Also aus dem Blickwinkel des Gesetzgebers gesehen, willst du - egal wie - an Geld kommen; entweder an die Abwrackprämie, oder für deine Mutter weiterhin H IV ohne Abzug. Ich wäre da ausgesprochen vorsichtig. Ich denke nicht, dass es unter diesem Gesichtspunkt gut wäre, einen Menschen im Amt danach zu befragen, wie man die neue Möglichkeit Abwrackprämie + H IV am Besten ausnutzt, zumal dann auch jemand auf die Idee kommen könnte zu fragen, warum deine Mutter, die H IV bezieht zwei Autos hat. Eigentlich ist eines zulässig, glaube ich. Also: Keine schlafenden Hunde wecken. Oder ist sie selbständig oder hat einen plausiblen Grund? Letztlich könntest du ihr ungewollt schaden. Vielleicht solltest du das alte Auto einfach auf deinen Namen umschreiben lassen und die 2500 €, die du erst in etwa einem Jahr erhälst, dann als letzte Rate an das Autohaus zahlen oder du leihst dir die 2500 € vorübergehend von der Bank, bis sie ausgezahlt werden. In jedem Falle würde ich ändern, dass deine Ma zwei Autos besitzt.
Beiträge von lirafe
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Also ich würde - wegen der Vermittlungsmöglichkeiten, und weil ja anfangs auch wirklich danach gefragt wird -, auf jeden Fall dem zuständigen Vermittler mitteilen, dass ich es jetzt geschafft habe, den Führerschein zu machen. Hast du das Geld, von dem du sagst, dass du es angespart hattest, angegeben? Oder hat es dir vielleicht ein es mit dir gutmeinender Angehöriger geliehen?! Ich glaube, dass alle anderen Gründe, wenn auch sehr verständlich (also Fahrerei wegen der Kinder etc.) irrelevant sind.
Gratulation zum Führerschein und allzeit gute Fahrt.
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Also ich glaube, dass du leider schlechte Karten hast in der Angelegenheit. Du hast vermutlich keinen "richtigen" Widerspruch geschrieben, nachdem du deinen ersten Bescheid hattest, in dem das bereits falsch war?! In deinem Bescheid ist eine Widerspruchsfrist genannt; die musst du bei solchen Zweifeln einhalten. Daher vermutlich die Bemerkung des Menschen, der sagte: "das haben sie sich selbst zuzuschreiben." Ich würde das Ganze noch einmal ganz konkret und gut formuliert schriftlich einreichen; vielleicht hast du die Möglichkeit, das per Fax zu tun, damit du einen Sendenachweis hast. Oder du läßt dir die Abgabe deines Schreibens auf einer Zweitschrift vor Ort bestätigen. Wenigstens eine Antwort solltest du erhalten, wie auch immer die aussieht.
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Woran sieht man im Bescheid, ob jemand zur HG anstatt zur BG gezählt wird? Habe meinen Bescheid noch einmal angesehen: Nachdem mein Sohn nichts bekam wg. Bafög und immer mit Null durchlief, habe ich ihn im nächsten Antrag gar nicht mehr eingetragen und auch keine VM-Anlage ausgefüllt und folglich hat er den Antrag auch nicht mehr mitunterschrieben. Es passierte nichts, alles blieb unverändert. Er wurde zwar nach wie vor aufgeführt (ich vermute, dass das der Fall war, weil er ja mietmäßig eine Rolle spielt), lief aber weiter mit 0,00 € durch.
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Ich denke, es müßte auch privat möglich sein, so zu verfahren, wie es gehandhabt wird, wenn man ein Auto bei einer Autofirma kauft. IIhr schließt einen privaten Darlehensvertrrag über die Finanzierung des Autos und der Darlehensgeber behält bis zur endgültigen Bezahlung den Kfz-Brief. Das Auto ist ja nicht ewig neu und verliert im Laufe der Zeit an Wert, so dass es dann auch mal unter die 7500 €-Grenze rutscht. Allerdings hätte auch ich die Befürchtung, dass das Amt zunächst einmal Schwieigkeiten macht, weil du im Brief stehst. Ich würde ein Gespräch mit der zuständigen sachbearbeitenden Stelle suchen.
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Natürlich - in der Übergangszeit, wo du keine Arbeit oder Ausbildung hast/machst, wirst du ergänzendes H IV bekommen. (Aber ehrlich: Wohngeld ist nicht so wenig, die Sätze sind Anfang des Jahres angehoben worden. Eine Bekannte, die mit ihrer Selbständigkeit nicht richtig über die Runden kommt, erhält an die 300 € monatlich).
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Irgendwie verstehe ich deine Ausführungen nicht ganz, da ist keine klare Linie. Du schreibst immer von "BG". In einer BG ist man doch nur, wenn man Leistungen bezieht.Ich könnte mir vorstellen, dass am Anfang der Beantragung deine Mutter einen Antrag für euch beide gestellt hatte. Das müßtest du wissen, denn dieser Antrag muß dann auch von euch beiden unterschrieben worden sein (sofern du volljährig warst zu dem Zeitpunkt). Und dann hat das Amt vermutlich darauf hingewiesen, dass du eigentlich bafögberechtigt bist. Man muss nämlich vor Beantragung von H IV erst alle anderen Mittel ausschöpfen. Und als Bafögbezieher oder -berechtigter zählst du dann nicht zur BG, sondern zur HG (bei uns hier ist das hinsichtlich meines Sohnes auch so).
Sieh dir doch noch einmal eure ersten Antragsunterlagen und das danach eingegangene Schreiben bzw. den Bescheid des Amtes unter diesem Gesichtspunkt an. Ich weiß nicht genau, wie das zählen würde, wenn du zwar unterschrieben hast und etwas nicht angegeben war an Vermögen, du aber ohnehin in dem späteren Bescheid nicht berücksichtigt worden bist.
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Eigentlich müßtest du doch Unterhaltsvorschuss erhalten; das wird vom Amt 6 Jahre lang gezahlt. Wenn der Vater also noch nie gezahlt hat, dann erhälst du es, sofern du das noch nicht beantragt haben solltest bisher, jetzt bis dein Kind 8 Jahre alt ist, und es wird angerechnet als Einkommen. Im Übrigen bekämst du auch noch einen Zuschlag, weil du alleinerziehend bist. Da man vor Beantragung von H IV alle anderen Möglichkeiten ausschöpfen muss, wirst du den Unterhaltsvorschuss-Antrag sowieso stellen müssen.
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Also ich finde nicht, dass sie es "schon längst" hätte melden müssen; sie war ja scheinbar gar nicht sicher, ob es nun wirklich klappt, weil sie erst morgen den Vertrag unterschreibt. Ein wenig unsicher hörte sich das an. Morgen kann es demnach nicht zu spät sein, zumal sie eine plausible Begründung hat. Ohne schriftliche Vereinbarung würde ich mich auch nicht vorher abmelden. Und dann bleibt ja auch noch der erste Arbeitstag abzuwarten; wer weiß, wie der verläuft in einer Firma, die formal im Vorfeld nichts Schriftliches vereinbart. Es könnte theoretisch ja auch erst einmal ein Probearbeitstag sein.
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Ja, genau. Du bist zwar H IV-Empfänger, aber dadurch nicht gleich entmündigt.
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Vielen Dank. Da werde ich mich mal mit meinem Sohn etwas genauer unterhalten und nachhaken. Das dumme ist nur, dass er (beispielsweise in diesem, seinem ersten Semester nach Studiengangswechsel), trotzdem für das Studium ein NC von 1,1 gilt, kaum einen richtigen Stundenplan zusammengekriegt hat. Die Kurse sind hoffnungslos überbelegt und es geht nach Losverfahren. Wie soll man da - ohne in finanzielle Schwierigkeiten zu kommen am Ende - zeitlich rechtzeitig fertig werden, frage ich mich.
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Eigentlich hat Antrag auf Unterstützung vom Arbeitsamt (H IV) nur derjenige, der sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt, um diesen Zustand zu beenden. Das tust du nicht bzw. kannst du nicht, wenn du diese Ausbildung machst. Einzig und allein bleibt dir, Wohngeld zu beantragen; das wirst du sicher erhalten und das ist gar nicht mal so wenig, denn es wurden Anfang des Jahres die Sätze dafür erhöht.
Gruß. Lirafe -
Eine Frage - weil mein Sohn auch studiert und Bafög erhält: Was sind das genau oder wie funktioniert das mit diesen "Kredit-Points"? Habe diesen Begriff bisher noch nie gehört.
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Ja, es gibt "Studienabschlußhilfe". Entsprechende Infos und weiterführende Hinweise findest du, wenn du hier im Forum in der oberen Menueleiste "Bafög" anklickst. Vielleicht hilft dir das ein wenig weiter.
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Du fängst also Sonntag, 01.03., bei deinem neuen Arbeitgeber an?! Da kann ja der 02.03. nicht wirklich zu spät sein und natürlich reicht es aus, das schriftlich zu melden. Es ist ja nicht Vorschrift, dass man dem Vermittler mailen muß, zumal ja auch nicht jeder zu jeder Zeit diese Möglichkeit hat. Es gibt zu diesem Zweck übrigens einen Vordruck "Veränderungsanzeige oder -mitteilung" heißt der.
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Deine Situation ist ungewöhnlich. Genaues weiß ich nicht, aber ich denke schon, dass du Anspruch hast für den Zeitraum, bis du nach England gehst. Man muss sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, und das machst du ja - nur halt für England. Daher: Ich würde mich beim zuständigen Amt beraten lassen, du hast ja nichts zu verlieren. Dies würde ich möglichst schnell tun und dann auch sehr schnell den entsprechenden Antrag stellen, am besten gleich vor Ort alles ausfüllen und abgeben, damit dir am Ende durch die Zeitverzögerung nicht zu viel fehlt. Am besten nimmst du dazu alle erforderlichen Unterlagen, die erfragt werden könnten, gleich mit.
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Also nein. Dein Studien-Bafög wird deinem Vater nicht angerechnet als Einkommen. Das meintest du doch, oder? Und anhand deiner Fragestellung gehe ich mal davon aus, dass ihr zusammen in einer Wohnung lebt? Ihr seid damit dann keine BG (Bedarfsgemeinschaft), sondern eine HG (Haushaltsgemeinschaft). Er erhält den für ihn gültigen Grundsicherungsbetrag zzgl. Hälfte der Miete und Mietnebenkosten. Die zweite Hälfte der Mietkosten entfällt auf dich, weil ihr ja - wie erläutert - eine HG seid, in der dann jeder seinen Anteil trägt.
Dass das Bafög übrigens zur Hälfte ein Kredit ist, wird bei anderen Anträgen (beispielsweise Wohngeldantrag oder dergleichen) berücksichtigt. Es wird bei Berechnungen jedweder Art immer nur der halbe Wert zugrunde gelegt.
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Du hast noch die Hochzeitsreise vergessen. Das ist wirklich extrem.
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Ja, Biene67, es ist wirklich gar nicht mal so leicht zu verstehen und an deiner Stelle würde ich auch alles zusammenpacken und mich mit der SB gemeinsam hinsetzen und versuchen zu verstehen, oder eine Änderung bewirken wollen. Vielleicht kannst`e uns ja dann etwas über den Ausgang berichten. Wäre interessant.
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Wenn du das Auto auf Kredit / Ratenzahlung kaufst, gehört es dir doch in absehbarer Zeit noch gar nicht wirklich. Ich sehe da kein Problem. Interessant ist nur, ob du überhaupt einen Kredit bekommst. Alles andere interessiert nicht, solange der Kfz-Brief beim Händler liegen bleibt.