Beiträge von lirafe

    Das ist die Gradwanderung, die emotionale. Entweder beharrst du (mit den dafür möglichen Mitteln, also Anwalt oder so) auf Zahlung des Unterhalts durch deine Eltern, oder aber - wenn sie dann - wie angedroht -, weniger arbeiten, damit sie nicht zahlen müssen, bekommst du spätestens Bafög, wenn sie ihre Ankündigung/Androhung verwirklicht haben. Vielleicht sprichst`e einfach unter diesem Gesichtspunkt noch einmal offen und zurückhaltend nett mit deinem Pa. Sage ihm ,dass du in etwa den Standpunkt verstehst (egal, ob du das wirklich tust oder nicht), und dass sie möglichst kurzfristig ihr Einkommen reduzieren sollen, damit du dann endlich deinen Weg gehen und studieren kannst ohne seine/ihre Hilfe, aber mithilfe des Bafögs, das du dann ja auch bekommen würdest.

    1. Es ist nun mal so, wie von dir selbst zitiert. Das staatliche Kindergeld steht demjenigen zu, der den höheren Unterhalt für das Kind leistet, daran führt kein Weg vorbei.
    2. Kitty hat sicherlich den Artikel genau gelesen; daher ihre Antwort, der ich dem Grunde nach nur zustimmen kann. Hier braucht wohl eher dein Kind Hilfe.

    Du, lass ihn "Auflaufen". Gib nichts freiwillig her. Warum auch. Soll er doch das (sorry) bisschen Zeug erstreiten. Nimm das niht so ernst, sondern kümmere ´dich erst mal und ausschließlich um dein Kind. In einigen Jahren wüßtest du nicht einmal mehr, worum es eigentlich ging. Vergiß den Menschen und ziehe klugerweise deine Lehre aus dem Stattgehabten. Wo ist jetzt eigentlich dein Problem? Gibt es etwas Konkretes, bei dem wir hier im Forum dir helfen könnten?

    Nö... von Hartz IV leben entfällt doch, weil du ja studieren möchtest. Hartz IV erhält man nur, wenn man dem Arbeitsmarkt als "vermittelnd" zur Verfügung steht... Das ist für dich ausgeschlossen, wenn du ein Studium anstrebst. (Was meinst du denn mit: ab 21 hat man vom Jugendamt keinen Anspruch mehr? Ist sehr unklar und auch unwahrscheinlich.)

    Vielleicht ist dein Vater einfach nur sehr großzügiig, vielleicht aber weiß er auch, dass er dieses viele Geld so oder so zahlen müßte. Ihr müßt ausrechnen (dafür gibt es hier im Netz viele Möglichkeiten), was er wirklich zahlen müßte. Daneben gibt es weitere Foren, in denen für deine Ma der Bedarf ausgerechnet wird und auch, wieviel sie dann als Differenz vom Amt bekommt. Die genauen Zahlen wißt nur ihr, und auch nur ihr könnt daher den Bedarf deiner Ma errechnen. Die Zahlen variieren, aber unter`m Strich sind sie meist stimmig.

    Bitte mache dir nicht noch mehr Sorgen, als diejenigen, die du sowieso schon hast. Neben der Tatsache, dass du offensichtlich definitiv "durcheinander" bist, aber nicht vorsätzlich falsche Aussagen machst, haben Ärzte Schweigepflicht. Alles wird gut und du hast meiner Meinung nach weder etwas falsch gemacht, noch etwas zu beführchten.

    Also liebe "mond und sterne". Sei nicht verzweifelt, sondern (das wirst du aber erst später so empfinden), froh, dass du einen solchen "Menschen" los bist. Dem Grunde nach ist es so, dass ihr das was ihr gemeinsam besitzt, teilen müßt, also Ersparnisse und angeschaffte (aber wirklich nur die nach Eheschließung) angeschafften Gegenstände, wie Möbel usw. Ist es richtig, dass nur "dir" seine Oma etwas zur Hochzeit geschenkt hatte? Dann gehört dieses zweckgebundende Zeug auch nur dir. Die Schulden sind - egal, ob sie "nur auf dich laufen", aber definitiv auch zu teilen. Es ging ja um Gegenstände, die ihr Zwei genutzt habt und die nicht nur dir zugute kamen. Ich denke nicht, dass du von deinen 1.750 € auch noch an ihn Unterhalt und/oder Trennungsgeld zahlen musst, weil du ja für euer Kind aufkommst. (Ich musste es damals nicht für meinen "Mann"...)


    Bitte verzage nicht und sei stark für dein Kind und dich. Leider ist es immer so: Die Konsequenzen unseres Denkens und Handelns von heute haben wir oftmals erst Jahre später zu tragen. Das kannst`e jetzt für die zurückliegende Zeit so sehen, aber positiv gesehen auch für deine/eure Zukunft... Alles wird gut.

    Natürlich weiß man / ich nicht, was vorgefallen sein könnte, das deine Eltern so hart sein läßt. Aber als Mutter zweier Kinder, die wirklich kämpft und alleine für alles verantwortlich ist, fällt es mir schwer, überhaupt auch nur irgendeine Rechtfertigung zu finden. Ich habe die Einstellung, dass wir Erstens die Kinder zu dem und so gemacht/geformt haben, wie sie jetzt handeln und reagieren, und Zweitens diejenigen mit mehr Liebe zu den Kindern (die uns nicht darum gebeten haben, zu gerade uns zu kommen) und Lebenserfahrung sein sollten. Egal, was vorgefallen sein könnte. Ich finde es anerkennenswert, dass du einen Weg für deine Zukunft suchst, und vermutlich ist es kein Zufall, dass das weit weg sein soll.

    Ist alles nicht so easy: Wie gesagt, spreche ich definitiv bei nahezu allen Stellungnahmen immer aus eigenen Erfahrungswerten. Und dass heutzutage alle dieselben Möglichkeiten haben, egal aus welchen Elternhäusern, verneine ich zutiefst. Neben den existenziellen Schwierigkeiten kommen da durch verschiedene Auflagen und Bestimmungen immer auch noch die seelischen Nöte und das Abwägen, was ist richtig und was nicht. Denn bei allem ist doch nach wie vor eines klar: Es sind (in der Regel) sehr junge Menschen, die (meist) noch nicht ganz resigniert haben, vorwärts kommen möchten und überhaupt nicht wirklich wissen, welche Möglichkeiten sie haben. Und gerade dann braucht man doch (wie hier BecksPistol) vermutlich seine Eltern am dringensten - nicht nur finanziell.


    Ich sehe das hier zu Hause bei meinem Sohn. Der studiert und wir miüssen, um zu überleben, alle an einem Strang ziehen. Was. wenn ich ihm Steine in den Weg legte? Wenn man gerade mal vieleicht 19 Sommer auf dieser Welt erlebt hat, weiß man trotz hohem IQ eigentlich noch nichts wirklich.

    Diablo
    Du schreibst: "... die maximale Ortsabwesenheit (OAW) beträgt 21 Tage..." Also: Ich muss an einer Reha-Maßnahme teilnehmen. Dem Amt liegen Gutachten vor, denen zufolge ich nicht mal mehr 3 Stunden tätig sein kann. Man wartet jetzt den Ausgang bzw. das Ergebnis der Reha ab. Fakt ist aber: Man weiß dort von der Reha-Maßnahme (eine richtige Genehmigung gibt es nicht). Diese Maßnahme ist angeordnet von der Dt. Rentenversicherungsanstalt und solll wenigstens 4 - 6 Wochen (also 28 - 42 Tage) dauern. Wie soll das funktionieren, wenn ich den von dir zitierten Satz (max. 21 Tage OAW) zugrundelege?

    BecksPistol
    Ich finde auch, dass es nur Recht ist, wenn deine Eltern dir, da sie offensichtlich zumindest so gutsituierd sind, dass du deswegen kein Bafög bekommst, den berechneten Unterhalt zahlen. Was ist denn mit dem staatlichen Kindergeld, das sie für dich bekommen? Und wie alt bist du denn eigentlich? Oder hast du schon mehrere Ausbildungen begonnen und immer wieder abgebrochen, so dass sie irgendwann genug gehabt haben könnten (obwohl das eigentlich keine Rolle spielt.) Du müßtest doch auch noch bei Ihnen mitversichert sein (Familienversicherung).


    Uffi
    Es ist wirklich schwierig, je nachdem, was man studiert und wie die Lebensumstände sind, neben dem Bafög ohne Nebenjob zu überleben. Wenn BecksPistol also nebenher arbeiten geht, braucht er den Zuverdienst sicher dafür, um überhaupt zu existieren, denn - je nachdem, in welchem Bundesland er studiert -, fallen neben den halbjährlichen Gebühren auch noch heftige Studiengebühren an, Bücher müssen gekauft werden usw. Und Studenten sind nicht fertig, wenn sie nach Hause kommen; meist geht es dann erst richtig los (wenn man das Studium ernst nimmt) und es ist gar nicht mal so einfach, die möglichen Nebentätigkeiten mit dem Stundenplan abzustimmen, der nicht mehr so ist, wie zu Schulzeiten. Es gibt inzwischen Losverfahren. Wenn man Pech hat, kann man Kurse, die man dringend braucht, um weiterzukommen, nicht belegen, weil sie überfüllt sind und kann nichts richtig planen.

    Irgendwas in deiner Schilderung ist unstimmig. Hartz4 wird in der Regel immer für 6 Monate bewilligt und dann auch 6 Monate lang gezahlt. Wenn du also erst seit 3 Monaten Hartz4 beziehst, hast du (auch jetzt) noch richtig viel Zeit, den neuen Antrag zu stellen. Mal abgesehen davon: Man kann und sollte sich gegebenenfalls auch selbst um rechtzeitigen Erhalt des Folgeantrages kümmern.

    Solange du auch nur irgendetwas an ALG II-Geld beziehst, musst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und auch diese 1-€-Jobs annehmen. Diese 1-€-Jobs nicht anzunehmen oder aufzugeben, wenn oder weil du mit deinem Gewerbe mehr "dazuverdienst", sind solange du H IV beziehst, kein akzeptabler Grund..

    Ja, also wenn ihr euch überlegt habt, ohnehin irgendwann auszuziehen, sehe ich noch weniger Schwierigkeiten. Entweder er / der Vermieter findet sich mit den Gegebeheiten ab, oder aber er droht damit zu klagen. Ihr habt richtig gute Karten, denn selbst wenn er "drohen" sollte, könntet ihr unter dem Aspekt, ohnehin eine neue Wohnung suchen zu wollen, antworten, dass ihr seiner Aufforderung entsprechen wollt/möchtet und erklären, dass ihr sofort nach anderen Möglichkeiten (Wohnungen) sucht. Sollte er dann trotzdem klagen, wird jeder Richter nur kopfschüttelnd die Klage abweisen, weil es ja an sich nichts mehr gibt, auf das man klagen / hinarbeiten könnte, da ihr ja - wie gesagt - bereit seid, zu gehen.


    Vielleicht aber auch kann man den Vermieter davon überzeugen, einen guten, zahlenden Mieter - auch wenn mit Hund und Katz`- nicht laufen zu lassen, sondern zu akzeptieren. (Wie nah oder weit entfernt wohnt der Vermieter eigentlich?)