Ja, die Verletztenrente wird leider inzwischen auch als Einkommen bei der Berechnung des ALG II angerechnet, nicht aber dürfte der Betrag aus der Unfallversicherung angerechnet werden, wobei ich nicht weiß, wie das dann mit dem zulässigen Vermögen ist, diesbezüglich muss es ja dann auch Regelungen geben. Kann ja nicht sein, dass man das behalten darf und es in dem Monat nicht als Einnahme zählt, dann aber verwerten muss. Habe dir mal nachfolgend etwas "kopiert". (Findest du, wenn du obere Menueleiste - ALG II / H IV und dann "kein Einommen ist ..." anklickst):
"... Die Verletzenrente hingegen ist nach neuster Rechtsprechung des Bundessozialgerichts anrechenbares Einkommen beim ALG II.
Gleichfalls nicht angerechnet werden [I]Einnahmen aus Entschädigungen, die aufgrund eines Schadens geleistet werden, welcher kein Vermögensschaden ist. Dies trifft zum Beispiel auf Schmerzensgeld zu[/I], nicht aber auf Schäden, die an einem Gegenstand bzw. am Vermögen entstanden sind."
Das ist deutlich.
L.G. Lirafe