Beiträge von lirafe

    Es ist so, wie Klaus geschrieben hat, also dass die Zinsbelastung und Nebenkosten (Steuern, Schornsteinfeger, Müllgebühren etc.), letzteres wie auch bei Mietwohnungen, übernommen werden. An einen Verkauf muß nicht jeder denken, der in eigenem Haus wohnt. Bis zur Grundstücksgröße von etwa 1000 qm und Wohnfläche von 130 qm, und egal, ob nur einer darin wohnt oder mehrere, ist dies unangreifbar. All dies wird bei der ersten Antragstellung geprüft, auch, ob ein Grundstück möglicherweise noch geteilt werden und der Teil verkauft werden könnte etc. Ansonsten lassen die einen wirklich in Ruhe weiter dort leben.


    Letztlich würde sich der Staat ja auch ins eigene Fleisch schneiden. Wenn jeder gleich alles verwerten müßte, züchtet er doch nur wieder spätere Sozialhilfeempfänger heran, weil bei vielen die Renten für Wohnen und Leben nicht reichen. Die Eigenheimbesitzer werden dann oft keine Unterstützung mehr brauchen/bekommen, weil die Renten zum Leben selbst (also Essen/Trinken etc.) dann doch meist wenigstens ausreichen. Die Finanzierungen sind meist so gestaltet, dass das Eigentum im Renteneintrittsalter bezahlt ist.

    :rolleyes: Ein Hallo an euch alle.
    Wie ist das eigentlich kostenmäßig bei einem Eigenheim? Ich weiß, dass die Zinsbelastungen und NK sozusagen übernommen werden. In welcher Höhe sind die angemessen? Bei der ARGE konnte ich nur etwas über angemessene "Miet"-Kosten in Erfahrung bringen.


    Es ist so, dass mein Sohn (Student) vor Kurzem ausgezogen ist. Das darf er ja wohl, obwohl er erst 21 Jahre alt ist, weil er kein H IV bezieht, sondern Bafög erhält. Unsere Belastung wurde, solange er hier wohnte, immer gedrittelt (Sohn, Tochter, ich) und zwei Drittel davon habe ich bekommen (also für Tochter und mich, Sohn hat ja Bafög).


    Nu` is` er weg. Meiner Meinung nach müßten jetzt die Unterkunftskosten halbiert werden, weil ja nur noch meine Tochter und ich hier wohnen. Wie hoch dürfen diese Kosten in eigenem Haus sein? Konnte bisher nirgends etwas in Erfahrung bringen darüber.

    Ich gebe Berthold2008 in allem, was er sagt, Recht, wie beispielsweise dem mit der "angemessenen" Wohnung, in die du dann jetzt ziehen müßtest, weil deine Eltern vielleicht selbst die Mieteinnahmen bräuchten - zum Leben -, die sie dadurch, dass du die Wohnung blockierst, nicht bekommen...?!

    Hallo. Ich verstehe das alles nicht so richtig und weiß auch nicht, ob in einzelnen Bundesländern unterschiedlich verfahren wird, kann mir das aber nicht vorstellen.


    Also 1. Du beziehst Bafög, weil deine Eltern offensichtlich nicht komplett für dich aufkommen können.
    Und 2. Was bitte soll denn deine Mutter von ihrem H IV-Geld an dich zahlen? Das reicht doch so schon nicht.
    3. Was heißt "kleines" Bafög und "in den Einzugsbereich gezogen...?"


    Mein Sohn bekommt auch Bafög. Allerdings ist er Student. Zunächst bekam er das Bafög, das noch zu Hause lebende Studenten bekommen - ca.414 Euro waren das. Wir wohnen recht abgelegen und die Verkehrsanbindungen sind mehr als schlecht, am Wochenende geht fast nix, unter der Woche spät abends auch nix... Daher hat er sich jetzt ein Zimmer zur Untermiete genommen und erhält nun dieses "andere" Bafög, also das, was man bekommt, wenn man nicht mehr zu Hause wohnt - im selben Ort praktisch, nur ein "zentralerer" Ortsteil. Von "Einzugsbereich" etc. habe ich noch nichts gehört. Am Besten rufst du mal bei der für dich zuständigen Bafögstelle an. Die haben auch immer einen Ansprechpartner für Fragen, die sonst in keinem Heftchen oder dergleichen beantwortet sind. Wir haben damit nur gute Erfahrungen gemacht.


    Wenn du das wegen "Außer-Haus-Wohnens" erhöhte Bafög bekommen solltest, entfällt die Frage nach dem Wohngeld natürlich. Aber wie gesagt: Ganz konkrete Antworten geben dir (oft auch nette) Menschen in den einzelnen Behörden.

    Es ist so, dass man auch Eigentum besitzen kann, wenn man dieses selbst nutzt. Die Wohnfläche eines selbstgenutzten Hauses, das sozusagen "frei" ist, beträgt 130 qm; die Grundstücksgröße, auf der dieses stehen darf, so bis zu 1000 qm. Bei der ersten Antragstellung auf H IV wird all dies geprüft, also beispielsweise auch, ob ein Grundstück teilbar wäre etc. Ich bin auch geprüft worden und bekomme H IV (fast) wie jeder andere. Ist es aber so, dass das Haus, weil es den vorgenannten Daten nicht entspricht, verkauft werden muß und dieses ist nicht so schnell möglich, bekommt man H IV als eine Art Kredit, bis das Objekt verkauft und man dadurch wieder flüssig ist.


    Das müßte aus den ersten Unterlagen und Bewilligungsbescheiden deines Vaters hervorgehen. Hat dein Vater "normal" H IV bekommen und ist diese Verpflichtung nicht eingegangen, mußt du normalerweise für ihn auch nichts zurückzahlen. Jeder Einzelfall liegt anders und immer hat irgendwer irgendetwas gehört, das mitunter nur verunsichert.


    Also freu dich auf dein Erbe und gut is`

    Hallo allerseits, mir wird ganz übel, wenn ich lese, wo die Arge noch überall abziehen kann und warum - und es tauchen Fragen auf. Ich selbst bin vom Amt richtiggehend dazu "verdonnert": Ich muß eine Reha durchführen lassen, weil ich zur Zeit aufgrund verschiedener Folgeschäden nach Autobahnunfall und Psyche, nicht einsatzfähig bin. Also - ich "muß". Habe mich schon bei dem Gedanken über die dann anfallenden 10 Euro geärgert, aber wenn die nun auch noch kürzen... Ist das rechtens: Mich zu zwingen und gleichzeitig zu kürzen? Bei mir wird es sich voraussichtlich um wenigstens 6 Wo handeln, an die ich gar nicht denken mag, weil ich meine Tochter dann hier alleine lassen muß. Sie ist zwar 17 Jahre alt und sagt, das ist o.k., aber ich könnte k....


    Also Frage: Kann man zu einer Reha gezwungen werden?

    Ach Klaus, ich danke dir ganz doll für deine Antwort. Habe seit Tagen kaum noch Schlaf gefunden vor Sorge, auch weil meine Mutter sich so aufregte über das Ganze. Und da sie richtig krank ist nach Lungenkrebs, Infarkt und Schlaganfall und 79 Jahre wird, habe ich Angst, dass ihr das alles zu sehr zusetzt und sie stirbt. Irgendwie will sie sich anscheinend "auflösen", will alles weg haben, bevor sie nicht mehr ist. So kommt es uns vor.


    Ja, ich habe schriftlich, dass das Geld von Oma für die Kleine zweckgebunden ist. Es sind 3000 Euro gewesen, und die darf meine Tochter ja eigentlich auch haben. Aber damit sie Zinsen bekommt, bis sie den Führerschein macht, (sie ist 17 und fängt jetzt an), hatte ich das Geld solange bei mir auf dem Konto und dadurch für mich gesehen zuviel. Das ist das Eine.


    Das andere ist der Autoverkauf. Seit 2003 schulde ich meinem Bruder viel Geld. Früher einmal habe ich ihm geholfen - und jetzt vor Jahren er uns. Die Summen, die ich von ihm bekommen habe im Zeitraum 2003 - 2007 kann ich alle durch Kontoauszüge belegen, auch das, was ich zwischenzeitlich zurückzahlen konnte. Erst nach der Zeit, also Ende 2007, habe ich, weil mein Auftraggeber nicht mehr zahlte, obwohl ich arbeitete, aus der Not heraus H IV - Differenz beantragt. Seinerzeit fragte man mich, warum ich das nicht schon eher getan habe.


    Da ich aber noch immer Restschulden bei meinem Bruder habe und keine Aussicht, diese tilgen zu können, und weil er seit 28 Jahren am Flughafen Tempelhof arbeitet und jetzt selbst Angst hat, wie es weiter geht, haben wir letzten Sommer, als er uns mal wieder besuchte, vereinbart, dass ich das Auto verkaufe und den Erlös ihm zukommen lasse auf ein von ihm zu benennendes Konto. Nu hat sich der "Kerl" ewig (etwa 4 1/2 Monate) Zeit damit gelassen, mir ein Konto zu nennen, weil er ein Extra-Sparkonto dafür anlegen wollte. Und durch diese beiden vorgenannten Umstände kam es dazu, dass ich Vermögen zu haben scheine, was aber nicht so ist.


    In Kürze muß ich den nächsten Antrag abgeben und habe Angst davor, ehrlich zu sein, damit die nicht denken, ich hätte zu Unrecht Geld erhalten und mich sperren.


    Wenn das mit dem Geld/Autoverkauf so ist, wie du schreibst, muss ich mir ja eigentlich gar keine Sorgen machen?!


    Ich danke dir nochmals für deine Antwort. Gruß. Liane

    hallo angelina,


    soweit ich weiß, "muß" dein Sohn Bafög beantragen, also man muß alle Möglichkeiten ausschöpfen, bevor man H IV bekommt. Mein Sohn bekommt auch Bafög; seither läuft er in der BG-Berechnung immer mit 0,00 durch, ist aber registriert komischerweise. Und da er registriert ist, wird sogar auf ihn die anteilige Miete umgelegt, die er/wir aber nicht erhalten. Bei euch wird praktisch der Wohnkostenanteil durch 6 geteilt (bisher) denke ich und ab demnächst wirst du davon vermutlich nicht mehr alles erhalten, sondern den Anteil deines Sohnes (also 1/6tel) weniger. Ansonsten bleibt alles beim Alten. Also er darf auch nix besitzen etc.

    Hallo MaPaSo3,


    es ist so, dass alle Fam.angehörigen, die in einem Haushalt leben, zur BG gezählt werden. Ich habe mich darüber auch schon mehrfach geärgert, denn bei uns ist das echt krass, daher weiß ich es. Nämlich, als Beispiel: Meine 2 Kinder und ich sind eine BG. Mein Sohn ist Student und bezieht Bafög. Daher läuft er in der gesamten Berechnung mit 0,00 durch. Aber: die Wohnkosten von 666 Euro werden nach wie vor auch auf ihn umgelegt, dass heißt gedrittelt, den entsprechenden Anteil erhalten aber nur meine Tochter und ich, also 444 Euro. Mithin fehlen mir zur Deckung der Wohnkosten definitiv 222 Euro, die aber auch durch das Bafög nicht abgedeckt werden, weil mein Sohn ja zu Hause wohnt und daher keinen Zuschuß Wohnkosten erhält vom BafögAmt wie andere, die außerhalb wohnen.


    Man geht davon aus - vermutlich -, dass er mir den Mietanteil zahlen soll, aber das paßt ja wieder nicht damit zusammen, dass Studenten, die eine eigene Wohnung haben, mehr Bafög dafür bekommen und außerdem hat er, wenn ich die 222 Euro dann bei ihm abrechne, nur noch so um die 200 Euro zum Leben, also nicht mal den Mindestsatz für alles und auch die Studiengebühren. Das Kindergeld jedoch rechnen die wiederum mir als Einkommen an und ziehen es hinten auch wieder ab.

    Ich habe glaube ich ein massives Problem. Vor einigen Monaten habe ich mein Auto verkaufen müssen, weil die Reparaturkosten mich aufgefressen haben. Das Geld habe ich erst einmal angelegt, obwohl ich bei meinem Bruder noch Schulden habe (viel) seit einem Hausbau vor Jahren, als es mir noch besser ging.


    Daneben hat vor einigen Monaten meine Mutter, also die Oma meiner Kinder, (weil sie immer denkt, es geht bald zu Ende) das für die Kinder jeweils angelegte Sparbuch aufgelöst und im Falle meiner Tochter z.B. deren Anteil von etwa 3.000 Euro an mich überwiesen "Zweckgebunden für Führerschein, Ausbildung". Ich Dummerchen habe, um ja für die Kleine Zinsen zu bekommen, das Geld zu meinem auf das Konto gepackt.


    Leider habe ich erst jetzt, wo ich den nächsten Antrag ausfüllen und Vermögen eintragen muß, das Grübeln gekriegt und die Auskunftshotline angerufen. Der Schock war, dass die Dame am Telefon mir sagte, dass das Geld, das auf meinem Konto ist, für die dort mir gehört. Was im Innenverhältnis passiert, ist egal. Für mich heißt das jetzt definitiv, dass ich 4 Monate lang - falls das stimmt -, H IV bekommen habe, obwohl ich offiziell dann nicht bedürftig gewesen wäre.


    Ist das wirklich so? Gibt es evtl. die Möglichkeit, eine Erklärung meiner Mutter beizubringen, die berücksichtigt werden muss oder was kann ich tun? Das wäre furchtbar, weil ich das Geld ja auch brauche für meinen Bruder. Das Auto habe ich verkauft, weil ich ja eh schon nicht weiterkonnte.


    Weiß jemand etwas - bitte?? Ich bin völlig fertig.