aldani
Ich habe keine Sekunde darüber nachgedacht, ob oder dass du an der Trennung Schuld sein könntest. Darum geht es hier ja auch nicht bei dem Ganzen, sondern nur, dass du sein Vorleben vermutlich kanntest. Es gibt wirklich Fälle, in denen das zunächst nicht so ist. Ich weiß, dass eure Situation schwierig ist; es gibt ja so viele betroffene Familien und nicht zuletzt spreche ich aus eigenen Erkenntnissen heraus.
Horst
Na klar; von der Sache her hast du Recht, aber soweit ich mich erinnere, ist sie als Mutter von zwei Kindern erst verpflichtet, dann wieder wenigstens Teilzeitjobs anzunehmen, wenn das zweite Kind eingeschult, oder sogar noch älter ist. Vielleicht hat sich da in den letzten Jahren etwas geändert, doch das läßt sich sicherlich auch hier irgendwo im Internet nachlesen.
manja27
1. Kindesunterhalt (sofern nicht aufgelaufen, weil einfach nicht gezahlt trotz Titel oder so) zählt nicht als "Schulden". Daher wird das auch anders gewertet.
2. In unserem Fall war es nun einmal so, wie ich geschildert hatte; ich habe ja nu` mal leider wiederholt im Gerichtssaal sitzen müssen, weil der Vater meiner Kinder uns immer und immer wieder verklagt hat wg. Herabsetzung auf Null. Bis dahin hatten wir uns geeinigt auf diese 50 € / Kind über viele Jahre. Ich selbst habe ihn in 17 Jahren (um der Kinder willen) nicht ein einziges Mal überprüfen lassen oder geklagt, obwohl er fast nichts zahlte und log, dass er arbeitslos ist. Doch mit Herabsetzung auf "Null" war ich nun wirklich nicht einverstanden. Also: Solltest du in meiner Schilderung überlesen haben, was im Gerichtssaal passierte, hier noch einmal auszugsweise, wie das war: "... Dann - jetzt letztens startete er den nächsten Versuch, nämlich nachdem er geheiratet hatte. Und siehe da: Es war tatsächlich so, dass der Richter ihm vorrechnete, dass sich durch die Heirat Dinge anders berechnen. Beispielsweise kann man sich die Kindererziehung teilen und auch die Mietkosten und dergleichen mehr..."
Das ist also keine persönliche Einschätzung von mir, sondern hat sich so zugetragen. (Übrigens habe ich, obwohl der Richter vorrechnete, dass sich die Verhältnisse durch die Eheschließung verändert haben, und er jetzt statt der 72 € den Betrag von 114 € für meine Tochter zahlen müßte, ihn im Anschluss danach nicht darauf verklagt (obwohl der Richter mir sagte, dass auch ich mir einen Anwalt nehmen und Prozesskostenhilfe beantragen kann)).