... einfach nur eklig ... Du bist das lebendige Beispiel dafür, dass Menschen, die wirklich in Not geraten sind, falsch eingeschätzt werden. Natürlich wird dir das nichts ausmachen, so "abgebrüht", wie du dich gibst. Aber geh` mal davon aus: Die Konsequenzen unseres Denkens und unseres Handelns von heute, bei dem wir uns so sicher fühlen, haben wir oft erst Jahre später zu tragen. Und es scheint zu stimmen; denn bislang konnte ich dies zur Genüge beobachten. (Falls du überhaupt "raffst", was damit gemeint ist.)
Beiträge von lirafe
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Na ja; dort sitzen auch nur Menschen. Und die müssen Checken, wie sie was werten und versuchen, einen Mittelwert zu finden; daher beziehen sie Gesamtzeiträume in ihre Überlegungen mit ein und schätzen. Denn auch sie werden in ihrem Handeln überprüft. Irgendwie stehen wir alle, steht jeder, unter Druck.
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Na ja, das kannst du dir ja ausrechnen. Es gibt Regelsätze (die kannst du im Forum oben unter ALG II nachlesen) für jeden von euch + Kostenübernahme Miete, wenn die den Voraussetzungen entspricht. Davon werden die Einkünfte, die man hat, in Abzug gebracht und die Differenz wird gezahlt. Das Geld wird natürlich nicht geteilt; ihr seid ja eine BG = Bedarfsgemeinschaft und werdet gemeinsam veranlagt und solltet also auch gemeinsam wirtschaften. Es wird überwiesen auf dasjenige Konto, das man im Antrag angegeben hatte; in der Regel ist es das Konto des Antragstellers.
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sansch
Es ist schön für euch, wenn ihr zu Zweit seid, wenn ihr Schichtarbeit leistet. Aber in Deutschland gibt es Hunderttausende von Singlehaushalten, und meist sind es die, die entweder ohne, oder aber auch trotz Arbeit leider eine Differenz H IV zum Lebensunterhalt beantragen müssen, weil es sonst für sie und ihre Kinder nicht reicht. Und alleinstehend mit Kindern und Schichtarbeit helfen dir, wie versucht zu erläutern, auch keine Ganztagsschulen. Aber das weiter erläutern zu müssen, ist müßig.Und davon mal ganz abgesehen: ob es geklappt hat oder nicht, wirst du erst in einigen Jahren sehen - an deinen Kindern.
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Wie viele Wohneinheiten hat denn euer Wohnhaus? Alleine schon die Kosten für den Schornsteinfeger kommen mir irgendwie sehr hoch vor. Ich zahle für die im 2-Jahres-Rhythmus stattfindende Pflichtkontrolle gerade mal um die ca. 46 €. Und bei dir müßte das ja eigentlich auch schon zu einem gewissen Teil in der Vorauszahlung (Nebenkosten) drin sein. Laß` dir doch mal die gesamten Unterlagen, aus denen die ganze Nachforderung errechnet wird, zeigen. Falls ihr nicht viele Mietparteien seid und dir das unangenehm ist, sagst du einfach, dass das für das Am benötigt wird.
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Ja, ich könnte mir auch vorstellen, dass das Kind vielleicht gerade altersmäßig in die nächsthöhere Stufe gekommen ist und sich der Mehrbetrag dadurch erklärt und vielliecht auch durch das gerade Anfang des Jahres erhöhte Kindergeld.
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Ach ja - und Glückwunsch zum fertigen Studium.
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Wenn es so ist, wie du sagst, und deine Eltern würden sich weigern zu zahlen, bist du eben nicht versichert. So wie es aussieht, müßtet ihr eben das Kindergeld für die Versicherung verwenden oder dir hilft für die Übergangszeit ein Minijob. Wann wirst du denn 25 Jahre? Bis dahin haben deine Eltern die Unterhaltsverpflichtung für dich. Wie warst du denn während des Studiums versichert? Mein Sohn ist auch Student und nach wie vor bei mir versichert, allerdings ist er erst 21 Jahre alt. (Werde morgen mal bei unserer Krankenkasse nachfragen, wie sich das im weiteren Verlauf verhält.
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Die ARGE guckt, wo du Einnahmen hast, die der Leistung angerechnet werden können. Minus interessiert nicht.
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Die ARGE rechnet dein Geld nicht komplett deinen Eltern an. Nur die Miete wird so berechnet, dass du auch einen Anteil tragen müßtest, also wenn ihr Drei seid wird die Miete gedrittelt. Zwei Drittel erhalten deine Eltern nach wie vor und deinen Anteil, das letzte Drittel müßtest du tragen. Ihr seid dann keine Bedarfsemeinschaft mehr zu Dritt. Zur BG - Bedarfsgemeinschaft zählen dann nur noch deine Eltern und du zur HG - Hausgemeinschaft.
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Vielleicht benötigt ihr ja die 100 € Entschädigungszahlung dafür, durch den Schaden entstandene Mängel zu beseitigen?
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Ist schwierig, man müßte diese Berechnung wirklich richtig sehen/lesen können. Hat der Anwalt deines Mannes vielleicht unter anderem gegengerechnet, was deinen Sohn, der ja schon 18 Jahre alt ist, betrifft. Für den wärst rein theoretisch ja du im Gegenzug unterhaltsverpflichtet. Was wurde in dem Schreiben des Anwaltes - allein eure Kinder betreffend - ausgerechnet?
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Wie jetzt: "Mehrbedarf für das Umgangsrecht mit ihrem Kind"? Kannst du das vielleicht viel, viel genauer erläutern?
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sansch
Du schreibst: "Schon mal was von Arbeit gehört, es gibt Ganztagsschulen und dann kann man arbeiten gehen, und muss nicht rummeckern, bei anderen gehts auch."Habe ich hier irgend etwas verpaßt. Hat mder oder sonst irgend jemand hier in dieser "Diskussion" etwas darüber geäußert, er kann nicht arbeiten, weil er Kinder hat, so dass du dich dazu animiert fühlst, uns zu erklären, dass es Ganztagsschulen gibt? Dein "Schon mal was von Arbeit gehört" ist frech. Mal abgesehen davon, dass es jedem selbst überlassen ist, wie er wo und wann seine Kinder unterbringt /-bringen möchte. Und für die vielen Menschen, die in Schicht arbeiten müssen (die Berufsgruppen muss ich dir ja wohl nicht alle aufzählen), löst eine Ganztagsschule das Problem auch nicht. Aber manche haben halt nur ihren eigenen kleinen bescheidenen Horizont.
(Ach ja: Wie verträgt sich deine Äußerung eigentlich mit deiner Frage hier im Forum an anderer Stelle: "Hallo, ich beziehe Hartz4 und mein Mann arbeitet, haben drei Kinder, jetzt wollen wir ...")
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Hab eben noch mal kurz alles quergelesen. Also heißt das, dass du im Prinzip gar keine Gelder aus öffentlichen Mitteln beantragt hast und ausschließlich die Mietsicherheit und den Umzug als Darlehen möchtest?
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Die Wohnungsröße richtet sich in erster Linie nach der Quadratmeterzahl. Für deinen Sohn und dich (wenn er schon etwa 3 Jahre alt ist), stehen dir 45 qm + 15 qm zu. Für dein Baby hast du zunächst leider keinen Anspruch auf weiteren Wohnraum. (Schau mal nach unter dem Link oben in der Menueleiste Hartz IV / ALG II und folge dann dem weiteren Hinweis "Angemessener Wohnraum".) Wie du auf 4 Zimmer kommst, weiß ich nicht, kann daher dazu auch nichts sagen.
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Die Situation tut mir echt leid, aber so weit ich weiß, darf man, wenn man denn weiß, dass man demnächst selbst hilfebedürftig ist, sein Geld nicht (sozusagen) verschleudern und auch nicht einfach so auf andere Angehörige übertragen, also nicht seinen Kindern und so weiter überschreiben. Daher wäre ich vorsichtig mit dem, was ihr demnächst angeht. Falls das Geld, das nun bereits offiiell vorhanden ist, zu schnell verschwindet, könnte der eine oder andere Sachbearbeiter auf die Idee kommen, nachzufragen.
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Hallo;
such dir einfach mal die Seite: www.nettolohn.de. Dort kannst du alles eingeben, das auf dich zutrifft, also Gehalt, Kinder oder nicht, Steuerklasse und so weiter und weißt am Ende, was dich erwartet.
Gruß. lirafe -
Zunächst einmal eine ganz kurze Anmerkung zur Wohnungsgröße: Das Baby hat (leider) noch keinen Anspruch. Hierzu kannst du mal den Link in der oberen Menueleiste ganz links "H IV / ALG II" anklicken und gehst dann auf "angemessene Wohnung".
Außerdem: Was angemessen ist, wie du es nennst, erfährst du auch in all den Richtlinien, die du an der eben genannten Stelle durch anklicken jeweils weiterer Links findest. Aber eines ist klar. Wenn du erst einmal in dieser Tretmühle warst, ständig diese Formulare ausfüllen zu müssen und dich komplett offen zu legen, wirst du merken, dass es sicher besser ist, (wenn man es denn wirklich sowieso wollte): zu heiraten und unabhängig vom Amt zu sein.
Und wie du es auch drehst und wendest. Sobald dein Freund einen Zuschuss erhält, seid ihr Zwei (später Drei) eine BG = Bedarfsgemeinschaft, und natürlich kann das Amt dir dann vorschreiben, was für eine Wohnung ihr euch leisten könnt. Dass du arbeitest, spielt dann letztlich keine Rolle mehr, weil ihr ja "bedürftig" seid und Hilfe in Anspruch nehmt. Demzufolge seid ihr auch abhängig.
Überlegt euch noch einmal alle Vor- und Nachteile. Es ist ja auch egal, welche Steuerklasse du wählst. Mal hast du selbst mehr Netto, ein anderes Mal weniger und dafür mehr vom Amt und so weiter. Mehr als über die Regelsätze hinaus werdet ihr mit Amt auf keinen Fall kommen.
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Ich empfinde das auch als sehr lange. Zunächst einmal würde ich unbedingt schriftlich nachfragen und in diesem Schreiben auch darlegen, was du hier formuliert hast. Daneben ruf`doch mal diese allemeine Hotline an: 018.... irgendwas und frage nach. Beispielsweise habe ich zwei Monate lang keine Fahrtkosten erstattet bekommen und dort nachgehakt. Die (wirklich) nette Dame am Telefon hat das vermerkt und weitergeleitet und mir erklärt, dass auch sie dort Fristen einhalten müßten. In meinem Fall waren das nach Weiterleitung des Antrages 5 Tage, den die Sachbearbeiter sich dann noch Zeit lassen durften.
Vielleicht kann man dir in deinem Fall auch etwas Genaueres mitteilen.