Beiträge von lirafe

    sansch
    ... auch dir ein Danke...


    melffi
    Das macht ihr richtig. Was man nicht wirklich ändern kann, muss man dann (leider) erst einmal akzeptieren und das Beste daraus machen. Meine Kinder sind trotz manchmal schwieriger Umstände sehr gut geraten. Sie leben noch heute bei mir und ich bin sehr froh darüber, dass es so ist.


    Und die Zeiten mit Kind(ern) ändern sich immer wieder, wie ich im Nachhinein weiß. So hatte ich zwar beispielsweise, als meine klein waren, die Möglichkeit eines eingenen kleinen Kinderzimmers, aber oftmals ist es doch sowieso so, dass man das Kind (zum Stillen oder auch aus anderen Gründen - Krankheit etc.) zu sich holt und dann hat sich der Vorteil des Kinderzimmers eh erledigt.


    Dann kamen Zeiten (da waren sie schon "richtig" groß, also Jugendliche, als wir nach Trennung 2 1/2 Zimmer hatten. Da habe ich dann zugunsten der beiden (die jeder wirklich ein eigenes Zimmer brauchten, auch zumal Junge und Mädchen etc.) im Wohnzimmer geschlafen. Das heißt, wir hatten so eine amerikanische offene Situation (Wohnzimmer und Küche = ein großer Raum). Also habe ich in diesem Raum gekocht, gegessen, geschlafen, gewohnt, während die Zwei natürlich Rückzugsmöglichkeit hatten, die sie meiner Meinung nach auch brauchten (Lernen, Entwicklung, Freunde einladen und so weiter).

    Wenn ihr zusammenzieht, seid ihr eine HG = Hausgemeinschaft, keine BG = Bedarfsgemeinschaft. Allerdings würde ich vorsorglich, da ihr verwand seid, dem Amt gegenüber ein Schriftstück aufsetzen, dass ihr finanziell nicht füreinander einsteht, damit keine Mißverständnisse entstehen.


    Wenn ihr dann also eine HG seid, ändert sich an deinem Einkommen der Mietanteil. Deine Wohnkosten werden ja weniger, wenn man sie auf mehrere Personen aufteilen kann. Das heißt also: Miete geteilt durch Anzahl Personen. Das, was dann auf jede Person (also auch auf dich) als Kostenbetrag entfällt, bekommst du weiterhin als KdU = Kosten der Unterkunft von der ARGE. Im übrigen ändert sich nichts.

    Habe keinen Paragraphen zur Hand, eines ist aber dennoch sicher. Urlaub (die 21 Tage Ortsabwesenheit) stehen jedem zu, er ALG II / H IV bezieht. Dein Fall hört sich nach Behördenwillkür an und ich würde mich - wie du es ja tust - eingehend weiter informieren; vielleicht parallel auch dort, wo der Pflegesatz dir zugesprochen wurde.


    Im übrigen hoffe ich, dass dir hier im Forum jemand noch nähere Auskünfte geben kann. Viel Glück und meinen Respekt dazu, dass du deine Eltern bis zum Schluss pflegen kannst/möchtest.

    Der Vater muss natürlich, soweit möglich, Unterhalt gemäß der Düsseldorfer Tabelle zahlen. Das wird anhand seines Einkommens geprüft; irgendwelche Einigungen "untereinander" greifen nicht, beispielsweise also wenn die Mutter sich mit weniger einverstanden erklärt. Wenn sie H IV bezieht, fehlt ihr das letztlich. Außerdem wird/würde ihr das Amt vermutlich wenigstens ein Unterhaltseinkommen für das Kind anrechnen, das sie erhält, wenn sie Unterhaltsvorschuss bekommt. Unterhaltsvorschuss erhält man 6 Jahre lang (max. bis zum 12. Lebensjahr). Wenn das Kind also geboren ist und sie sofort Unterhaltsvorschuss bekäme, wäre dies bis zum vollendeten 6. Lebensjahr des Kindes.

    Liebe Veronika,


    Was meinst du denn mit "schulische Ausbildung", damit man überhaupt eine Vorstellung hat, ob das anschließende Abitur vielleicht von der gleichen Bafög-Stelle bewilligt werden könnte bzw. müßte. Wenn es ein und dieselbe Schule ist, auf der du die Abschlüsse machst, kann ich mir vorstellen, dass du einen Folgeantrag stellen kannst. Die Anträge werden ja üblicherweise immer so bearbeitet, dass die Bewilligungen für ein ganzes Schuljahr gelten, so dass du in der Zeit dazwischen nicht in Schwierigkeiten geraten solltest.


    Auf jeden Fall benutze das vorgegebene Formblatt, alles andere kann in der Regel nicht bearbeitet werden. Vermutlich erhälst du sonst entweder gar keine Benachrichtigung oder die Aufforderung, den Antrag formal "richtig" zu stellen und verlierst dadurch Zeit (also Geld).


    Ansonsten fällt mir nur noch "Wohngeld" ein, das du versuchen könntest zu beantragen.


    Gruß. Lirafe

    dagmar8053
    Jetzt, nachdem ich nachgeschaut habe, klärt sich Einiges; sowohl salle, kitty als auch ich hatten zu einer anderen Frage von dir geschrieben. Vermutlich haben dir die Antworten dort auch nicht gefallen. Aber darum geht es hier in diesem Forum nicht - um Gefallen -. Es geht um wirklich ernst gemeinte, nicht beschönigte, Ratschläge oder Hinweise.

    dagmar8053


    Zunächst einmal hat lirafe kein "dummes" Kommentar abgegeben und dann kommt nix mehr... Habe keine Ahnung, woher du das holst (zumal du ja selbst sagst, dass du hier neu bist), aber wenn du das für dich brauchst, ist es in Ordnung. Und nu` kritisierst du ja auch die anderen "... habe keine Ahnung, warum hier keiner richtig liest..." Du bist wie ein Geisterfahrer, der der Meinung ist, dass alle anderen die falsche Richtung nehmen.


    Dein Tipp zur 60 qm ist echt "super". Ich möchte mir eher nicht vorstellen, wie eine 3-Zimmer-Wohnung, die tessi gerne möchte, verteilt auf "satte" 60 qm (von dir angedacht) aussieht. Sicher lohnt es sich, wegen 10 qm mehr umzuziehen ...;)


    Mit solch "gut gemeinten" Ratschlägen kommt Tessi dann auch sicher weit(er).


    L.G. Lirafe


    Salle & kitty121
    Danke

    Wenn deine Schilderung stimmt, und davon gehen wir mal aus, "musst" du eigentlich gegen die Kündigung vorgehen. Mal abgesehen davon, dass kein Arbeitgeber damit durchkommen sollte, gibt es für dich/euch keine Unterstützung mehr vom Amt; weil du ohne Gegenreaktion Eigenverschulden anerkennst und dann gesperrt bist. Also los - auf zum Anwalt und gegen die (dann) unrechtmäßigen Abmahnungen und Kündigung vorgehen.

    Bevor man antworten kann: Was ist denn passiert, das eine Kündigung - und dann noch in der Ausbildung und während der Schwangerschaft - rechtfertigen könnte?

    1)
    Bitte geh auf den Link in der oberen Menueleiste: H IV/ ALG II = angemessener Wohnraum. Euch steht derzeit kein größerer Wohnraum ; anscheinend hat das seine Gründe.
    2)
    Andere wohnen auch nicht anders und machen eine Ausbildung oder arbeiten und müssen von dem Geld eine Familie ernähren,
    3)
    Es ist rechtens.
    4)
    Es gibt auch den umgekehrten Weg: Nämlich erst Partnerschaft festigen, dann Grundsteine legen (=beide eine Ausbildung) dann Jobs festigen und dann größere Wohnung; danach Familienplanung.

    Ihr habt ein Problem. Zwar gibt es Ausnahmen dergestalt, dass man, wenn man mit jemandem zusammenzieht, in dem ersten Jahr nicht als eine Einstehensgemeinschaft `(da würde Einkommen gegenseitig angerechnet) gelten muss, und zwar je nach Situation. Wenn ihr aber nun mal wirklich eine Familie (wenn auch ohne Trauschein) seid, ist diese Möglichkeit ausgechlossen. So, wie ich es verstanden habe, seid ihr eine "normale" eheähnliche Lebensgemeinschaft. Warum wollt ihr in diesem Fall Zuschüsse, wenn euer Bedarf auch so gedeckt ist?

    Das ist schwierig, und zwar doppelt. Das ist richtig Sch... Einmal ist es so, dass ihr wenn ihr das Auto während des H IV/Bezuges geschenkt bekommen habt, euch dieses vermutlich als Einkommen anrechnen lassen müsst zu dem Zeitpunkt, da ihr es erhalten habt (also ein Monat Gegenrechnung) und genauso noch einmal, als ihr es wieder weggegeben habt. Verschenken wird wahrscheinlich nicht akzeptiert, so dass in dem Monat evtl. wieder ein "geschätztes Einkommen" angerechnet wird (also durch dieses Auto doppelte Gut-/bzw. Lastschrift
    anfallen könnte).

    Mensch..., dann ruf` `doch mal gleich an bei der "türkischen Gemeinde in Deutschland". Die findest du hier im Internet. Und da du sicher kein Einzelfall mit diesem Problem bist, können die dir möglicherweise etwas sagen, das dir weiterhelfen.

    Die Wohngegend kann das Amt sicher nicht bestimmen, auch wenn - wie ich es dir an anderer Stelle im Forum schrieb - die einzelnen Bundesländer unterschiedliche Bemessungsgrenzen haben. Entweder suchst du erst eine passende Wohnung und gehst dann zwecks Rücksprache = Zustimmung Übernahme zum Amt, oder du erkundigst dich vorher. Ich glaube nicht, dass das Amt dir eine Gegend verwehren kann, aber je nachdem, welche Gegend du dir aussuchst, ist ja dann auch wieder u.U. ein anderes Amt zuständig. Es ist ein Hin und Her.


    Bestenfalls erkundigst du dich vor Entscheidung erst einmal in beide Richtungen, damit du keinen Schaden hast.

    1. Rückwirkend kann man keinen Unterhalt einfordern.
    2. Telefonische Aufforderung zur Unterhaltszahlung sind und bewirken nichts, den Stress kannst du dir sparen.
    3. Wenn du "ganz schnell" bist, beantragst du (aber absolut) sofort Unterhaltsvorschuss. Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr deines/eures Kindes bekommst du den vom Amt. Die Beträge summieren sich und der Kindesvater muss diese zurückzahlen.
    4. In der Zwischenzeit, nachdem du die sen Unterhaltsvorschuss bekommst, läßt du ihn via Jugendamt überprüfen und den Unterhalt, den er trotz des zweiten Kindes zahlen muss. neu festlegen.
    5. Die möglicherweise "verschönerten" Zahlen der jetzigen "neuen" Partnerin interessieren nicht.

    Du kannst maximal Wohngeld beantragen. Würdest du H IV/ ALG II beantragen (in dessen Forum du gerade bist), müßtet du dich in der Zwischenzeit wenigstens dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stellen; das wäre auch eine Variante, und mal abgesehen von einem ausgeübten Vollzeitjob - egal was - (das würde ich versuchen) in der Zwischenzeit das einzig Mögliche.

    Also im H IV/ ALG II-Bereich wären das 100 € und dann in irgendwelchen 20%-Schritten weitere Beträge. Aber so, wie ich das verstehe, beziehst du kein H IV und bist daher hier in diesem Forum vermutlich falsch und es gelten andere Richtlinien für dich. Also empfehle ich dir, dich bei einer Einrichtung zu informieren, die deine Fragen deckt. Ungeachtet dessen aber kannst du vermutlich neben den genannten Bezügen noch Wohngeld beantragen. Das müßte klappen.


    Alles Gute. Gruß lirafe

    Gibt es da entgegen den Infos in der oberen Menueleiste H IV / ALG 2 - angemessener Wohnraum - jetzt neue Erkenntnisse, die nicht mehr vom SB im Einzelfall abhängig sind? Also würden ihnen gemäß deiner, "Bienes" Aussage jetzt 70 qm zustehen. Angedacht und definitiv beziehen wollen sie 100 qm ... Wie auch immer: Zuviel. Aber ansonsten wünsche ich viel Glück bei der ARGE in einem (in dieser Situation doch eher anzuratenden persönlichen Gespräch).


    Gruß, Lirafe:p

    Du hast hier an anderer Stelle schon mal nach einigen Details gefragt, aber dennoch:


    1. Umzug erst nach Rücksprache mit der ARGE und Darlegung der Gesamtsituation, ist eigentlich egal, denn:


    2. die Wohnung ist (nach H IV-Richtlinien) definitiv zu groß für euch (mal wieder der Hinweis: Link oben in der Menueleiste: H IV /ALG II. Wohnungsgröße bei zwei Personen = bis zu 60 qm. Säugling zählt leider noch nicht mit, wenn man gerade eine neue Wohnung bezieht.)


    3. die ARGE kann sich leider im Einzelfall nicht dafür interessieren, wie jeder sein Privatleben im weiteren Verlauf gestalten "möchte" und/ oder plant, demnach also wie hier angeführt: Eltern kümmern sich "dann" um Kind, das dann den Garten "nutzen" kann etc. - spielen keine Rolle.


    4. Renovierungskosten für die alte und Neuanschaffungen für die neue Wohnung .... (nicht alles kann man dadurch regeln und planen"€," dass man ohne Perspektive Kinder in die Welt setzt.)