Beiträge von lirafe

    Erstmal Fragen:


    zu deinem Punkt 2.
    Ist das Haus kaufpreismäßig teurer und wenn ja - woher kommt die Differenz-? Und/oder ist gemeint, es ist für die ARGE teurer, weil dann evtl. noch ein Kredit hinzukommt, also auch Zinszahlungen (Tilgung wird nicht übernommen), und wenn ja, wer soll den Kredit unter diesem finanziellen Aspekt bewilligen? Wenn es nicht gerade Privatpersonen gibt, die das tun, wird es nichts. Banken dürfen das nicht, ist "sittenwidrig".


    Insgesamt ist es so, dass - wenn man Anlagevermögen auflöst, dies als Einkommen zählt. Beispielsweise hier zwei Fälle, die gerade im Forum Thema waren, und aus denen ihr vielleicht Parallelen ziehen könnt:


    - Auflösung Riesterrentenvertrag mit Auszahlung: wird angerechnet.
    - Autoverkauf: wird angerechnet, wenn nicht im selben Monat ein anderes von dem Verkaufserlös gekauft wird.

    Bei dem Wechsel von Eigentum stelle ich mir das äußerst schwierig vor, selbst wenn die Fälle übertragbar sein sollten (was nahezu unwahrscheinlich ist). Notarielle Kaufvertragsabwicklungen dauern nicht nur sehr lange und man weiß nie genau, wann der Kaufpreis (aufgrund der Treuhandbedingungen) auszahlungsreif ist, sondern daneben ist es ja auch total schwierig, gleichzeitig etwas passendes anderes zu finden. Das ist eine Gradwanderung, die kaum zu schaffen ist und vielleicht eine Situation, die (H IV-mäßig) vermutlich noch nicht vorkam, so dass man sich auf nichts berufen/beziehen kann.


    Die Abwicklung von gleichzeitigem Verkauf/Kauf ist wirklich auch schon ohne die Steigerung des Schwierigkeitsgrades (Arge, H IV) sehr schwierig, selbst wenn beide Verträge bei ein und demselben Notar geschlossen und abgewickelt werden.


    Mithin halte ich euer Vorhaben für nahezu unmöglich, leider. Wenn ihr dennoch versuchen wollt, es anzugehen, ist im Vorfeld ein Gespräch bei der ARGE an höherer Stelle unerläßlich. Dort kann man alle Möglichkeiten durchgehen und sie sich ggf. auch bestätigen lassen.

    Nein, für Kurse, die nicht sein "müssen", bekommst du keinen Zuschuss; anders sieht es bei Klassenfahrten aus. Die Kosten dafür werden übernommen.


    Und im Übrigen: Deine Kinder wachsen aber schnell ... ;)

    Es ist wohl so, dass das Geld in dem Monat, in dem es dir zufließt, als Einkommen angerechnet wird. (Da es dir sozusagen schon vorher gehörte, hätte auch ich gedacht, dass es so oder so ohne irgendwie angerechnet zu werden in den zulässigen Wert, den man haben darf, fällt). Das gilt aber anscheinend genauso bei der Umwandlung anderer Güter (beispielsweise Auto in Barvermögen). Leider. Denn vermutlich hast du den Vertrag aufgelöst, weil du zurzeit keinen anderen Ausweg gesehen hast.

    Das ist eine sehr komplexe schwierige Situation, von der ich gar nicht wußte bisher, dass das alles so ist. Ich könnte mir vorstellen, dass hier im Forum nicht allzuviele, wenn überhaupt, etwas genaueres dazu sagen können. Aber das werden die nächsten Tage zeigen.


    Warum hast du nicht eher die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen? Bist du einer derjenigen Fälle, die die Doppel-Staatsbürgerschaft hatten, denen die deutsche irgendwann vor einigen Jahren wieder aberkannt wurde?


    Gibt es vielleicht eine Informationsstelle, die sich konkret mit solchen Problemen beschäftigt, beispielsweise die "türkische Gemeinde in Deutschland"? Du stehst mit der Problematik sicher nicht alleine da.

    Hallo zara zara,


    also
    1.
    Regelleistung Alleinerziehende 351 €, Regelleistung Kind bis 14. Lebensjahr 211 €,


    2.
    Dein Job wird angerechnet; wobei 100 € anrechnungsfrei sind und dann geht es irgendwie in 20 %-Schritten weiter
    (darüber werden dir andere hier im Forum sicher noch genauer Auskunft erteilen). Das staatliche Kindergeld zählt
    auch als Einkommen.


    3.
    Eure jetzige Wohnung (4 Zimmer) ist mit Sicherheit zu groß und zu teuer; da werdet ihr vermutlich `raus müssen.
    Der angemessene Wohnraum ist geregelt kostenmäßig je nach Bundesland, gößenmäßig stehen zwei Personen
    bis zu 60 qm zu. (oben hier in der Menueleiste auf H IV/ALG II gehen und dann auf `angemessener Wohnraum`


    4.
    Das Amt wird sich an deinen Mann wenden, und so, wie du vermutest, dir das als Einkommen anrechnen,
    was er zahlen muss und den Rest übernehmen.


    5.
    Wenn du einen festen Vertrag hast für die Zeit nach dem Erziehungsurlaub, ist das doch eigentlich gut. Mit einem
    Kleinkind darfst du dich zunächst noch auf eine Halbtagstätigkeit beschränken. Allerdings gab es vor kurzem eine
    Änderung (ganz aktuell), dass "Geschiedene" jetzt verpflichtet sind, trotz Kleinkind auch voll zu arbeiten; aber
    ich glaube, das betraf nur den "Ehegattenunterhalt".


    6.
    Es gibt Ttennungsunterhalt (bis zur Scheidung) und nach der Scheidung dann eben Unterhalt, Darüber kann dir
    mit Sicherheit deine Anwältin nähere Auskunft erteilen, ich glaube die Zahlen ändern sich kaum.


    7.
    Wenn die Sitation zwischen euch geklärt ist, brauchst du derzeit keinen Rechtsanwalt beauftragen. Das kostet
    nur unnötig Geld. Für die Scheidung irgendwann würde ich euch, wenn es zwischen euch keinerlei Streitpunkte
    gibt, einen gemeinsamen Anwalt empfehlen; das spart erhebliche Anwaltskosten und ist auch vor Gericht nachher
    im "Endtermin" nicht so quälend. Da reicht praktisch die Anwesenheit, also Aufnahme Personalien. Der/die Richter(in)
    stellt fest, dass oder ob man nach wie vor geschieden werden möchte und dann ist es vorbei. (5 Min.)


    Alles Gute.
    lirafe

    Salle
    Das Kindergeld zählt eher nicht zu salles Einkommen, denn normalerweise wird - solange Eltern und Kinder noch zusammenleben - das Kindergeld den Eltern als Einkommen angerechnet. Bei uns ist das gemäß H IV-Bescheid so und auch bei anderen, wie ich es unter anderem hier im Forum immer wieder bestätigt gesehen habe. Zwar gibt es das Kindergeld betreffend die Möglichkeit, bei der Kindergeldkasse einen "Abzweigungsantrag" zu stellen dergestalt, dass das Kindergeld dem "Kind" direkt zugebilligt und den Eltern dann nicht mehr als Einkommen angerechnet wird, so dass der ALG II-Betrag, den sie erhalten, sich dann um diese 164 € erhöht, doch dies greift meist nur, wenn die Kinder inzwischen nicht mehr zu Hause bei den Eltern leben. Aber die konkreten Fakten hierzu kennt zurzeit nur salle.


    Tati
    Dass die Miete gedrittelt wird und ein Drittel auf dich entfällt, ist richtig und wird üblicherweise vorschriftsmäßig so gehändelt.
    Wichtig für euch ist in diesem Fall aber vielleicht, dass ihr nicht mehr als eine gemeinsame BG = Bedarfsgemeinschaft zählt, sondern nur noch deine Eltern eine BG bilden und ihr Drei eine HG = Hausgemeinschaft. In diesem Fall nämlich spielt dein Einkommen und spielen auch deine Ersparnisse keine Rolle mehr und ihr müßt bei den Nachfolgeanträgen nicht mehr alles darlegen (also Konten, Sparbücher oder sonstwas) was dich betrifft. Lediglich die Mietkosten werden gedrittelt, weil du ja durch dein "Einkommen" in der Lage bist, für dich selbst zu sorgen.


    Gruß. LiRaFe

    Alleine kannst du keinen Antrag stellen; am besten ist es, wenn deine Eltern dies für euch Drei tun, damit du bzw. ihr alle Drei insgesamt Hilfe bekommen könnt. Das ist wirklich nicht so schlimm; mehr als abgelehnt werden, falls die wirtschaftlichen Verhältnisse dann doch nicht soo schlecht sein sollten, kann es nicht. Es kann nur besser werden, zumal im Falle einer Bewilligung dann unter anderem auch die Krankenversicherungskosten für euch Drei gedeckt sind/wären.

    Einfach nur so wird es nicht gestrichen; hast du eventuell versäumt, den Folgeantrag zu stellen oder dich abzumelden. Vielleicht wurdest du zwischenzeitlich aufgefordert, dich vorzustellen und bist dem nicht nachgekommen, weil du es nicht konntest - und "die" wußten nicht, dass du durch Krankenhausaufenthalt, Kur verhindert bist, oder oder ...

    Salle
    Hier geht es nicht nur um das mangelnde Tageslicht im Normalfall, sondern zum Einen überdurchschnittlich lange - und dann auch noch in Verbindung mit anderen - zumindest bis hierher - nicht geklärten Umständen. Wenn also - sagen wir mal - Rita beispielsweise zu Depressionen neigt und/oder deswegen in Therapie ist, wird sie dauerhaft knapp 50 Stunden in einer Umgebung, ohne Tageslicht, (was nachweislich Auslöser für Depressionen sein kann) nicht auszuüben schaffen. Wenn natürlich jemand mit solchen Themen bislang noch nicht in Kontakt gekommen ist, scheint das unakzeptabel; ist es aber nicht.


    @Rita54
    ... jetzt sagst du, es ginge dir nicht um das unvorhandene Tageslicht, aber aufgeführt hast du es nu` mal auch.

    Ja, den Gedanken, das hinzuzufügen hatte ich auch, habe es aber gelassen, weil ich mir vorstellen könnte, dass das mit einer "richtigen" Firma für die Eltern schwer umsetzbar ist, weil (so hat man mir das erklärt) vorher wirklich alles Mögliche verwertet werden müßte und der Firmeninhaber sämtliches Einkommen, auch dasjenige, das er eigentlich für die Firma (also Einkauf etc.) braucht, zunächst zur Deckung der Lebenshaltungskosten verwenden muss. Allerdings hatte ich mich nicht weiter darüber belesen, also ob das stimmt oder nicht.

    Ich kann mir das nicht vorstellen, zumal auch noch der Arbeitsweg dazukommt; 48 Stunden sind zu viel, und wenn das dann auch noch ohne Tageslicht ist, wird man ja im Laufe der Zeit depressiv; das ist neben allen Problemen, die durch den Zeitaufwand, und das dadurch bedingte Erliegen eines Privatlebens auf dich zukommen, eine ernstzunehmende Gesundheitsstörung. Darüber gibt es Studien (nicht ohne Grund werden viele Menschen im November, also der dunklen Jahreszeit, depressiv. Manche sind dafür besonders anfällig. (Vor einiger Zeit habe ich einen Bericht (ich glaube es war über Finnland) im TV gesehen, wo es überdurchschnittlich lange dunkel ist und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bedingt dadurch auch überdurchschnittlich viele depressive Menschen, eine hohe Alkoholismusrate etc. gibt) . Ich kann mir nicht vorstellen, dass arbeitsrechtsschutzrechtlich unter diesem Umstand knapp 50 Stunden zulässig sind bzw. gefordert werden können (Überstunden hin- und wieder wären in Ordnung, aber dauerhaft ist das kein Zustand, den man durchhält), würde mich darüber noch genauer informieren und - je nach Ergebnis - unter Berücksichtigung dieser Dinge ablehnen.

    Ja und es ist ja auch so,


    1.
    dass die ARGE vor Bewilligung zunächst immer prüft, ob - wie beispielsweise hier - der Ex den Unterhalt bestreiten müßte. Der wird deswegen angeschrieben und alles wird geprüft; daher frage ich mich, wie du etwas bewilligt bekommen haben willst.
    2.
    Alles, was er dir zahlt sind Leistungen die angerechnet und mit deinem Bedarf verrechnet werden (wenn du sie denn wirklich so angegeben hast).

    @kitti121
    Du hast das mit dem Ablehnen an einer anderen Stelle schon einmal geschrieben. Ist es wirklich so, dass man ablehnen kann? Ich dachte, dass man nahezu immer annehmen muss (außer in einem Fall, auf den hier kürzlich hingewiesen wurde wurde, wo es 4,50 € Stundenlohn sein sollten und die Kläger mit ihrer Ablehnung Recht bekamen). Wo ist die Grenze der Zumutbarkeit?

    Irendwie verstehe ich nicht ganz: ALG II-Bezieherinnen können den Bonus von der ARGE erstattet bekommen. Ja, wird der denn nicht auf die Leistungen angerechnet und hinten sowieso wieder abgezogen als Einkommen in dem Monat?


    Wobei das im Falle meines Sohnes (Student) kaum eine Rolle spielt. Er bekommt Bafög, kein H IV oder so und der hälftige Bonus, den der Vater von den satten 72 € abzieht, fehlt tatsächlich meinem Sohn. Er bekommt in dem Monat dann nur 22 €.

    Bis zu deinem vollendeten 25 Lebensjahr sind deine Eltern für dich unterhaltspflichtig und du bekommst nichts (außer dem staatlichen Kindergeld, das deine Eltern für dich erhalten).

    1:
    Das hat sich ganz anders angehört, nämlich so, als würdest du neben dem kompletten Lebensunterhaltsbedarf von deinem Mann auch noch irgendwelche unberechtigte Hilfe beanspruchen (wollen).
    2.
    Da nur du deine/eure genauen Zahlen kennst, kannst du mithilfe eines ALG II-Rechners nachvollziehen, ob und wieviel dir noch zusätzlich zusteht vom Amt.
    3.
    Konkret wird er sicher nicht darüber informiert, wieviel du bekommst aus Datenschutzgründen, aber wenn man den Bedarf kennt und weiß, was man selbst bezahlt an die Ex, weiß man ja auch in etwa, was sie daneben noch vom Amt bekommt.


    Aber nu` hast du ja gerade doch noch erwähnt, dass du arbeitest!?

    Wenn dem so ist und es keine Auswirkungen hat, dann natürlich ja. Aber warum willst du unbedingt verzichten, wenn es einerseits keine Auswirkungen hätte, oder im anderen Fall dir schaden würde?

    Wenn du auf Unterhalt verzichtest, verlierst du dem Amt gegenüber deine Ansprüche. Jeder Hilfebedürftige ist dazu verpflichtet, vor Beantragung ALG II / H IV zunächst erst alle anderen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Zuwendungen vom Staat zu vermeiden oder gering zu halten. Das ist keine "Kann"-Bestimmung, sondern gesetzlich so geregelt.