den Bescheid hast und die Situation noch einmal darlegen - also die des Arbeitsweges - unter (natürlich) Nachweisen, dass du keine bzw. nur eingeschränkte Möglichkeiten mit öffentl. Verkehrsmitteln hättest. Das mit der 1-Euro-Maßnahme hast du auch nicht so formuliert in deiner Anfangsfrage. Vielleicht solltest du diesbezüglich mal - außer der Reihe, also ohne dass "die" "dich" einladen, sondern weil "du" dich "kümmerst" ein Gespräch (möglichst sachlich) mit der/dem für dich zuständigen Sachbearbeiter(in) führen und das Ergebnis auch festhalten. Am Sichersten wäre es, du nähmst jemanden (nicht deine Freundin/Verlobte) als Zeugen mit, wobei du das Wort "Zeuge" ja nu`nicht gleich so "ausschmücken", also betonen mußt, sondern der/die ist eben gerade mal einfach dabei.

    Nicht böse sein, aber du durchlebst eine Trennung, wie sehr viele Menschen Trennungen (leider) erleben müssen. Viele haben ihre "besonderen" Geschichten. Auch ich könnte dir davon ein Lied(chen) singen. Habe meinem Mann von 12jähriger Beziehung/Ehe 10 Jahre lang Abschlüsse und Studium finanziert. Als er dann fertig war, wollte Mr. Ing. keinen "Hiwijob" annehmen, also sowas, womit ich uns ein Jahrzehnt durchbrachte. Nachdem ich dachte, endlich wieder "Sonne" zu sehen, verließ er mich Anfang meiner zweiten Schwangerschaft. Ich bekam meine (unsere) Tochter trotzdem und zog meine beiden Kinder nahezu mehr oder weniger alleine auf. Deine Trennung finde ich ehrlich gesagt relativ "normal", so schlimm sich das auch anhört und so "dramatisch" wg. Afghanistan etc. Doch unter dem Strich reihst du dich einfach ein in die Reihe Tausender.


    Soviel dazu - versuche `runterzukommen -, `reinsteigern hilft nicht, gar nicht. Dein Mann ist zwar dazu verpflichgtet, Unterhalt zu leisten - zunächst -, aber dauerhaft kannst du dich nicht auf deine "Diagnose" verlassen. Habt ihr eigentlich Kinder (oder habe ich da etwas "überlesen")? Du wirst arbeiten gehen müssen und ich könnte mir vorstellen, dass dir das auch gut tut - also Menschen sehen (müssen), andere Geschichten hören, Kontakte wieder aufbauen. Wirklich - sieh nach vorn; sonst gehst du unter und das hilft niemandem - bzw. du tust deinem Mann damit auch nicht weh - falls das unbewußt ein Ziel ist. Mitleid wäre auch keine gute Basis.

    Bevor du eine zu große (viel zu große sozusagen) Wohnung mietest, die auch noch über den zulässigen Kosten der Unterkunft in eurer Region liegt, würde ich an deiner Stelle unbedingt vorher beim Amt vorsprechen. Nicht, dass du gleich wieder ausziehen mußt, denn ob du das von deiner Regelleistung selbst beisteuern möchtest oder nicht, interessiert die einerseits nicht, andererseits lassen die es auch nicht zu und die Frage taucht auf, wie du das eigentlich "schaffen" willst.
    Habe gerade einen ganz "krassen" Fall in meiner Umgebung. Meine Freundin bewohnt mit Familie ein eigenes Haus (belastet) und muß aus ihrer Regelleistung (was in dem Fall aber normal ist) zu den monatlichen KdU etwas beisteuern, was aber bei Eigentum wegen der Tilgung normal ist.


    Nun verlangen die, dass sie das Ding verkauft und haben ihr geschrieben, wie groß die dann anzumietende Wohnung sein darf, weil ihnen das, was sie aus der Regelleistung für die KdU verbrauchen müßte, zu viel ist und auch bei Eigentum nur noch Kosten, die der ortsüblichen Miete ähneln, übernommen werden. Sie dreht zur Zeit völlig durch, weil das unglaublich ist, zumal sie mit einem Batzenschuldenberg `rauskäme, falls sie überhaupt nen Käufer findet. Und was, wenn sie zwei oder drei Wochen später wieder Arbeit hat? Also dies nur als Beispiel - bitte geh`zum Amt, "bevor" du etwas endgültiges in die Wege leitest (Mietvertragsabschluß).


    Gruß. Lirafe

    planlos
    Nachdem ich dir hier geantwortet hatte, habe ich gesehen, dass du unter anderer Überschrift dieselbe Frage, also absolut identisch, um 4.41 Uhr noch einmal gestellt hast. Das ist so nicht gewünscht hier im Forum, bringt einiges durcheinander und dich nicht weiter. Daher habe ich den zweiten, inhaltlich identlschen, Beitrag gelöscht.


    Lirafe

    Du hast nun mal die Pflicht, Bewerbungsgesprächstermine wahrzunehmen. Da du dies nicht getan hast, ist die Sanktion vermutlich gerechtfertigt. "Du" wirst sanktioniert, ich denke nicht, dass ihr alle Drei mit Kürzungen rechnen müßt. Wenn du dich nun im Weiteren weigerst, die Eingliederungsvereinbarung zu unterzeichnen, weil du dich nicht bewerben "willst", wirst du eben auch noch weiter sanktioniert. Du schadest nicht nur dir selbst, sondern auch und insbesondere deinem Kind, oder wirst du das Geld, dass du/ihr für euer Kind erhaltet, nicht auch für dich selbst verwenden (wollen, müssen), wenn du aufgrund deiner Verhaltensweise für dich nichts mehr bekommst.


    Warum hast du eigentlich das Bewerbungsgespräch nicht geführt und möchtest dich nicht weiter bewerben? Wenn du das wolltest, könntest du frei weg ja auch diese Eingliederungsvereinbarung unterzeichnen. Denkst du wirklich, du erhälst staatliche Unterstützung, auch wenn du dich offen dazu bekennst, nichts zur Beendigung deiner Arbeitslosigkeit beitragen zu wollen? Versetze dich doch einmal in deren Lage. Wie würdest du dich verhalten?