Beiträge von lirafe

    Also wie gesagt und geschrieben vorhin schon: Ich sehe Null, wirklich Null Problem, das dich am Einzug hindern könnte. Die Gründe habe ich in den vorangegangenen Stellungnahmen/Erläuterungen dargelegt und bin mir nach wie vor ziemlich sicher, dass der Vermieter keine Handhabe hat. Natürlich kann man länger hin- und herüberlegen und zweifeln, aber real gesehen, müßt ihr handeln. Es gibt zwei Möglichkeiten, von denen ich die einfachere wählen würde: Entweder ziehst du erst und dann müßte der Vermieter (so er das überhaupt angehen würde, den Auszug per Gerichtsbeschluss erwirken), oder ihr "erarbeiet" euch als Erstes die Zustimung (per Gerichtsentscheid) und erst dann ziehst du ein.

    Ein Jobcenter kann dir niemals untersagen, eine Ausbildung zu machen; es sei denn, du machst deinen Werdegang vom Center abhängig. Aber wenn du die Möglichkeit hast, Bafög zu beantragen und ggf. daneben Wohngeld, und dann noch das Kindergeld für deine Kiddis hast, könnte es auch so funktionieren. Hier oben im Forum in der obersten Menueleiste gibt es einen Unterpunkt "Bafög". Versuch`doch erst einmal, dort weiterzukommen, denn mit ALG II sieht es schlecht aus aus folgenden Gründen. Erstens muss man vor Beantragung des ALG 2 alle anderen Möglichkeiten vorher ausgeschöpft haben (sprich - beispielsweise Bafög), und ausserdem müsstest du dich als ALG 2-Bezieherin dem Arbeitsamt / -markt komplett zur Vermittlung zur Verfügung stellen. Nebenbei Studieren/Ausbildung und ALG-2-Bezug geht nicht. Wie sieht es denn aus mit Unterhalt für die Kiddis? Alleine schon der Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss (je nach Situation), das staatliche Kindergeld, das Wohngeld und ggf. das Bafög sind doch schon eine Basis!?

    @ uffi
    Zum letzten Absatz: Ich wiederhole mich ungerne, aber in unserem Fall war das so. Der Richter hat, (nachdem der Vater der Kinder auf Reduzierung des Unterhaltes auf Null klagen wollte, weil er inzwischen mit der 3. Frau das 4. Kind hat) uns allen im Gerichtssaal vorgerechnet, dass sich durch die "neue" Ehe Dinge verschieben, wie eben beispielsweise Lebenshaltungskosten, die Möglichkeit, Betreuung zu teilen und so weiter. Ich denke mir hier nichts aus, eher würde ich nichts schreiben. Übrigens: Ich antworte immer nur auf Fragen, zu denen ich definitiv eigene konkrete Aussagen habe, die ich weitergeben kann, niemals Vermutungen oder dergleichen.

    Sorry, aber selbst der allerteuerste Schornsteinfeger kann nicht soviel kosten, und wer weiß, wie es hinsichtlich der weiteren Kostenpunkte aussieht bei genauerer Prüfung. Nu` kneif nicht, sondern frage genau nach. Und gerade, wenn du Kinder hast, für die du verantwortlich bist, solltest du im Falle von Schimmelpilzbildung usw. handeln. Wenn nicht für dich, dann für die Kleinen. Ich habe hier zwei "Kinder", die Astmatiker sind (u.a. durch Schimmelpilze). Diese Krankheit nimmt richtig komplexe Ausmaße an - mitunter Jahre später - und ist irreparabel. Daher sind dies auch Kündigungsgründe und/oder Mietminderungsgründe. Denk an deine Kinder und werde tätig. Den ersten Schritt - hier zu fragen - hast du doch immerhin schon getan.

    Ja, leider seid ihr Zwei nun eigentlich nur noch normale "Geringverdiener". Da gibts nichts weiter bzw. Ihr könntet versuchen,


    1) einen Wohngeldantrag zu stellen,
    2) eine Befreiung von der Zuzahlung für Medikamente/Krankenhausaufenthalte/Praxisgebühren zu erwirken.


    Da müßte klappen, und auch Kleinigkeiten "läppern" sich.


    L.G. LiRa'Fe

    1) Unterhaltsvorschuss bekommst du immerhin bis zum 12. Lebensjahr, maximal aber 6 Jahre lang seit Bewilligung.
    2) Das mit der "Unzufriedenheit", die uiffi nennt, ist natürlich Q... Das Amt tritt doch sowieso nur ein, wenn im Übrigen nichts geht, also vorher alles geprüft wure. Wenn also jemand nichts hat und deshalb der Unterhaltsvorschuss gezahlt wird, kann dir auch der beste Anwalt der Welt nicht weiterhelfen und mithin auch kein Gericht, damit du mehr bekommst.
    3) Das Geld der möglichen potentiellen nächsten Frau wird nicht wirklich miteingerechnet, jedoch ändert es sich etwas bei den Ausgaben deines "Ex", so dass dem dann (wg. Ehegemeinschaft) mehr zur Verfügung bleibt als ohne Frau (wg. Kostenteilung etc.). Und das wirkt sich dann tatsächlich auch auf den zu zahlenden Unterhalt aus (je nach Betrachtungsweise positiv oder nicht), allerdings nur minimal.
    (Eigene Erfahrungswerte)

    Ehrlich gesagt, und egal ob falsch oder richtig. Ich wäre nicht einmal auf die Idee gekommen, die Frage danach zu stellen. Spende einfach dein "Innerstes" und lass`es dabei bewenden.

    Du, die "Damen" am Servicetelefon hören meist nicht genau hin und hinterfragen auch nicht viel. Wenn du dort 3 Mal anrufst (ich würde das an deiner Stelle zur Beruhigung mal tun) und mehr erklärst, erhälst du mindestens zwei verschiedene Antworten. Ich hatte schon diverse Fragen, weil ich diesen "Zustand" auch noch nicht so lange habe, und habe diese Erfahrung gemacht. Irgendwann, nachdem ich gehört habe, dass es anderen auch so geht, sah ich das nicht mehr ganz so eng und stelle dort keine wichtigen Fragen mehr. Und rein theoretisch (was aber nicht passieren wird): Jetzt überlegst du, dass du evtl. keine Ansprüche haben könntest wg. der Eltern. Und "dann" wäre es Eigenverschulden und du wärst "erst einmal" gesperrt. (Aber dazu kommt es ja nicht). Was kann dir also eigentlich passieren?

    Ok. Jetzt machste damit genau das, was wir, also die anderen und ich im Vorfeld, bereits geschrieben hatten: Schriftliche Feststellung, dass ihr euch "absolut" nicht gegenseitig unterstützt, keinesfalls füreinander einsteht, und somit maximal eine HG bildet. Daneben bleibt ja auch außerdem noch festzuhalten (vielleicht kann man das so nebenbei im Anschreiben "fallen lassen"), dass du (auch wenn dem nicht so ist) vielleicht bald ausziehen könntest, was dir ja auch nicht verwehrt werden darf (da ü25).


    Sollte da was Gegenteiliges kommen, was ich nicht glaube, sofort Widerspruch einlegen - und dann sehen wir weiter und suchen entsprechende Urteile heraus (gibt es auch irgendwo hier, die sind in irgendeinem Untermenue der oberen Menueleiste nach Stichpunkten zu finden).

    Hallo zurück. In Ordnung. Ist wohl mein Fehler; war bislang davon ausgegangen, dass der "richtige" Antrag noch nicht gestellt war und meine Antworten zielten darauf ab. Kannst`e bitte kurz mal zitieren, was die gem. § 9. Abs. 5 und Anlage HG genau von dir wollen. Aber auch wenn nicht. Laß dich nicht ins Boxhorn jagen. Schreibe, wie hier auch von anderen schon geschrieben, dass deine Eltern und du (ihr gegenseitig also) nicht füreinander aufkommt/einsteht, damit sie dann maximal die Mietkosten teilen und auch nur das auf deine Eltern anrechnen können. Ich bin mir sicher, dass dir H IV insgesamt (also Grundsicherung und Mietanteil) zustehen. (Aber dennoch: Wenn du kurz mal zitieren könntest § 9 Abs. 5...?!) L.G. LiRaFe

    Hallo 4-F-4: Ich bleibe trotz deines Hinweises auf dieses andere Forum bei meiner Meinung. Jeder Fall liegt anders, aber ich weiß nicht, was es an deinem Fall zu deuteln geben sollte. Und wie ich es schon anregte: Stelle umgehend den Antrag, damit dir nichts verloren geht. Du kannst ja hin- und herüberlegen, wie du möchtest, wirst aber niemals Gewissheit haben oder Hilfe, wenn du nur weiter herumfachsimplest (-simpeln läßt).


    Du bist nun mal definitiv ü25, hast maximal eine HG mit deinen Eltern und so weiter. Du hast nichts zu verlieren; eher das Gegenteil ist der Fall.

    Uffi


    Ist ein wenig am Thema vorbei. Es gibt doch einen Mietvertrag, und zwar einen schriftlichen. Hier möchte jemand einfach nur dazuziehen, und das zu verwehren ist normalerweise nicht gerade einfach (für den Vermieter), zumal zurzeit anscheinend nur eine einzige Person in dessen Einfamilienhaus auf großem Grundstück wohnt. Einwände dagegen so sinnvoll vorzubringen, dass (im Ernstfall) das Gericht den Argumenten folgen würde, wird für den Vermieter schwierig sein. Und nach Einzug wird Jacky möglicherweise keine oder kaum Stress mit dem Vermieter haben (können), weil - wie er ja geschrieben hat - ihr/sein Freund zurzeit alleine in dem Haus und auf dem Grundstück lebt. Also sind sie mit dem Vermieter nicht "unter einem Dach".


    Warum du hier die "weiterführenden" Kosten ansprichst, ist völlig unklar und auch am Thema vorbei. Diese Frage stellte sich nicht.


    Mal ehrlich: Ich kann doch nicht jemandem ein Einfamilienhaus auf 500 qm-Grundstück vermieten und davon ausgehen, dass dieser dort für alle Zeiten alleine leben "muss". Die Gründe gegen den Einzug von Jacky müßten schon überaus massiv sein, um damit irgendwo durchzukommen.

    .... ja, und zwar umgehend, damit du nicht täglich Geld sozusagen "verlierst" ... Ablehnen können die alles mögliche (verbal), aber so, wie meine "Vorredner" denke auch ich, dass sie das Geäußerte nicht schriftlich zu Papier bringen werden. Da wird dann ggf. doch drei Mal überlegt und entsprechend den Vorschriften entschieden werden müssen, die da lauten, dass dir zum Einen, wenn du es darauf anlegtest, eine Wohnung zusteht (ü25) und sich außerdem deine Eltern nicht offenlegen müssen.


    Wir haben hier den Umkehrfall. Mein Sohn bezieht Bafög und war lediglich Mitglied der HG. In den Anträgen habe ich keinerlei Angaben zu seinen Vermögensverhältnissen gemacht; es kam auch keine weitere Nachfrage.