Beiträge von lirafe

    Danielo
    Es wäre im Interesse der größeren Zahl der H IV-Empfänger und auch der Mehrheit der Nutzer hier wirklich angebracht, nicht alle über einen Kamm zu scheren, weil hier hin und wieder solche Fragen / Fragesteller auftauchen. Es waren doch auch nicht alle Deutschen Nazis, oder? Weitere Diskussionen dazu erübrigen sich wohl.

    Horst GRUNERT
    Deine Eingabe: "@ Lirafe - Bist Du hier neuerdings der Admin ? Beschweren kannste DIch ja gerne aber ich glaube der hier was reglementeieren darf ist Phillip - zumindest hast Du Dich hier noch nicht als neuer Admin vorgestellt!


    Beschweren darfste Dich aber trotzdem gerne - wenn es Dich denn glücklich macht!²


    In Ordnung, ich wollte es nicht so, aber wenn deine verbalen Entgleisungen nicht anders zu stoppen sind: Habe deinen Beitrag gelöscht.


    Gruß. Lirafe

    Horst GRUNERT
    Solche Bemerkungen, also diese Fäkalsprache, wie nachfolgend zitiert:


    "Im Klartext gesprochen Ihr seid Luschen, keine Kämpfer für die Sache, es ist nur scahde das immer die Leute die sich für andere den Arsch aufreissen einen in die Fresse bekommen und solche Pissnelken wie Ihr Beide sie hier abgebt letztlich immer die Nutzniesser mit der großen Fresse werden!


    läßt du hier künftig bitte. Ansonsten müßten solche Beiträge hier insgesamt, da sonst aus dem Zusammenhang gerissen, gelöscht werden.


    Gruß. Lirafe

    Es fehlen wichtige Details, damit man dir halbwegs vernünftig antworten kann. Du als Studentin, die Studentenbafög bezieht, kannst dir jedwede Wohnung nehmen, die du mit deinen Mitteln bezahlen kannst. Wenn dein Freund dazu kommt, sind mithin natürlich auch Angaben zu ihm (außer, dass er existiert), erforderlich. Die fehlen in deiner Schilderung; es sei denn, ich habe sie "übersehen". Was "macht" dein Freund - beruflich, schulisch -, oder macht er gar nichts? Hat er Einkünfte - wenn ja, welche, wenn nein, was war abgelehnt und wovon lebt(e) er bis jetzt etc.

    Ja, dafür gibt es ja diese gesetzliche Regelung mit dem festgelegten Selbstbehalt, die ja auch Sinn "macht", weil sonst kein Mensch, der für seine Kinder aufkommen muß und das trotz Arbeit nicht so schafft, dass er davon noch halbwegs würdevoll leben kann (also von dem verbleibenden Rest nach Zahlung Unterhalt) mehr zurecht käme bzw. jede Motivation (insgesamt, was das Weiterleben, Existieren betrifft), verliert.

    Dein Studenten (-Bafög) darf maximal hälftig angerechnet, also berücksichtigt werden; die zweite Hälfte ist "Kredit".

    Bitte laß` dich nicht erpressen; das beginnt - sozusagen - mit "Kleinigkeiten", auch wenn das in meinen Augen, gemessen an dem Eigentlichen, keine mehr sind. Ich kann da nicht wirklich "mitreden", weiß aber, dass sie für die angeführten "Belange" definitiv kein Anrecht auf Ausgleich hat.


    Vielleicht findet sich hier im Forum (hoffentlich jetzt kurzfristig) zu deiner Frage noch ein "Gleichgesinnter", denn oftmals verstehe ich diese "Mütter" nicht und finde manche Aktion auch komplett daneben.

    Super, also leider nichts Konkretes - weder so noch so -. Daher gehe ich mal weiterhin davon aus, dass es keine "echte, richtige, abschließende, definitive, allgemeingültige" Entscheidung dazu gibt, weil die sonst in allen diesen Fällen "greifen" würde. Keine Behörde entscheidet im Einzelfall zugunsten des Antragstellers, wenn sie es absolut nicht muß.

    Gut, aber warum hat das dann bislang immer "so" funktioniert. Kann ein Gesetz alle anderen ausschließen? Wie soll das möglich sein, welches "greift" dann wirklich als Letztes? Gib uns doch bitte mal die entsprechende Formulierung her unter Hinweis darauf, wo die nachlesbar ist. Wäre ja insgesamt mal hilfreich und sehr wichtig.

    In einem schriftlichen Bescheid sollte eine Begründung stehen und wir haben hier Situationen gehabt, in denen das das "ausschlaggebende" Argument war. Eltern müssen ihren Kindern dem Gesetz nach "eine" Ausbildung finanzieren und sie solange unterstützen, bis diese absolviert ist. Mehr nicht. So müssen beispielsweise auch Väter ihren Kindern, für die sie Unterhalt zahlen, nach Beendigung der Ausbildung bzw. eines Studiums keinen Unterhalt mehr zahlen. Bei Müttern, die bis dato ihre Kinder bei sich haben, ist das dementsprechend nicht anders.

    his_mum
    Alles, was wir hier - also Bine NRW und ich bisher geschrieben haben, sollte eigentlich richtig sein, auch wenn die - wie wir es ja auch schon mal schrieben - "es" erst einmal versuchen - sozusagen -. Dein Sohn ist in der Sache von dir "wirtschaftlich unabhängig", denn er hat bereits eine Ausbildung und bezieht/bezog aufgrund vorangegangener Tätigkeit auch schon ALG 1. Geh ruhigen Gewissens hin, verpflichte dich zu nichts, unterzeichne nichts, sei ganz ruhig und überdenke alles, nimm Unterlagen mit und alles, was die dann noch von dir wollen sollten, erbittest du sehr sehr höflich aber bestimmt "schriftlich", denn nur gegen einen schriftlichen Bescheid kannst du - auch schriftlich - Widerspruch einlegen. Du bist im Recht.


    Also definitiv: Dein Kind möchte bitte auf den gestelten Antrag keine Einladung (der du an sich auch nicht folgen müßtest), sondern - wenn die denken, es hat nur "mit oder durch dich Anspruch" einen "s c h r i f t l i c h e n" Ablehnungsbescheid oder überhaupt "Bescheid" mit daran anschließender Rechtsbehelfsbelehrung. Dagegen dann kannst du dann eben auch dieses Rechtsmittel - Widerspruch also - einlegen. Was glaubst du wohl, warum der Bescheid noch nicht erging - vermutlich doch, weil er falsch anfechtbar wäre? Manche Sachbearbeiter glauben wohl, dass sie in "ihren" "Räumen", in die sie Antragsteller zitieren, mehr erreichen. Laß dich - laßt euch - bitte doch nicht einschüchtern.

    Zunächst einmal eine Frage: Du hast vor 3 Jahren noch in Deutschland gewohnt und seinerzeit Hartz IV bezogusteht? Leben? Vor welchem Hintergrund hatte das damals dann funktioniert, wenn doch dieser Hartz IV-Bezug unter 25jährigen an sich nicht zusteht? Hast du keine Eltern mehr oder welche Begründung lag der Genehmigung zugrunde?

    Gut - ich ging davon aus -, dass auf allen Bescheiden unten ganz ganz klein gedruckt eine 0180iger Nummer steht, die du anrufen kannst, und denke auch, dass dem so ist. Guck dir deinen Bescheid doch noch einmal genau an. Dort steht daneben auch, dass man da jemanden erreicht in der Zeit Mo - Fr von 8 - 18 Uhr.
    Leider bin ich in Reha und kann meinen Bescheid gerade mal nicht ansehen, sonst hätte ich dir die Nr. genannt. Vielleicht aber gibt es hier noch irgendwen anders, der das liest und dir dazu etwas sagen bzw. besser - diese Nummer mitteilen kann. Das wäre gut. Ich könnte das erst Ende kommender Woche tun, also Ende März meine ich.

    Ich glaube, in deinem Fall ist das "gehupft' wie "gesprungen", denn da du nicht nur über 25jährig bist, sondern auch ein abgeschlossenes Studium hast, sind das schon mal zwei konkrete Begründungen dafür, dass dir sozusagen eine "eigene" Wohnung zusteht, für die die Kosten zu übernehmen sind. Natürlich gibt es hin und wieder Sachbearbeiter, die dem erst einmal mit unrealistischen Begründungen entgegenwirken wollen, letztlich aber steht dir das zu.


    Wenn du aus dem Ausland kommst, hast du sicherlich "nichts" an Mobiliar und so weiter, so dass ich an deiner Stelle erst beim Amt vorsprechen würde, bevor ich mir eine Wohnung "nehme", so dass du in dem Fall, also weil und wenn du vorher alles geklärt hast (so auch die Größe und mögliche Mietkosten), auch einen Betrag für eine zu erwerbende Erstausstattung erhälst. Versichert bist du über die Arge, sobald du dort gemeldet bist bzw. Leistungen zuerkannt werden.

    Also ich kann dir ja nur so raten, wie ich es in der Zwischenzeit hier im Forum oft durch Hinweise anderer Nutzer mitgeschnitten habe, und da ist es nun mal so, wie ich es schrieb. Bei den Argen ist alles möglich, also könnte es sein, dass du den Betrag selbst zahlen kannst aus der Regelleistung, genauso besteht aber auch die Möglichkeit, dass du dort auf Abwehr stößt. Aber eines haben nahezu alle Sachbearbeiter gemeinsam: Absprache vor Alleingang.

    Hallo zurück, also bitte als Erstes: Immer eine "richtige" Überschrift wählen, mit der auch viele etwas anfangen können, dieses: "Hallo, bitte, Hilfe etc." ist so aussagekräftig wie ein großes "Nichts". Dann erhälst du vielleicht auch Antworten, die dir helfen könn(t)en.


    Zu deiner Frage. Du solltest dieses erfragen bei der für dich zuständigen Behörde (ggf. über die dortige Hotline), weil die zulässigen Miethöhen regional absolut unterschiedlich sind, so dass dir hier niemand ganz konkrete zuverlässige Antwort geben kann, es sei denn, er lebt ebenfalls in deiner Region und hat diese Daten im Kopf. Allerdings gibt es hier auch den einen oder anderen Nutzer, der dir möglicherweise einen "link" mitteilen kann, der dich zur entsprechenden Information führt.


    Gruß. lirafe