Beiträge von lirafe

    Benedictus
    Der Auszug aus deinen hier dargelegten, umfangreichen Vorschriften (also das darin durch Fettschrift untermauerte) würde doch bedeuten, dass man an und für sich wirklich mehr als diese 260 €/Jahr bekommen müßte/sollte? Da stand ja ohne Einschränkung:


    "Als Bewerbungskosten werden vermutlich wie bisher pauschal 5€ pro Bewerbung oder die tatsächlichen nachgewiesenen Kosten übernommen, wobei eine Kostenbegrenzung nicht mehr erfolgen dürfte."

    Die werden jetzt zunächst erst einmal prüfen, ob und was bei deinem Sohn zu holen ist, der - wenn er beispielsweise sehr gutsituiert wäre - dann für alles aufkommen muss, was das Kind betrifft und auch für den Unterhalt der "Frau" (wenn auch nicht verheiratet) während der ersten drei Lebensjahre des Neugeborenen.

    Ich glaube, dass sie dir die Kosten der Unterkunft nicht streichen dürfen. Wenn du dich trotz Aufforderung irgendwo nicht bewirbst, mußt du mit Sanktionen rechnen, aber eigentlich nicht sofort beim ersten Mal gleich in voller Höhe.


    Zu der "Stelle": Konntest du dich schriftlich bewerben oder sollte das persönlich (Telefonat etc.) geschehen? Wenn du dich schriftlich beworben hast, ruf` doch diesen potentiellen Arbeitgeber an und frage nach, was mit deiner Bewerbung geschehen ist. Oder frage beim Amt nach, wie die überhaupt darauf kommen, dass du der Aufforderung, dich zu bewerben/vorzustellen, nicht nachgekommen sein sollst - und wenn der Arbeitgeber dies so darstellt, stellt sich dir Frage, warum sie ihm mehr Glauben schenken als dir.

    Es kommt auf das Alter der Knder an. Wenn der Kindesvater oder die Kindesmutter nicht für das Kind/die Kinder zahlen können, kann man Unterhaltsvorschuss beantragen. Unterhaltsvorschuss gibt es maximal 6 Jahre lang, aber auch höchstens bis zum vollendeten 12. Lebensjahr des Kindes.


    Übrigens wird der bei der Berechnung des an die zwei Kinder deines jetzigen Mannes zu zahlenden Unterhalts definitiv berücksichtigt, dass er zwei (weitere) Kinder mit dir hat. Dadurch verringert sich der Unterhalt für diese beiden ersten Kinder und seine seine "Ex" könnte genauso denken wie du und sich fragen, warum er noch zwei Kinder in die Welt setzt. Also ist das mit der "Gerechtigkeit" so eine Sache... ("Nur darin liegt der Unteschied: Durch welche Brille man es sieht")

    Wenn deine Freundin bzw. Mitbewohnerin vor Wohngeldbezug (also, damit sie das bekommt), darlegen muss, wovon sie lebt, könnt ihr doch das sagen, was derzeit los ist. Derzeit lebt sie von dir, aber die Kosten für die Unterkunft braucht sie, weil alles zusammen keine Endlösung für euch sein kann, sondern du ihr nur über die Sperrzeit hinweghelfen wirst. Das könnte funktionieren.

    Methados
    Sie sind auch nicht hier im Forum, um verstanden zu werden, sondern um Hilfestellungen zu erhalten. Die Persönliche Meinung des Einen oder Anderen ist dabei nicht wesentlich; dies hier ist kein Meinungsforum, daher solltest du dir deine Eingabe(n), die inhaltlich zum Thema völlig leer und unnütz sind, für ein anderes Forum aufsparen. Da gibt es sicher vielfältige Möglichkeiten.

    Ja, und beim Wohngeldantrag fragt, soviel ich weiß, niemand nach, warum man gerade nichts verdient, sondern möchte nur einen Nachweis darüber, dass es wirklich so ist. Die Sperre ALG II bleibt ja auch nicht ewig, so dass das im Falle einer Beantragung gleich berücksichtigt werden sollte, denn die Ämter arbeiten nicht gerne parallel zueinander. Das heißt, dass man einen Wohngeldantrag nur stellen kann, wenn kein ALG II-Antrag läuft. Jedoch kann/muss man in den Anträgen gegenseitig darauf verweisen.

    Wenn man sich trennt und Mittel (hier beispielsweise ALG II) beanspruchen muss, wird der Ehepartner geprüft, und dabei ist völlig gleich, ob man bereits in Scheidung lebt, schon geschieden ist oder sonstwas. Ehegatten sind sich gegenseitig - ausgenommen, sie haben einen Ehevertrag vor Heirat oder kurz danach geschlossen - unterhaltsverpflichtet. Das Amt wird dies prüfen, denn es ist vor Bezug ALG II genauso auszuschöpfen, also vorrangig zu beanspruchen (falls möglich), wie beispielsweise Bafög, Unterhaltsvorschuss oder sonstwas.


    Methados
    Was meinst du mit "3 Jahre lang illegal in den Genuss kommen der besseren Steuerklasse und nu`rumheulen ...?"
    Auch als dauernd getrennt lebender Mensch muss man seine Steuerklasse ändern; dann eben statt III und V oder IV und IV auf II. Das ist Vorschrift und hat nichts mit der irgendwann kommenden "richtigen" formalen Scheidung zu tun. Und wer hat hier "geheult", konnte nichts dergleichen nachlesen.

    Ja, eine Freundin von mir nimmt auch an einer solchen Maßnahme teil. Fahrtechnisch ist sie in ähnlicher Situation; auch sie wohnt im Land Brandenburg, fährt nach Berlin und erhält neben ihrem ALG einen Fahrtkostenzuschuss.

    Laetitia
    1.
    "private Gründe" (ohne dies jetzt noch einmal weiter auszuführen, du weißt, was ich meine) kam am 28.03. von mir.
    2.
    Wenn du nicht verzichten würdest, um dein Kind zu schützen, also wie du schreibst "zugunsten" deines Kindes,
    ist das eine Ansicht, die man haben kann, aber nicht muss. Dass man, wenn man sich dafür entscheidet, natürlich auf irgendwelche Mittel verzichten "muss", steht außer Frage.
    3.
    Wie von mir geschrieben, habe ich zu dem Zeitpunkt auch keine öffentlichen Mittel beansprucht.


    Aber nu` reichts auch.


    Unter`m Strich ist es leider so, dass kiso mit all ihren `zigfachen Ausrufezeichen, Fragezeichen und durch Rötungen (vermeintlich) unterstrichene Aussagen für mich sehr agressiv `rüberkommt; und ich denke, das ist sehr schade und hier in einem Forum, in dem es darum geht, dass jeder eigentlich nur helfen möchte, völlig unangebracht.


    Gruß. Lirafe

    Laetitia
    Weiß zwar nicht, warum du nach meinem letzten Beitrag, der Klaus und dich verstehen ließ, dass ihr wirklich in mehreren Stellungnahmen hier alles ausdauernd immer wieder zu erklären versucht habt, jetzt so schreibst, aber egal. Mit den privaten Gründen meinte ich, dass man nicht immer weiß, was hinter einem solchen Verhalten steht. Da gibt es vielfältige Möglichkeiten.


    Ich spreche aus eigenen Erfahrungen. Niemals habe ich den Vater meiner Kinder, obwohl der nicht oder kaum Unterhalt zahlte, überprüft oder gebeten, mir sein Einkommen darzulegen. (Allerdings habe ich keine Hilfe von irgendwoher in Anspruch nehmen müssen). Hatte mich mit ihm (obwohl ich 9 Jahre lang seine komplette Ausbildung und dann noch 1 Jahr ohne Arbeit und Anspruch auf irgendwas, finanziert hatte vom ersten Abschluss bis zum fertigen Studium) auf 100 DM/Kind geeinigt. Denn ich wußte, dass er die Kinder und (insbesondere die bedingungslose Liebe meines Sohnes zu ihm) als Druckmittel nutzen würde, wenn ich "fordere". Leider hat er irgendwann dann doch - aus purem Egoismus - die Kinder fallen lassen und meinem Sohn geschrieben, dass er dies macht, um selbst "glücklich" zu werden. "Ab jetzt ist er nicht mehr erreichbar, ihn gäbe es praktisch nicht mehr", sagte er mir im letzten Telefonat und ich mußte meinen Kindern das irgendwie erklären. Er bekam mit der dritten Frau sein viertes Kind und mein Sohn, der seit der Trennung (er war 4 Jahre alt) sowieso schon psychisch erkrankt war, war gerade in der Pubertät, fühlte sich unnütz, ungeliebt, verlassen, magerte ab und manchmal hatte ich Angst, dass er nicht mehr weitermacht. Selbst in der Schule (bereits Abi) fiel das auf und man lud mich ein und erklärte mir, dass man zusehen könnte, wie der "Junge" immer mehr verfällt, und was denn los sei. Sowas tut sauweh und man ist einfach nur machtlos.


    Im Anschluss daran (das ist der Hohn) klagte der "Vater" mehrfach gegen uns wegen Herabsetzung des Unterhalts auf Null. Er kam damit nicht durch, das Gegenteil war der Fall. Der Richter forderte Umgang mit den Kindern und in mehreren Terminen ging es zur Sache. (Nicht von mir angeleiert, sondern von "Amts wegen" eingeleitet). Solches Verhalten kann strafrechtlich verfolgt werden, wurde immer wieder erklärt. Manchmal schießen sich Menschen auch ganz alleine ohne Hilfe ein Eigentor. Trotzdem - die Kindheit meines Sohnes ist gelaufen. So etwas zu vermeiden, wären für mich beispielsweise die von mir angedeuteten "privaten Gründe", liebe Laetitia

    Ja, du musst diese Größenvorgaben und maximale Kosten, die entstehen dürfen, beachten. Die sind aber nicht in allen Bundesländern gleich, so dass du dich vor deiner Suche schon einmal darüber informieren solltest bei der für dich dann zuständigen Stelle.


    Aber eine andere Frage taucht auf: Deine Eltern bezahlen deine Ausbildung. Würdest du normalerweise Bafög erhalten und zahlen Sie für die Ausbildung, weil sie zuviel verdienen und du deshalb kein Bafög erhälst? In dem Fall wüßte ich nicht, wie das gehandhabt wird, weil jemand, der der Sache nach Baföganspruch hätte, kein H IV bekommt.

    Jana
    Alles o.k. Das mit dem Kundenstamm aufbauen hat mir leider nicht wirklich geholfen, weil man als "Einzelkämpfer" nicht alle Aufträge erfüllen kann. Zwar hatte ich es mal kurzzeitig auch mit einem Minijobber, den ich bei der Knappschaft angemeldet habe, versucht, aber das ist sehr zeitaufwändig und auch kostenintensiv und man braucht eine Person, auf die 100%ig Verlass ist. Tja und dann zahlen halt die Auftraggeber nur schleppend, man wird krank und so weiter.


    Ich wünsche dir, dass du es schaffst, damit dieser teilweise wirklich unwürdige und zermürbende ALG II-Stress irgendwann für dich ein Ende haben kann. Ich bin jetzt nach knappen 4 1/2 Jahren Selbständigkeit an einem Punkt angelangt, dass ich nicht mehr will, obwohl das auch Vorteile hat(te). Ruhig geschlafen habe ich in diesen Jahren nie.


    Gruß. Lirafe

    Meiner Meinung nach kannst du, solange du AlG I beziehst und nicht ALG II / H IV, hinziehen, wo du möchtest. Allerdings würde ich mich erst einmal bei dem jetzt noch für dich zuständigen Arbeitsamt melden und dort bei Antragstellung (ALG I) auch gleich mitteilen, dass du umziehst und die Formalitäten erfragen, damit der Übergang dann reibungslos abläuft.


    Schwierig wäre ein Umzug, wenn du bereits ALG II beziehen würdest, weil das Amt dann ja für die Kosten aufkommen müßte etc.


    Die Mietzahlung (weitere 3 Monate) ist eine andere Sache, sozusagen deine Privatangelegenheit. Wenn du die Wohnung gekündigt hast, und sie beispielsweise leersteht für die restliche Zeit, weil du zu dem Zeitpunkt bereits in y wohnst, musst du dich ja trotzdem ummelden dorthin (also y). Man muss gemeldet sein, wo man seinen (überwiegenden) Wohnsitz hat. Mithin ist auch die Frage nach dem zuständigen Arbeitsamt diesbezüglich für diese drei Monate geklärt.


    Gruß. Lirafe

    Da muss eine andere Lösung her. Weil sich ein Nachbar über euer Kleinkind beschwert, wird das jobcenter keinem Umzug zustimmen.


    (Was meinst du denn mit "wir düfen nicht mal kurz schreien?") Im übrigen kommt jetzt bald wieder die "schöne" Jahreszeit und eure Kleine kann sich Draußen richtig müde toben und rennen. Ganz ruhig wird sie sicher nicht sein können (muss sie auch nicht), aber vielleicht entspannt das die Situation ein wenig.

    So - habe gerade mal nachgelesen. War mir neu, dass die Weiterzahlung des Kindergeldes nach dem 18. LJ einkommensabhängig ist. Das Einkommen darf den Betrag von 7.680 € nicht übersteigen. Hierbei zählen das Bruttoeinkommen und auch die Waisenrente. Das heißt also im Klartext, dass auch dein Vater das Kindergeld für dich nicht mehr erhalten dürfte, was er aber nach deinen Aussagen derzeit noch tut. Weiß er das? Das ist nicht in Ordnung. Er muss es zurückzahlen, wenn das geprüft wird und herauskommt.

    kiso
    Also noch einmal: Siehe meine Eingabe - beispielsweise gestern um 5.06 Uhr und auch die Eingabe von Klaus heute 13.08 Uhr. Wir könnten uns jetzt nur wiederholen und immer wieder dasselbe schreiben, und zwar in allen Punkten, also Berechnung bisher und auch das, was die Beantragung Unterhaltsvorschuß (Pflicht) betrifft.


    Und wenn du, wie du schreibst, auf jeden Fall "nicht" den UV beantragen willst, dann fehlt dir dieser Betrag eben für euch.Da kann man nichts machen.