... dann hat man in der Regel einen Kindergarten- oder Hortplatz und/oder ist im Krankheitsfall krankgeschrieben.
Beiträge von lirafe
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Manchmal durchleben Menschen noch gerade so eben das Schlimmste mit den kranken Angehörigen: man trennt sich ja nicht augenblicklich, sondern der Mensch leidet, verändert sich und parallel auch die Beziehung. Krebs ist ein schleichender Prosess (und oftmals) mit immer wieder neuen Hoffnungen und immer wieder auch neuen Rückschlagen verbunden. Ich könnte mir schon vorstellen, dass das zumindest ein (Mit-)auslöser war. Aber das spielt ja hier auch nicht die entscheidende Rolle. Es ist auch kaum zu ermessen, wer von den Dreien in der schlimmeren Situation ist.
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1.
Also bei einem Schuldenberg von 45.000 € hätte ich mit mehr monatlichen Kreditraten gerechnet, denn durch 250 €-Zahlungen kann man da ja unmöglich wirklich `runterkommen. Dann könnte es doch etwas enger werden, weil sie 1250 € netto behält zzgl. vermutlich Unterhalt für das Kind und staatl. Kindergeld. Es wird irgendwie zwar für jemanden, der berufstätig ist, ein Freibetrag ab gezogen und beruflich bedingte Aufwendungen, könnte aber knapp werden.2. Gut, denn du bist eigentlich nicht in der Lage, dich endgültig so edel zu verhalten und den Verzicht richtig festzulegen, weil du dann "hinten `runterfällst".
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Warum hast du überhaupt einen Antrag beim Amt gestellt, obwohl du/ihr versorgt seid?
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1. Scheint sie auch ohne deinen Unterhaltsverzicht nicht in der Lage zu sein, für dich zu zahlen, also zahlen zu müssen; die Schuldentilgung (wenn nachweislich), trägt zwar auch dazu bei, aber auch ihre Verpflichtung für das Kind usw. (wie hoch sind denn die monatlichen Kreditraten?)
2. Bitte vergiß diesen Unterhaltsanspruchs-Verzicht, falls der dem Center nicht schon vorliegt. Das ist richtig dumm, weil der dazu führen könnte (falls sie doch zahlungsfähig wäre auf jeden Fall), dass du aus "Eigenverschulden (da selbst freiwillig verzichtet)", auf staatliche Hilfe angewiesen bist.
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KdU = Kosten der Unterkunft
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Ehrlich gesagt ist schon irgendwie nachzuvollziehen, dass das Amt davon ausgeht, dass ihr nicht wirklich getrennt seid - bei alledem. Andererseits wäre das ja superlöblich, wenn es denn so wäre und ihr eurem Kind zuliebe weiterhin unter einem Dach bleibt. Da ist guter Rat unmöglich.
Aber eines ist komisch bzw. unstimmig. Du schreibst unter anderem: "...Lebens- und Unfallversicherungen abgeschlossen, wo wir als Eltern als begünstigte drin stehen, weil die Versicherung grundsätzlich keine Minderjährigen einträgt" ... Das ist meiner Meinung nach falsch. Ich habe auch eine Unfall- und eine Lebensversicherung und meine Kinder für den Fall X eingesetzt - auch als Minderjährige. Das ist kein Problem. Alles andere, also wer das Geld für Zeitraum bis zur Volljährigkeit des/der Kinder dann verwaltet, regelt ein Testament. Ich kenne ehrlich gesagt niemanden, der auch nur daran denkt, seinen (wie du ausführst) "Ex"-Partner als Begünstigten einzutragen.
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@mondundsterne
Allgemeinhin gilt während der Ehe "Zugewinngemeinschaft", wenn man keinen anderslautenden notariellen Ehevertrag geschlossen hat. Manches ist im Einzelfall sicher anders zu händeln, aber da solltest du konkret für deinen Fall bei einer Rechtsberatung vorsprechen. -
jenni258
Du hast geschrieben: "Sie findet aber nun seit fast einem Jahr immer neue Ausreden."Geht es deiner Mutter vielleicht so richtig "sichtbar" schlecht, also hat sie ein Röhrchen, durch das sie atmen muss oder irgend etwas in der Art im Hals nach dem Hals/Rachen-Krebs? Dann kann ich sie verstehen. Aber auch sonst sind manche Menschen nach solchen schrecklichen Diagnosen und Erlebnissen sowie dann noch folgender Trennung sehr zurückgezogen und ängstlich. Doch es hilft alles nichts, mach es,wie jajale geschrieben hat, begleite sie. Es wird ihr sicher helfen, wenn sie wenigstens eine beständige feste Größe in ihrem Leben hat. Wenn ihr Zustand allgemein so ist, dass sie nicht mehr `raus geht etc., würde ich versuchen, sie in einer Selbsthilfegruppe zu integrieren; die gibt`s übrigens im Regelfall auch für Angehörige und Tipps, wie man helfen kann, dass es weiter geht.
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Kitty121
Man kann sehr gut Vieles auch schriftlich erledigen, das bringt unser Zeitalter so mit sich - und manchmal auch die örtlichen Verhältnisse. Vielleicht wohnt Michaela ja sehr weit außerhalb (bei uns hier ist die Anbindung echt ein Problem), vielleicht muss sie ihre drei Kinder mitnehmen und wer weiß, wie alt die sind. Vielleicht fehlte ihr sogar das Fahrgeld für sich oder alle, und und und. Daneben passiert das mit dem "Nichtzahlen" des Unterhaltes gegebenenfalls (noch) öfter; da muss eine Endregelung her.michaela
Damit du zu einer Endlösung und zur Ruhe kommst und nicht jeden Monat bangen mußt, ob du über die Runden kommst oder nicht, weil der Unterhalt fehlt, würde auch ich das Ganze jetzt möglichst kurzfristig über das Jugendamt laufen lassen. Das erspart unter Umständen vielleicht auch nervige Gespräche oder Bittanrufe beim Kindesvater. Dann haben das Amt und du eine feste Größe, die zugrundegelegt werden kann und keinen weiteren Trödel mehr. (Jedenfalls für einen bestimmten Zeitraum im Einzelfall, der u.a. von dem Alter der Kinder abhängen kann).Und allgemein: Ich finde es dumm, dass manche SB (Arbeitsvermittlung, die zwar nicht ARGE sind, von denen aber die Leistungen oder Leistungseinstellungen auch abhängen) ihre "Kunden" wegen jeder Kleinigkeit hinzitieren. Sonst wird an allem gespart. Ich hatte vor einiger Zeit kurz hintereinander zwei Mal das Vergnügen, mich vorzustellen; völlig unsinnig. Freitag bekam ich den Brief, dass ich Montag gegen 8.00 Uhr dort sein soll. Kurz nach 5.00 Uhr stand ich auf, um den Weg anzutreten, zu Fuß, Bahn und Bus (der bei uns nur alle Stunde 1 x fährt). Und das alles, damit mir diese Dame meinen Gesundheitszustand vorliest, (etwa 10 oder 12 Zeilen, 3 Minuten) den ich ja kenne, und der den Weg für mich nicht eben vereinfacht. Die Fahrtkostenerstattungen, die solche SB verursachen, sind in der Masse gesehen nicht unbeträchtlich, das sollte mal irgendwo öffentlich angesprochen werden. Über ein Telefonat oder eine mail von ihr (sie mailt sonst auch, hat damit angefangen) hätte ich mich gefreut - und das staatliche Budget auch.
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LaLina
Vielleicht kann man das "Ganze" noch kurz zurückschrauben. Der Mietvertrag bzw. Umzug soll doch erst zum 01.06. stattfinden. Da kann man doch vorher sicher noch einmal zum Amt, ohne dass man den etwas zu vorzeitig unterzeichneten Vertrag mitnimmt, sondern erst mal nur eine Erklärung des Vermieters über die Wohnung und die Möglichkeit, sie zu beziehen etc. Das ist doch wirklich nur ein reiner "Formfehler", den es zu korrigieren gilt und bei dem langen Zeitraum, der noch verbleibt, sicher noch möglich. Der neue Vertrag wird erst nach Zusage geschlossen. -
Doch, das ist (leider) nachvollziehbar und wird so gehandhabt, wenn man gerade eine neue Wohnung sucht. Geh doch oben in der Menueleiste auf H IV / ALG II und dann auf "angemessenen Wohnraum". Aber der Einfachheit halber hab ich dir den entsprechenden Absatz auch gleich "rauskopiert". Er lautet:
"Größe des Wohnraums
Was die angemessene Größe der Wohnung betrifft, so gelten in der Regel 45m² für eine, bzw. 60m² für zwei Personen, sowie weitere 15m² für jede weitere Person, nicht jedoch für Säuglinge, als angemessene Wohnungsgröße.
Für den Fall, dass der Leistungsbezieher eine Eigentumswohnung oder ein Eigenheim besitzt, ist die Frage der Angemessenheit in dem Bereich der Vermögensanrechnung zu klären. In diesem Fall gelten andere Maßstäbe bezüglich der angemessenen Größe des Eigenheims."Deine zwei Kinder werden also nicht als eines gezählt, wie du schreibst, sondern dir steht irgendwann später eine größere Wohnung zu. Vielleicht kannst du die SB davon überzeugen, dass es letztlich auch nicht billiger wird, wenn du in 2 Jahren wieder umziehst und dadurch Kosten verursachst.
Gruß. Lirafe
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Ja, das kommt schon eher hin. Aber sag` mal, wenn du bei dem ALG II-Rechner immer dieselben Zahlen eingibst (und da kannst du ja eigentlich immer nur die tatsächlichen gleichen eingeben), kann doch eigentlich jedes Mal etwas anderes herauskommen. Versuchs doch einfach noch einmal.
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Also er bekomt insgesamt 552 €, und darin sind 236 € Miete enthalten? Wenn dem so ist, wären das ja nur 316 €, und unter dem Regelsatz? Weniger kann es demnach ja nicht werden.
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mond und sterne
Mir fällt da noch etwas ein, was aber von der konkreten gehabten Situation bei euch abhängig ist. Normalerweise wird im Zuge einer Scheidung auch der im Ehezeitraum erarbeitete Rentenanspruch(teil) zwischen den Partnern aufgeteilt, das heißt, dass du, solltest du wesentlich mehr verdient haben, deinen Teil abgeben müßtest. Das muss aber nicht zwingend so sein, kommt auf den Einzelfall an, denn inzwischen gibt es anderslautende Urteile. (Meines war damals das oder eines der ersten in dieser Hinsicht). Besprich das zu gegebener Zeit mit deinem RA. -
Uffi
Von der Sache her würde ich dir prinzipiell Recht geben. Aber im vorliegenden Fall wird es vermutlich ohnehin auf Scheidung hinauslaufen und in dem Zusammenhang geht es auch um Klärung der Vermögensverhältnisse und wer was bekommt. Das kostet nicht extra, sondern wird - wie alles andere auch, falls keine Einigkeit besteht - über die Anwälte bzw. das Gericht gleich mitgeregelt. Wenn sie jetzt vorher schon alles abgegeben hat, kann sie es schlecht wieder zurückfordern, und für mich hörte es sich insgesamt so an, als hätte sie in der Vergangenheit ohnehin das meiste alleine finanziert. Im Einzelfall kann auch das ausschlaggebend sein für die eine oder andere Entscheidung eines Gerichts. -
Nochmal zur Schweigepflichtsentbindung. Ich weiß, dass das so gehandhabt werden [I]kann[I], denn in meinem Fall wird es gerade so praktiziert, mußte mich neben allem anderen auch noch diesbezüglich komplett offenbaren. Aber hier im vorliegenden Fall von spinat ist das ja noch nicht so.Also soll er sich doch nicht weiter selbst stressen, denn anscheinend geht es ihm schlecht genug. (oder ihr)
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Ok. Danke euch Beiden.
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Sollten deine Eltern sich hinsichtlich der Scheidung und der Scheidungsfolgen einig sein, können sie einen gemeinsamen Anwalt beauftragen. Das spart Koste. Sollte deine Mutter jetzt vielleicht sogar Differenz zum Lebensunterhalt bekommen vom Amt, oder überhaupt nur sehr wenig Einkommen haben, kann sie Prozesskostenhilfe beantragen, das macht das Ganze noch einmal "billiger". Und inzwischen gibt es sehr viele Anwälte, die sich auf Ratenzahlungen in relativ kleinen Beträgen einlassen.
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Was ist denn anders beim SGB XII - Bezug? Bin am überlegen, ob das auf mich zutreffen könnte; bin nämlich in der "Warteschleife" zwischen einem Gutachten aus dem vergangenen März, das besagt, dass ich nicht mal mehr 3 Std. täglich arbeiten kann und einer Reha, die das ändern soll. Jetzt gerade hatte ich eine OP, die mit dem ganzen nicht mal etwas zu tun hat und die Reha weiter hinauszögert. Falle ich da nicht eigentlich auch unter das SGB XII - und muss ich darauf extra hinweisen, wenn die von selbst nicht darauf kommen?