Beiträge von lirafe

    @Advocat - Die Fragestellerin hier in diesem Fall ist "Aufstockerin", geht also arbeiten. In meinem Fall war das vor Krankheit auch so. Ich war Aufstockerin, weil ich es alleine einfach nicht geschafft habe, für drei Menschen aufzukommen, nachdem mir mein ursprünglich gut bezahlter Job gekündigt wurde nach 21 Jahren, damit andere, jetzt für weniger Geld eingestellt werden können. Damit war ich in unserem Büro kein Einzelfall. Und weiter - warum reicht es nicht? Weil natürlich "Vater" nicht bzw. kaum etwas zahlt für seine Kinder. Details führten hier zu weit. Ich finde einfach mal ganz viele Ansätze falsch in diesem Staat, aber es muß noch ein Funken Gerechtigkeit übrig bleiben und sollte registriert werden (auch hier im Forum), wenn jemand - wie in diesem Fall "Aufstocker" ist. Wir sind ja nu`mal nicht hier, um Fragestellern ein schlechtes Gefühl zu vermitteln (auch, wenn das im Einzelfall manchmal zugegebenermaßen schwer fällt und dann doch mal Stellung bezogen werden muß). Aber wie gesagt - dieser Fall hier liegt anders.

    An sich weißt du alles schon selbst. Du hast regulär Anspruch auf das ALG, wobei du keine Leistungssperrung zu befürchten hast, weil 3 Mo KV-Vers.-Beiträge ausstehen. Diese allerdings (weißt`e ja) übernimmt das Amt nicht rückwirkend. Die ausstehenden Beiträge für die zurückliegenden 3 Monate mußt du nachträglich begleichen. Vielleicht bittest du um Stundung oder so; habe keine Ahnung, wie die einzelnen Krankenversicherungen darauf reagieren. Alles in allem aber sieht es nicht schlecht aus für dich.

    sunshine


    Ich sehe gerade jetzt erst bei weiterem "Blättern", dass du einen nahezu gleichen Beitrag (Inhalt: Zinsen über 50 Euro) zwei Mal eingestellt hast. Bitte versuche, das künftig zu vermeinden. Es ist im Normalfall nicht so, dass man bei unterschiedlicher Formulierung verschiedene Antworten auf die eigentlich selbe Frage erhält. Aber in diesem Fall ... :


    @advocat
    Hier schreibst du zu sunshines Frage (Zitat): zinsen über 50 euro sind werden abzgl. versicheurngspauschale voll ...


    und zu ihrer (leider parallel gestellten Frage auch diese Zinsen betreffend) schreibst du wiederum (Zitat auszugsweise):


    "die 70 euro werden voll angerechnet und um die versicherungspauschale bereinigt.."


    Was denn nun?

    Zinserträge über 50 € erst sind meldepflichtig, daher gehe ich mal davon aus, dass 50 € auch anrechnungsfrei sind und bleiben müssen. Das ist der Umkehrschluß.


    Habe mal nachfolgend etwas kopiert hier aus dem Forum: "Die Bundesagentur für Arbeit weist zum Jahreswechsel erneut darauf hin, dass Empfänger von Arbeitslosengeld II alle Einkünfte melden müssen. Die Meldepflicht ist nicht neu. Es wird allerdings gerne vergessen, auch Einkommen aus Kapitalvermögen anzugeben.


    Der Hinweise kommt nicht von ungefähr zu diesem Zeitpunkt. Bei den meisten Geldanlagen, ob nun Sparbuch oder Tagesgeld, werden die Zinsen zum Jahreswechsel gutgeschrieben. Doch auch Gewinne aus Wertpapieren müssen gemeldet werden. Das gilt für jeden, der staatliche Mittel bezieht. Keine Angaben machen muss, wer weniger als 50 Euro an Zinseinnahmen hat."


    Also solltest du gegen den völligen Einbehalt der Gesamtzinsen Widerspruch einlegen.

    Wenn für die Mutter ein lebenslanges (meist ist dies der Fall) Wohnrecht im Grundbuch eingetragen ist, hat sie alle Recht an der Wohnung. Warum bewohnt sie diese Wohnung nicht selbst; dieses Wohnrecht besagt ja an und für sich konkret, dass das für "sie, also die Mutter" ist. Also nicht nur das Recht allgemein an der Wohnung, sondern es betrifft explizit das "Wohnen". Also könnte für dich die Formulierung in dem seinerzeit formulierten Notarvertrag relevant sein. Ist die Mutter nicht interessiert, oder ist sie in einem Heim untergebracht oder sonstwas? Wichtig wäre für dich eine konkrete, sehr gut ausformulierte Vereinbarung und Vertragspartner in dem Fall ist tatsächlich die Mutter, es sei denn, der "Sohn/Vermiete" hat Vollmachten, die auch dieses Recht beinhaltet.

    Norman86  
    Da du wirtschaftlich auf eigenen Füßen stehst, wenn du ausziehst, kannst du auch ausziehen. Wenn du zunächst einfach mal nur eine wirklich bescheidende Wohnung mietest oder evtl. auch vorübergehend vielleicht erst einmal in eine WG ziehst (was aus unmittelbaren Erfahrungen = Sohn) wirklich nicht das Schlechteste ist, sondern als Anfang eher sehr positiv, weil man immer Ansprechpartner hat, Gleichgesinnte, zusammen kocht, Abende hat und so weiter, kommst du mit deinen 1000 Euro auch zurecht. Du bist nicht für deine Mutter verantwortlich. An: "Falls ich arbeitslos werde" würde ich den Moment nicht denken, sondern versuchen, den Job zu halten. Da du aber in Kürze 25 Jahre alt wirst, hättest du in dem Falle einer evtl. "Dann-Arbeitslosigkeit" auch Anspruch auf ALG I bzw. H IV. Insofern wäre es (falls du vermutest, den Job zu verlieren), wirklich gut, dass du "vorausschaust" und schon im Vorfeld - um sicher zu gehen, dass die Kosten übernommen werden würden -, eine "angemessene" Wohnung bzw. Zimmer in einer WG (Preis, Größe) mietest.


    Gruß. Lirafe

    Wenn du dein Studium abgeschlossen hast, haben dir deine Eltern/hat dir dein Vater eine Ausbildung finanziert, also bis zu deren Beendigung Unterhalt gezahlt. Mehr Unterhalt müssen Eltern nicht zahlen, also wie vorbeschrieben entweder, bis eine Ausbildung finanziert - abgeschlosen ist, oder aber das Kind das 27. Lebensjahr vollendet hat.

    Choco1988 hatte geschrieben, dass die Ausbildung zur Erzieherin abgebrochen ist/wurde, so dass dem entsprechend Horst Grunerts Erklärung dazu:


    Zitat: "...Du schreibst aber das diese vorhanden ist (Ausbildung als Kinderpflegerin) eine weitere, selbst aufbauende Ausbildung ist für Deine Eltern nicht mehr verpflichtend..."


    diesbezüglich auch nicht greift, sondern einfach mal an der Realität vorbei geht, denn in diesem Fall haben die Eltern dem Kind noch keine abgeschlossene Ausbildung finanziert. Wie es sich hinsichtlich der Möglichkeit der Ausschöpfung des zweiten Unterpunktes (schon länger nicht mehr zu Hause wohnen) verhält, damit H IV bezogen werden kann/könnte, hängt sicherlich von verschiedenen Umständen ab. Hier könn(t)en Fragen auftauchen wie beispielsweise: Warum ist sie ausgezogen, wie lange wohnt sie schon nicht mehr bei den Eltern und so weiter.

    Der Selbstbehalt ist geringer als 1000 €, so dass dann doch noch eine Differenzbetrag, wenn auch nicht in Höhe der Regelsätze, die lt. Düsseldorfer Tabelle festgelegt sind, dabei herauskäme, den sie zu zahlen hätte. KiGeld und Unterhalt zählen nicht mit.

    Alles hängt von weiteren Infos ab, ohne die deine Fragen kaum bzw. gar nicht beantwortet werden können. Prinzipiell ist es so, dass "jeder", der ein (im Sinne des H IV) zu geringes Einkommen hat, als dass er davon leben könnte, zusätzlich aufstockende Hilfeleistung beantragen kann / bekommt. Das zu beantworten ist in deinem Fall ohne konkrete Angaben nicht möglich, weil es einkommensabhängig ist. Ebenso verhält es sich in Bezug auf die Frage zur Wohnung. Denn, wenn wir hier nicht wissen, wie groß die ist, wieviele Zimmer etc., können wir dir auch dies nicht beantworten. Generell ist es so, dass einem pro Person ein Raum zusteht, dir mit deinen beiden Kindern mithin eine 3 Zimmer-Wohnung, die aber auch nicht größer sein darf als 75 qm (in der Regel) und auch eine bestimmte (regional unterschiedliche) Miethöhe nicht überschreiten darf. Zur dritten Frage. Du mußt noch keinen Scheidungsantrag gestellt haben, wenn du H IV - Zuschuss beantragst, wenn du - ihr - plausibel belegen könnt, dass ihr definitiv nicht mehr zusammen lebt.

    Stephie
    Wie lange und warum wohnst du nicht mehr bei deinen Eltern? Das könnte relevant sein, denn normalerweise sind sie für dich unterhaltsverpflichtet bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres; Ausnahmen sind selten und werden kaum akzeptiert. Natürlich kannst du dennoch den Antrag Stellen; Versuch macht klug.

    Er muß normalerweise wegen Heirat nicht mehr Unterhalt zahlen. Allerdings könnte sich durch Steuerklassenänderung mehr Netto ergeben, das der Berechnung zugrundeliegt. Eigentlich würde sich ja auch der Kindesunterhalt gegeneinander aufheben, wenn jeder eines der Kinder hat. Verdient idie Frau wirklich, ja, oder hat sie gar kein Einkommen? In dem Fall könnte man noch in Erwägung ziehen, die geteilten Freibeträge beide komplett auf deinen "Dann-Ehemann" eintragen zu lassen.

    Nicole.Christina
    Danke für den Tipp; genauso habe ich das auch gemacht. Wie du siehst, habe ich nicht geantwortet. Das hat nichts "Problem haben" zu tun; es kann nur einfach - je nach Umstand - wirklich anstrengend sein. Aber du bist noch neu hier, hast wenige Beiträge und die zumeist in eigener Sache. Wenn du das regelmäßiger angehst, sehr viel liest und zu helfen versuchst, wirst du vielleicht verstehen, was ich damit meinte. Vielleicht auch nicht.

    Na ja - ehrlich gesagt - habe ich ein anderes Problem mit Sabin`e. Mich persönlich belastet es, wenn jemand "so viel" Text schreibt.Man möchte ja nicht nur ein oder zwei lesen. Mal mag das angebracht sein, aber unter`m Strich hat doch jeder seine Geschichte, die mehr oder weniger ausführlich dargestellt werden muß, um verstanden zu werden. Solch`lange Beiträge in heller, schwer zu lesender Schrift sind anstrengend. Daneben finde ich zwar den Abschlussatz, der an jedem Beitrag hängt, ganz originell, aber auch nervig; diese unangemessene Übergröße ist ziemlich aussagekräftig.

    So richtig kann ich dir zwar nicht weiterhelfen, aber vielleicht hilft dir der Hinweis dazu, wie das bei mir läuft, etwas weiter. Ich habe irgendwann einmal während eines Leistungszeitraumes dem Amt Geldeingänge mitgeteilt und genauf aufgelistet. Daraufhin erhielt ich einen Anruf, dass das erst relevant ist und ich es noch einmal mitteilen soll, wenn ich den Fortsetzungsantrag stelle. Das tat ich und zu dem Zeitpunkt war das erledigt. Inzwischen ist es so, dass ich auch immer (sozusagen rückwirkend) mitteile, ob und was ich dann verdient habe/hatte und das würde verrechnet werden. Inzwischen ist es so, dass ich eine "Prognose" für die nächsten Monate abgeben muß, damit danach dann der nächste Bewilligungszeitraum berechnet werden kann. Alles aber ist anders als bei dir/euch, im Laufe eines Bewilligungszeitraumes wird hier - wenn dann erst einmal bewilligt ist - nichts gefordert, so durcheinander es im übrigen auch sein mag.


    Gruß. Lirafe