Also das Problem ist, dass du - wenn du eigenes Einkommen hast -, nicht mehr unbedingt Unterhalt von ihm bekommst (eher gar nicht). Wenn es sich allerdings nur um einen vorübegehenden Minijob handelt bis zum Beginn der "richtigen" Ausbildung, könnte es sein, dass du "danach" wieder Unterhalt erhälst. Aber in dem Zeitraum deines Jobs sieht es definitiv schlecht aus. Du stehst dann ja sozusagen auf "eigenen" Füßen und fängst anschließend mit der Berechnung und insbesondere Einforderung wieder von vorne an.
Im Übrigen: Lass` ihn ruhig klagen. Wenn er dich geschlagen hat - und dann noch so, dass du einen Zahn verloren hast, ist er nicht mal mehr den Hauch eines Gedankens wert. Also, wenn ich deine Ma wäre, würde ich dir raten:
1.
Du unterschreibst - wie schon gesagt - nichts.
2.
Deine Skrupel sind unbegründet, nicht nur wegen der Mißhandlungen, sondern insgesamt. Er hat auch keine, obwohl er die als Verantwortlicher für dich haben und darauf bedacht sein sollte, dir zu helfen, soweit es ihm möglich ist. Denn nach dem Gesetz bist du zwar volljährig, aber du hast doch richtig genommen, gerade erst 17 Sommer gesehen.
3.
Suche dir eine Einrichtung (nicht nur Freundinnen oder so), die dir hin- und wieder bei wichtigen existenziellen, aber auch emotionalen Belangen zur Seite steht. Entsprechende Hinweise dazu, was in deiner Umgebung möglich ist, müßtest du beim Jugendamt bzw. Abt- Jugend, Familie, (auch wenn du schon 18 Jahre alt bist) erhalten. Ansonsten frage dich einfach durch. Es ist angenehmer, für jeweilige Fragen nicht jedes Mal jemand anderes neu kontaktieren zu müssen, sondern jemanden, der dann irgendwann deine Lebenssituation kennt, aufsuchen zu können.
L.G. lirafe