Beiträge von lirafe

    Mit bab kenne ich mich nicht aus, aber andere Fragen tauchen auf:


    1) Leitet dein Vater das Kindergeld an dich weiter bzw. habt ihr einen Abzweigungsantrag bei der Kindergeldkasse (meist beim Arbeitsamt) gestellt, damit du es direkt überwiesen bekommst?


    2) Ist dein Ausbilder einverstanden mit einer weiteren Tätigkeit neben der Ausbildung? Steht darüber etwas in deinem Vertrag? Würde ich zur Vermeidung unvorhergesehener Schwierigkeiten vorher klären. Selbst für bereits ausgebildete Angestellte ist diese Vorabanfrage beim Arbeitgeber gemäß den meisten Verträgen ein "Muß".


    Gruß. Lirafe

    Verstehe ich irgenwie gar nicht. Mir stand damals zur Wahl "entweder Wohngeld" oder "ALG II / H IV", in dem das Wohngeld (die Kosten der Unterkunft) dann bereits enthalten ist./sind.

    Hallo jeannie2k,


    habe hier im Forum schon häufiger ähnliche Fragen und Antworten gelesen. So, wie ich das bisher "mitgeschnitten" habe, ist dein Erbe, also das mit dem Nießbrauch belastete Haus, kein verwertbares Vermögen. Deine Eltern müssen auch keinen Kredit in dieser Richtung aufnehmen. Das Einzige (leider), das dir/euch passieren könnte ist, dass du zwar H IV erhälst, dies aber zunächst auf Darlehensbasis. Da aber deine Geschwister auch Miterben sind, und man sie - wann auch immer - ja nicht dazu zwingen kann, das Haus zu verkaufen und/oder dich auszuzahlen, hast du sehr gute Karten, denke ich, weil die Verwertung dieses Vermögens nahezu ausgeschlossen ist.

    Jana
    Bei mir handelte es sich nicht um eine Neugründung, daher kann ich dazu nichts sagen. Unter anderem (neben nur zögerlich zahlenden Auftraggebern) hatte ich, weil ich schon länger richtig krank bin, keine guten Zahlen vorzuweisen und mir wurde gesagt, dass ich mich trotz Selbständigkeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen muss, solange ich darauf angewiesen bin, neben der Selbständigkeit Hilfe zu beanspruchen.


    Bei einer Neugründung mit allmählich (hoffentlich) steigenden Umsätzen werden sie ayla-nadine (auch hoffentlich) vielleicht zunächst einmal in Ruhe lassen und abwarten, wie sich die Selbständigkeit entwickelt.


    Und übrigens Jana: Mir liegt es fern, jemanden zu verunsichern. Hier im Forum gibt vermutlich nahezu jeder in erster Linie seine auf Erfahrungen beruhenden Erkenntnisse weiter.

    Kindergeld wird gezahlt, solange du in Ausbildung bist. Damit es dir direkt und nicht deinem Vater zufließt, kannst du bei der örtlich zuständigen Kindergeldkasse (meist ist die beim Arbeitsamt) einen "Abzweigungsantrag" stellen. Ich hoffe, ihr (dein Vater und du) seid euch einig und es geht problemlos.

    Du kannst es drehen, wenden wohin auch immer. Es wird der gesetzlich vorgeschriebene Unterhaltsvorschuss (inklusive, nicht zuzüglich) dessen angerechnet, was der Vater zahlt/zahlen kann. Dir den Anspruch (deines Kindes) auf Unterhaltsvorschuss "aufzusparen" macht keinen Sinn. Wie ich dir schrieb in der einen PN, bekommst du ihn jetzt (da dein Kind 3 ist) bis zum 9. Lebensjahr. Maximal aber wird der gezahlt "6 Jahre lang, höchstens bis zum 12. Lebensjahr". Das heißt, wenn du ihn erst - sagen wir mal -, beantragt hättest, wenn dein Kind 10 Jahre alt ist, erhälst du ihn nur 2 Jahre lang.


    Natürlich hast du Recht; die Ansprüche/Notwendigkeiten der bzw. für die Kinder werden eher nicht geringer, aber die Regelung ist nun einmal so. Keine Ahnung, welche Gedanken der Entscheidung vorangegangen sind, warum sich wer das so ausgedacht hat. Aber mit manchen Gegebenheiten müssen wir uns nun einmal abfinden.

    Wie isind der Bezug der Hinterbliebenenrente und des Kindereldes für dich geregelt, die dein Vater für dich erhält. Behält er dieses Geld für sich?! Das wäre nicht in Ordnung, zumal du zwischenzeitlich selbst verdienst und er demnach vermutlich keinen Unterhalt mehr für dich zahlen muss und das Kindergeld unter diesem Gesichtspunkt definitiv dir zusteht. Mithin müßte er "eigentlich" beides, also Kindergeld und auch Hinterbliebenenrente an dich weiterleiten/durchreichen. Dann nämlich sieht deine finanzielle Situation schon wesentlich besser aus.

    Liebe Jenny90.
    Ich finde dich für dein "Alter" ganz schön taff. Du machst das schon. Versuche nur, insgesamt in deinem Leben zu unterscheiden. Es gibt auch ganz tolle Menschen/Väter, die dann doch unvoreingenommen gesehen werden sollten. Sonst tust du dir nur wieder selbst weh, und das wollen wir doch nicht. Es gibt große und kleine Kinder auf dieser Welt, erklärte ich meinen Kindern zum besseren Verständnis manchmal, wenn die merkten dass die Reaktionen älterer menschlich manchmal so "einfach gestrickt" sind.

    1)
    Warum arbeitet er nicht (könnte wichtig für die Antwort sein),
    2)
    Wenn sie "noch" nicht genug verdient mit Firma, kann man eine voraussichtliche Einkommenseinschätzung abgeben, also den "aktuellen" Stand darzulegen versuchen. Wird ggf. später bei nächstem Antrag verrechnet oder verändert.
    3)
    Wenn sie mit der Selbständigkeit noch nicht oder sowieso nicht genug verdient, muss sie dem Arbeitsmarkt parallel dazu ohnehin zur Verfügung stehen, sonst entfällt Anspruch Differenz H IV.
    4)
    Fazit: Damit ist sie (ggf. ihr - je nach Antowrt zu 1) auch H IV-anspruchsberechtigt.


    Gruß. Lirafe

    Also nochmal: Dein Bafög dürfen die nicht angehen, weder normal, noch betreffend Rückforderung. Denn eines ist klar. Das Bafög ist höher bemessen, als die Regelsätze. Das hat seinen Grund. Um es anschaulich zu verdeutlichen, folgendes: Schulbücher und Klassenfahrten, Dinge, die nicht in den Regelsatz fallen, werden Kindern von ALG II - Beziehern "extra" gewährt. Studenten müssen von dem Bafög neben Büchern etc. auch noch ihre Studiengebühren oder sonstigen Studentenbeiträge bezahlen. Daher ein höherer Satz als der Regelsatz für ALG II-Bezieher. Was aber für deinen Fall auch gravierend ist: Das Bafög darf dir ungeachtet all dessen ohnehin nicht komplett angerechnet werden (das macht kein Amt regulär). Studenten-Bafög ist zur Hälfte ein Kredit, so dass sie dir, wenn sie es denn überhaupt fälschlicherweise einbeziehen (auch die Nachzahlung/Erhöhung), maximal den hälftigen Anteil anrechnen dürfen. Irgendwie scheint bei euch alles falsch.


    L.G. Lirafe

    Also das Problem ist, dass du - wenn du eigenes Einkommen hast -, nicht mehr unbedingt Unterhalt von ihm bekommst (eher gar nicht). Wenn es sich allerdings nur um einen vorübegehenden Minijob handelt bis zum Beginn der "richtigen" Ausbildung, könnte es sein, dass du "danach" wieder Unterhalt erhälst. Aber in dem Zeitraum deines Jobs sieht es definitiv schlecht aus. Du stehst dann ja sozusagen auf "eigenen" Füßen und fängst anschließend mit der Berechnung und insbesondere Einforderung wieder von vorne an.


    Im Übrigen: Lass` ihn ruhig klagen. Wenn er dich geschlagen hat - und dann noch so, dass du einen Zahn verloren hast, ist er nicht mal mehr den Hauch eines Gedankens wert. Also, wenn ich deine Ma wäre, würde ich dir raten:


    1.
    Du unterschreibst - wie schon gesagt - nichts.
    2.
    Deine Skrupel sind unbegründet, nicht nur wegen der Mißhandlungen, sondern insgesamt. Er hat auch keine, obwohl er die als Verantwortlicher für dich haben und darauf bedacht sein sollte, dir zu helfen, soweit es ihm möglich ist. Denn nach dem Gesetz bist du zwar volljährig, aber du hast doch richtig genommen, gerade erst 17 Sommer gesehen.
    3.
    Suche dir eine Einrichtung (nicht nur Freundinnen oder so), die dir hin- und wieder bei wichtigen existenziellen, aber auch emotionalen Belangen zur Seite steht. Entsprechende Hinweise dazu, was in deiner Umgebung möglich ist, müßtest du beim Jugendamt bzw. Abt- Jugend, Familie, (auch wenn du schon 18 Jahre alt bist) erhalten. Ansonsten frage dich einfach durch. Es ist angenehmer, für jeweilige Fragen nicht jedes Mal jemand anderes neu kontaktieren zu müssen, sondern jemanden, der dann irgendwann deine Lebenssituation kennt, aufsuchen zu können.


    L.G. lirafe

    Habe eben (aus anderen Gründen) noch mal im Internet nachgelesen. Ich glaube, du solltest mit deiner Frage (da deine Mutter Grundsicherung/Sozialhilfe und nicht ALG II bezieht) in einem anderen Forum noch einmal nachfragen. Es gibt für diesen Bereich eine Extra-Seite - auch mit Forum, in dem Fragen gestellt/beantwortet werden können - (geh`mal hierhin: sozialhilfe24.de). Dort habe ich u.a. gelesen, dass der Sache nach Eltern und Kinder zunächst nicht gegenseitig füreinander aufkommen müssen bzw. erst ab einer bestimmten Höhe des Vermögens (100.000 €). Aber nun ist es ja nicht die Mutter deiner Frau, sondern deine Ma - und außerdem liegt der Fall betreffend das Grundstück durch den Nießbrauch der Eltern deiner Frau als nicht zu verwertendes Vermögen (meiner Meinung nach) insgesamt sowieso anderes.


    Gruß. Lirafe

    Ehrlich gesagt, ist sehr Vieles zweideutig, wenn es nicht 100%ig konkret formuliert ist. Für deinen, also den hier vorliegenden Fall empfinde ich es deswegen nicht als eindeutig, weil zur endgültigen Sicherheit in die eine oder auch in die andere Richtung jeweils ein Zusatz fehlt. Zur Verdeutlichung, was ich genau meine: Bisher steht geschrieben: "vollen" Urlaubsanspruch... Es fehlt zur endgültigen Sicherheit, wie das ausgelegt werden muss entweder der Halbsatz "bisherher eworbenen" oder aber "Jahresurlaubsanspruch".


    Vielleicht rufst du einfach mal bei der Bundesknappschaft an und fragst nach. Die müßten das genau wissen und bestätigen dir die Auslegung vielleicht auch schriftlich. (wenn sie zu deinen Gunsten ausfällt. :-) . Service-Telefon: 0800 0200504 Mo - Fr 7.00 bis 19.00 Uhr. Müßte nach wie vor gebührenfrei sein. Dort werden Fragen rund um das Thema Minijob beantwortet.


    Aber so, wie du die Situation insgesamt in eurer Firma schilderst und unter dem Aspekt, dass du dann letztlich keinen "richtigen" Vertrag bekommst (das passiert mitunter, wenn man sich als Minijobber bewährt hat), wäre mir weiterer Stress auch egal und ich würde versuchen, das durchzusetzen. Meinst du, du würdest unbezahlten Urlaub bekommen? Auch das müßte der Chef ja genehmigen, und wenn es wegen dieser Sache jetzt schon Streß gab und so, wie du ihn schilderst, ist das wohl auch nicht sicher. Das Finanzielle ist eine andere Sache. Du könntest dann ja gegen Ende "durcharbeiten" und dir dann den Rest auszahlen lassen, so dass es sich letztlich wieder ausgleichen würde (funktioniert jedoch leider auch nur mit Zustimmung des Chefs).

    Genau tyler123, das habe ich dir mit meiner vorangegangenen Eingabe mitgeteilt. Ich hatte dir einen Passus "kopiert" aus den Grundsätzen das ALG II / H IV, nämlich: "...Gleichfalls nicht angerechnet werden ..." Den ganzen Text kannst du dir ja noch mal ansehen in dem von mir gleichzeitig genannten Abschnitt.

    Guck doch mal in deinen Unterlagen nach, ob da irgendetwas über das Praktikum steht und wenn nicht, belies dich noch mal irgendwie darüber im Internet. Wenn es zwar nirgends steht, aber dennoch - sozusagen - allgemeinhin so gehändelt wird, ein Praktikum zu absolvieren, wird der Richter dies auch so entscheiden. Gräme dich nicht. Wir haben das hier leider auch vielfach durch. Der Vater meiner Kinder (mein Sohn ist inzwischen Student) hat mehrfach versucht, mich unter Druck zu setzen. Hatte mich, damit er es nicht an den Kindern ausläßt, jahrelang (als ich das noch konnte) auf 100 DM bzw. 50 € / Kind geeinigt. Irgendwann dann brach er einfach so den Kontakt ab, obwohl sie, wie er sagte, zwei ganz tolle liebe Kinder sind, damit er (wörtlich): selbst glücklich werden kann und bekam mit der 3. Frau sein 4. Kind. Seitdem hat er drei Mal Klage eingereicht. Erst gegen mich (als beide noch mdj. waren) und dann - vor Kurzem wieder - gegen seinen inzwischen volljährigen Sohn. Leider fiel er hinten `runter. Der Unterhalt wurde etwas erhöht auf jetzt 72 €. (Er hatte wg. Herabsetzung auf Null geklagt. Und auch seine letzte Klage kürzlich war erfolglos bzw. noch extremer. Er dachte, dass sich durch sein 3. Kind alles zu seinen Gunsten verschiebt, aber dadurch dass er inzwischen geheiratet hatte, errechnete der Richter einen für ihn geringeren Selbstbehalt (wg. Kostenteilung mit Ehefrau und so), so dass der Unterhalt für meine Tochter jetzt bei ca. 110 € läge. Aber ich hab ihn in Ruhe gelassen und hoffe, es war das letzte Mal. Wundere mich immer wieder, dass dafür Geld da ist (Anwalt, Gericht), aber nicht mal ein klitzekleinstes Geschenk für seine Kinder.


    Egal und wie auch immer; Fazit für dich:


    1. Unterschreibe nichts (ich tat es auch nicht), was einen Verzicht bedeutet, das könnte sonst für später weitreichende Folgen haben.
    2. Laß ihn klagen. Das würde ihn vermutlich richtig was kosten - und die Ersparnis dir gegenüber wäre vielleicht sogar hin.
    3. Du würdest Prozesskostenhilfe bekommen, das sind dann wirklich kleine Beträge, die dir keine Sorgen machen müssen.


    Alles Gute. Lirafe