Wann erbst du denn die Wohnung? Hört sich komisch an, weißt du schon, wann der Mensch, von dem du erbst, stirbt? Jedenfalls dürftest du, wenn du in der Wohnung lebst, diese behalten ohne wenn und aber (bis zu einer Größe von 128 qm etc.). Hast du nähere Infos?
Beiträge von lirafe
-
-
Ok. Das erklärt, warum ich bei drei Nachfragen (Hotline) drei verschiedene Antworten bekam; wollte mir gerne Aufwand ersparen, der unnötig ist.
-
Mal eine Frage: "Salle" schreibt: "Schließlich fällt das nicht in diesen 6-Wochen-Zeitraum in dem ich die Kontoauszüge nachweisen muss da ich im Januar den neuen Antrag auf das ALGII gestellt habe."
Wie ist das nun mit den Kontoauszügen richtig? Muss man entweder die der letzten drei Monate vorzeigen, oder reicht es bei einem Weiterbewilligungsantrag, einen kürzeren Zeitraum nachzuweisen (endlose kopiererei sonst) oder nur der letzte?
-
Für H IV gelten Regelsätze, also geht es eigentlich allen, die sich hier Hilfestellung / Auskünfte suchen, kaum anders. Was ist schon gerecht? Ich habe vor Jahren nach 25 Berufsjahren (21 davon in ein- und derselben Firma) einen Autobahnunfall , an dem ich nicht schuld war (ich war die letzte im Stau ...) gehabt, wurde ein Jahr danach gekündigt. Und weil ich wegen der Folgeschäden als schwer vermittelbar gelte, sollte ich nur 1/2 Jahr Arbeitslostengeld, also ALG I bekommen, statt wie alle anderen, auch wenn die gerade erst 2 Jahre gearbeitet haben, 1 ganzes Jahr usw. usw. So ist das Leben.
Also - ich will sagen -, wenn du konkrete Fragen hast, stelle sie, zum "nur meckern" ist dieses Forum hier nicht gedacht.
-
Ach so. So war das bei mir auch; ich bekam für uns die Differenz zwischen EK und Grundsicherung. Aber das mit dem Verwerten würde ich, wie schon erwähnt, wirklich vorab telefonisch erfragen.
-
Hallo - und vielen Dank.
-
Hm, wie meinst du das "unterstützend" und wie für den Bausparer, von wem? Wird es dem Bausparkonto direkt gutgeschrieben? Denn sonst wäre das ja auch wieder eine Einnahme, also monatlich 43 €, die angerechnet werden würden.
-
Ehrlich gesagt denke ich schon, dass du dir das Auto auf Kredit kaufen kannst. Es ist doch deine Sache, was du mit dem Geld machst, das du zur Verfügung hast. Es könnte eher das Problem auftauchen, eine entsprechende Bank bzw. einen Autohändler zu finden, der das macht, weil dein Einkommen ja nu`nicht gerade hoch sein kann.
-
Wenn du bisher immer in der BG (Bedarfsgemeinschaft) warst und nun nicht mehr, weil du eigenes Einkommen hast, habt ihr das dem Amt doch sicher mitgeteilt. Es gibt einen Vordruck "Veränderungsanzeige", mit dem man das dann machen muss, und zwar zeitnah. Dann bist du sowieso `raus aus der BG und läufst mit 0,00 € durch bei der Berechnung, wirst allerdings noch namentlich im Bescheid genannt (vermutlich, weil die Mietkosten geteilt werden müssen). Bei uns war es so, dass ich im Erstantrag seinerzeit meinen Sohn, der Bafög bezieht, angegeben und alles ausgefüllt hatte, beim nächsten Antrag aber nicht mehr, weil er ja sowieso nichts bekam. Anscheinend war das in Ordnung, denn es kam nie eine Rückfrage.
-
Die werden sich fragen, woher die monatlicen 100 € kommen, also wie du das von H IV schaffst.
-
Na toll, siehste, genau das ist das Problem. Denn ich habe das 'Auto verkauft, um Schulden, die ich seit langer Zeit (länger als ich H IV bekomme) und nachweislich durch Ktoauszüge, zu bezahlen. Das Auto jetzt habe ich ohne Anzahlung geleast. Und zählt es nur in dem einen Monat als Einnahme und danach dann wieder zu dem Vermögen, das ich haben darf?
-
Nein - eine solche Erklärung hat mein Sohn nicht abgegeben und die ARGE hat´auch niemals danach gefragt. Aber ich danke dir sehr für deine Bestätigung , dass er so, wie ich es auch gehofft habe, nicht zur BG, sondern zur HG zählt. Es wäre gut, wenn so etwas aus den Bescheiden durch Kennzeichnung HG richtig hervorginge..
-
Also ehrlich gesagt finde ich die Möglichkeit, dass das in dem Monat als Einkommen berechnet wird, gar nicht mal komplett abwegig, auch wenn ich denke, dass Renate Recht hat, und zwar komme ich darauf aus folgendem Grund:
Mich hat neulich jemand von einer für diese Themen eingerichteten Beratungsstelle wegen eines Autoverkaufs darauf hingewiesen, dass das Geld aus dem Verkauf in demjenigen Monat, in dem ich es bekomme, als Einknahme zählt und ich davon leben müßte. Andererseits hat mir jemand hier im Forum etwas Gegenteiliges gesagt, nämlich, dass es eine Umwandlung von Anlage in Barvermögen ist und kein Problem. Seitdem bin ich verunsichert.
Allerdings stellt sich mir seitdem auch die Frage, wie das praktisch auf Dauer funktionieren sollte, weil man meist vom Erlös des Autoverkaufs ja das nächste Auto finanziert. Vielleicht solltest du in deinem Fall, was den Bausparer betrifft, vorher konkret beim Amt nachfragen, bevor du entscheidest, damit du sicher und beruhigter sein kannst.
-
Nein, er ist nicht mit Regelleistung und und und aufgeführt; sondern so, wie ich es geschrieben habe. Er läuft mit Null durch und wie schon erläutert, taucht sein Name überhaupt nur auf, weil er ja mietanteilmäßig eine Rolle spielt.
Was für eine Vereinbarung sollte er denn unterschrieben haben müssen? Hat er nicht, wurde auch nie vorgeschlagen oder angefragt.
-
Ja, das mit den 45 qm und keine weiteren, weíl as Kind noch Baby ist, stimmt wohl. Hier oben im Forum gibt es eine Rubrik "weitere Sozialleistungen". Dort findest du auch eine Unterrubrik "Wohngeld" mit den entsprechenden Bestimmungen.
-
1. Zuschüsse:
Du kannst auf jeden Fall, da der Vater vermutlich nicht zahlen kann, Unterhaltsvorschuss für deine Tochter beantragen. Umgehend solltest du dies tun, denn Unterhaltsvorschuß erhält man maximal 6 Jahre lang und höchstens bis zum 12. Lebensjahr.2. Wohnungssituation
Wenn du dir das praktsich vorstellen könntest, bei deinen Eltern zu leben, würde ich es auch nutzen, um Kosten zu sparen. Dadurch muss sich nicht zwangsläufig auch offiziell deine Einkommenssituation verändern, denn deine Eltern wollen doch sicher Miete, nicht wahr... Formal würde ich einen schriftlichen Mietvertrag schließen mit einer akzeptablen Mietausgabe.3. Wenn dein Mann in der Ausbildung ist, erhält er vermutlich Ausbildungsvergütung!? Ich kann mir nicht vorstellen, dass du für ihn zahlen mußt; aber mit letzter Bestimmtheit kann ich dazu nichts sagen. Dafür würde ich ggf. vorsorglich, falls er darauf abzielt, eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen und mir das durchrechnen lassen.
-
Bei uns ist es umgekehrt: Der Vater meiner Kinder hat so gut wie noch nie richtig gezahlt und mir jahrelang verschwiegen, dass er längst Arbeit hat. Habe ihn nie überprüfen lassen, weil ich zugunsen der Kinder Sttreß vermeiden wollte, von denen eines unter der Trennung und dem späteren Verhalten seines Vaters unglaublich litt und leidet, obwohl inzwischen erwachsen. Mir war klar, dass er Unterhaltszahlung als Druckmittel nutzen und es an ihnen auslassen würde. Irgendwann brach er trotz meiner vielen Zugeständnisse etc. komplett den Kontakt ab, "um selbst glücklich werden zu können" - und bekam mit der dritten Frau das vierte Kind. Dadurch kann ich dir antworten: Denn er schoß sich eigentlich ein Eigentor. Wiederholt klagte er gegen uns auf Herabsetzung des Unterhalts, also der "satten" 50 €, auf die ich mich pro Kind eingelassen hatte, auf Null. Der Richter errechnete 72 € /Kind. Dann - jetzt letztens startete er den nächsten Versuch, nämlich nachdem er geheiratet hatte. Und siehe da: Es war tatsächlich so, dass der Richter ihm vorrechnete, dass sich durch die Heirat Dinge anders berechnen. Beispielsweise kann man sich die Kindererziehung teilen und auch die Mietkosten und dergleichen mehr. Für mein minderjähriges Kind wäre er durch diese Andersberechnung dann von den 72 € auf 114 € gerutscht. Zu dem Zweck verordnete der Richter die Vorlage aller Unterlagen - also auch der der Ehefrau. Es kam, wie mir klar war und was ich schon im Gerichtssal äusserte -: Er zog die Klage zurück. Mal sehen, was er sich als Nächstes aussucht. Ich kann nur staunen: Dafür ist Geld da, aber nicht etwa mal für ein Geburtstagsgeschenk, geschweige denn mehr. Es ist so eklig.
Für deinen Fall kannst du ja Parallelen ziehen, vielleicht hilft dir das weiter. Aber ich würde es nicht so sehen, dass du für die "Ex" arbeitest. Ich könnte mir vorstellen, dass du dir den Mann ausgesucht hast mit Vorleben - und für die zurückgelassene Familie ist es sicher auch nicht einfach.
-
Gib doch mal bei google ein: Privatinsolvenz + Auto. Ich habe da eben gute Hinweise gelesen, die genau dein Problem betreffen. Sieht aber meiner Meinung nach ganz gut aus ...
-
Der Unterhalt des anderen Elternteils wird überall als Einkommen angerechnet, sowohl bei der ARGE, als auch beim Wohngeldamt. Ich würde das nicht unterschlagen, falls es aus der Richtung etwas gibt. Aber vermutlich ist dem nicht so, wenn ich deinen "smiley" richtig interpretiere.
-
Ich vermute, dass deine Cousine leider auf den Kosten für eine Renovierung sitzen bleibt. Aber vielleicht kann man diesem armen Menschen mit Hilfe einer Sozialberatungsstelle helfen, so dass letztlich auch deine Cousine etwas davon hat.