Beiträge von lirafe

    Den Unterhalt kann man nicht kürzen. Bestenfalls wendet ihr euch an eine Beratungsstelle, die in eurer Region zuständig ist. Die kann euch unterstützen und Tipps geben, was unternommen werden kann, ohne dass die Kinder durch die dann neu entstehende Konfliktsituation zwischen den Eltern in Schwierigkeiten geraten, denn das ist schlimmer, als Vieles andere. Es gibt Stellen, die suchen dann den erziehenden Elternteil auf, gucken ab und zu mal usw. Wenn sich dann ein Verdacht erhärtet, kann man das Gericht um Hilfe bitten. Aber das alles ist sehr schwierig. Dennoch: Die Richter sind heutzutage wirklich sehr sensibilisiert; es ist nicht aussichtslos, eine Änderung der Situation herbeizuführen, und sei es nur, weil die Mutter Angst bekommt. - Ggf. wäre es auch möglich und hilfreich, ein gemeinsames Sorgerecht anzustreben.

    Du schreibst, dass du auf öffentliche Gelder nicht angewiesen bist. Wo hast du denn die Kosten für Umzug und Mietsicherheit (Kaution) beantragt? Vielleicht kannst du statt der bisher beantragten Leistungen für die Zukunft einfach Wohngeld beantragen, wenn du im Übrigen keine Hilfe brauchst? Wenn das von dir beantragte Geld ohnehin ein Darlehen sein soll, und du keine Hilfe weiter brauchst (falls ich das nicht falsch verstanden habe), und du Arbeit hast, kannst du doch evtl. die Mietsicherheit + Umzugskosten als Darlehen von einer normalen Bank beanspruchen?

    Bin irritiert.daher tauchen erst einmal Fragen auf. Eure SB droht, die Hilfe per 08.02.09 zu streichen, oder meinst du den 08.03.09? Und habe ich das richtig verstanden? Die Miete geht immer direkt an euren Vermieter? Ist das üblich so? Warum laufen "zwei" Widersprüche? Und wovon solltet ihr das Darlehen auf einmal zurückzahlen? Gibt es verwertbares Vermögen oder Guthaben, auf das sie abzielen könnte?

    Wie alt sind die Kinder? Wenn sie noch unter 12 sind, könntest du Unterhaltsvorschuss beantragen, sofern die maximal bewilligten 6 Jahre nicht schon ausgeschöpft sein sollten.
    Ich habe meine Kinder übrigens auch zu einem großen Teil alleine aufgezogen und sie sehen nicht assozial aus, oder was immer du definierst mit "typische H IV-Empfänger". Vielleicht schaust du (was ja nicht schlimm wäre) hin und wieder diese "tollen" Sendungen am Vormittag, die sich talk-shows nennen, und hast daher ein Klischee im Kopf.


    Übrigens sind meine Kinder super geraten; inzwischen ist meine Tochter 11. Klasse, mein Sohn studiert. Und er hat sein Abi nicht mit Ach und Krach gemacht,, sondern mit 1,1 als Jahrgangsbester. Ich finde nämlich, dass nach wie vor "richtiges Kümmern" das Wichtigste ist für Kinder.


    Übrigens habe ich noch weniger zur Verfügung als normale Grundsicherung und Miete, weil wir für meinen Sohn kein ALG II bekommen. Er bekommt Bafög, liegt aber mietanteilmäßig bei uns mit drin, so dass mir da auch schon wieder 1/3tel des regulären Satzes fehlt. Und wenn er seinen Mietanteil trägt, ist er unter dem Grundsicherungsbedarfs-Satz und vom Bafög muß er natürlich auch seine Studiengebühren und Material zahlen. Und daneben ist das Bafög ja zur Hälfte auch ein Kredit, den er später einmal nach Beendigung zurückzahlen muss. Er macht also jeden einzelnen Monat mehr Schulden für seine Ausbildung.


    Ich weiß, dass das alles nicht toll ist und kann nicht behaupten, dass ich noch sparen kann oder glücklich bin über finanzielle Engpässe. Es ist schwer, das steht fest.


    Aber das alles war nicht deine Frage, sondern du hast in deiner ersten Nachricht an alle hier nahezu ausschließlich gemeckert; ich zitiere: " nun will ich wissen ob das gerecht ist? ich bin der meinung das soetwas unter aller sau ist...! wenn ihr eure meinung dazu sagen wollt tut es hier.." Und dazu ist dieses Forum wirklich nicht da.

    Wenn du ReNo-Angestellte bist, bist du doch eigentlich in einem guten Umfeld und weißt dass das Wichtigste zunächst einmal ist, die Fristen (Widerspruch etc.) einzuhalten. Lege möglichst unverzüglich Widerspruch ein. Und bitte (das müßtest du auch wissen), verlasse dich nicht auf Telefonauskünfte. Natürlich ist das nicht richtig, was dir gerade wiederfährt. Also bitte lasse diese Telefonate, emails, Bitte um Neuberechnung etc. sein. Sondern schreibe definitiv "Widerspruch" als Betreff und erkläre dabei schriftlich, worum es geht ...

    Vielleicht hast du etwas falsch verstanden: Möglicherweise aber auch hat der Sachbearbeiter nicht das Potential für richtige Erklärungen.Wenn du jetzt 22 Jahre alt bist und dein Kind bereits 6 Jahre alt ist, hast du schon Einiges durch. Geht einfach zu Zweit bzw. mit deinem Freund und Kind, so es passt, zu Dritt, zum Amt und klärt eure Möglichkeiten.


    Ich denke, dass ihr Drei gemeinsam eine Wohnung beziehen dürft, die den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Nichts spricht dagegen.Es gilt halt nur, einiges zu regeln. So, wie du es beschreibst, stehen deinem Freund eventuell zwar keine Leistungen mehr zu, aber deinem Kind und dir dennoch.

    So würde ich das sehen. Und ich würde mich dem entsprechend auch nicht ins "Boxhorn" jagen lassen, wenn die anders reagieren. Mir jedenfalls wurde es so erklärt. Seither kenne ich eigentlich erst dieses Vokabular "Zuflussprinzip". Doch damit du dich sicherer fühlst, rufe doch einfach mal bei einer Hotline an und frage ergänzend noch einmal nach. Das kann in deinem Fall nicht schaden, dich eher nur beruhigen. Und vielleicht hast`e ja auch noch Lust, uns hier das Ergebnis mitzuteilen.

    Ja, ihr Lieben. Wenn alles immer glatt läuft, dann läuft es so, wie ihr es beschreibt. Leider gibt es aber auch andere Fälle; nämlich unvorhergesehene Situationen durch Unfall oder dergleichen, in denen sich Versicherungen streiten, wer denn nun zahlen müßte, beispielsweise die Unfallversicherung, die eines Gegners, die eigene oder sonstwas. Es gibt immer Ausnahmen und die mögen selten sein; doch es gibt sie. Im Übrigen habe ich als Sekretärin die Abrechnungen sämtlicher Behandlungen meines Chefs für 2 Ehefrauen, insgesamt 4 Kinder, ihn selbst etc. nachvollziehen können. Es ist ein einziges, heilloses Durcheinander. Vielleicht lag es an ihm oder seiner PKV oder an sonstwas. Es ist einfach nur nervig, ständig Rechnungen entweder verauslagen zu müssen, einzureichen, abzurechnen, abzugleichen und im Falle des Falles (wie eingangs formuliert) zu hoffen, dass alles irgendwie funktioniert. Ich jedenfalls bin glücklich über meine einfache Chiparte und auch darüber, dass ich als Kassenpatient diesen ganzen Papier- und Bankkram nicht haben muß.


    Und an dich, lieber Klaus: Dass private Krankenversicherungen evtl. andere Leistungen erbringen können, ist unter dem Gesichtspunkt, dass wirklich "Kranke" entweder gar nicht aufgenommen werden, oder deren Beiträge sehr hoch bemessen werden, nicht weiter verwunderlich und spricht nicht wirklich für sie.

    Es wurde richtig berechnet, denn es geht nicht darum, "für" wann, sondern ausschließlich "wann" du das Geld, also deinen Arbeitsentgelt erhälst. Das nennt sich "Zuflussprinzip" und so wird es auch berücksichtigt. Nämlich es wird für den Monat angerechnet, in dem es dir zugute kommen wird. Vermutlich wird das der März sein!? Sollten die eher zahlen, also bereits noch im Februar, hättest du Glück, denn dann bist`e ja im März ohne Einkommen und somit müßten sie dir in dem Fall schon für März die Grundsicherung bewilligen.

    Also - Privat versichern - wäre die denkbar schlechteste Lösung. Wenn unumgehbar, musst du halt erst deine Barreserven verwerten, ich würde mich aber insgesamt zunächst einmal umgehend informieren über alle Möglichkeiten (wie, was verwertet werden muss, Krankenkasse usw.). Es gibt Beratungsstellen; und die dort sind froh, wenn man sich "rechtzeitig" informiert. Mit der Krankenkasse wüde ich mich auch in Verbindung setzen. Aber wie gesagt: Privatversicherung ist denkbar schlecht. Für alle Behandlungen musst du alles erst einmal verauslagen. Noch kannst du dir vielleicht nicht vorstellen, wie schwer das wirklich ist, wenn man von H IV leben muss. Die Erstattungen der Kassen dauern oft etwas länger.

    Ihr habt euch in eine schreckliche Situation hineinmanövriert, in der es zunächt wichtiger scheint, persönliche Dinge zu klären als Finanzielles. Denn Gästezimmer hin- und her; alles in der Richtung kann nur Übergangslösung sein und es muß - auch im Interesse der vier Kinder - eine Endlösung her. Normalerweise würde ich sofort verkaufen und abschließende Lösungen herbeiführen.


    Dieser Vorgang ist sehr komplex (umfangreich), und er kann vermutlich nur geklärt werden, wenn alle Zahlen und Fakten offen gelegt sind. Das sprengt m.E. den Rahmen dieses Forums und ich würde daher eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Wenn ihr es schafft, geht ihr gemeinsam zu dieser Rechtsberatung, damit sich im Anschluß nicht der eine oder andere übergangen oder schlechter behandelt fühlt. Alles anderes führt auf lange Sicht für niemanden von euch 6 Personen zu einem guten Ergebnis.

    Wenn die Situation so ist, wie du sie nun schilderst (das meinte ich dann mit "wenn du dir das praktisch vorstellen kannst ...), würde ich nicht zu den Eltern ziehen. Der Zeitraum, in dem das ohne Schwierigkeiten gut geht, ist sicherlich begrenzt, wenn der Wohnraum für euch derart begrenzt ist. Also bleibe, wo du bist und nimm den Unterhaltsvorschuss in Anspruch, den du beim Jugendamt beantragst (sofort beantragen solltest, weil du sonst Geld verschenkst). Mit dem Geld, das dir dann zur Verfügung steht, kommst du doch gut über die Runden, oder nicht?

    Also - Paragraphen kann ich dir nicht nennen, aber es ist definitiv so, dass du


    1. Wie du vermutlich weißt, das Haus besitzen kannst, also bis zu einer Größe von 130 qm und unabhängig von der Anzahl der Mitbewohner .


    2. Deine Großmutter, weil nicht in der BG sondern in der HG - Hausgemeinschaft, meines Erachtens nach keine Einkommensnachweise vorlegen muß,


    3. Ihr euch, weil deine Oma das (hoffentlich) im Grundbuch niedergelegte "mietfreie" Wohnrecht (Nießbrauch) hat, nur die Nebenkosten teilen müßt und nichts darüber hinaus. Der SB soll einen Bescheid erlassen, wenn er keine Ruhe gibt. Zunächst einmal ist nämlich "er" in der Pflicht, zu fordern und zu erläutern, worauf diese Forderung beruht. Dann kannst du reagieren. Eine Vermutung allein reicht nicht aus.

    1) Wie ist das zu verstehen: Miete anteilig 224 €? Wieso anteilig, also wie errechnet sich das?


    2) Wo wohnst du bis dahin?


    3) Ich würde nur anteilig Miete zahlen, dies aber dem Amt mitteilen, damit die es nicht so auslegen, dass du dir den Rest nicht in die eigene Tasche gesteckt hast (wie gering auch immer).