Bin jetzt irgendwie verwirrt: Wie würdest du rechnen? Falls ich dich nicht richtig verstanden hatte bislang. Entweder du bekommst H IV (inkl. dann auch KdU = Kosten der Unterkunft) o d e r dein Minijob-Einkommen zzgl. Wohngeld. Das Wohngeld müßtest du dann in der für dich zuständigen Region/Behörde in Erfahrung bringen, weil das regional unterschiedlich ist.
Beiträge von lirafe
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Also - es tut mir herzlich leid -, aber wenn ich bei meinem eigenen Kind, das 18 Jahre alt ist, von "ich muss ihn durchfüttern etc. spreche, wird mir auch nach mehrmaligem Lesen noch übel. Und wenn die liebe Mama schreibt, dass er seit Beendigung "vor 3 Jahren") dies und jenes nicht gemacht hat: Da war das Kind gerade Mal 15 Jahre alt ... Also noch ein wirkliches Kind, von dem sie so häßlich berichtet. Was is`n das? Wenn er sich das seither schon öfter anhören mußte, kann ich mir bildlich vorstellen, wie jede Motivation schwindet. Wo steht denn, bis wann wir unsere Kinder, für die wir uns entschieden haben, "durchfüttern" müssen. Sie tut ja gerade so, als hätte sie sonstwas geleistet. Ich glaube, dass dieses Forum hier falsch ist. Besser wäre vermutlich eine Familienberatungsstelle, bei der es um "richtige" Hilfe und nicht nur darum geht, wie man sein Kind am besten los wird, um weitere Verpflichtungen zu meiden und/oder die Verantwortung dafür auf uns, die Allgemeinheit, abzuschieben.
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Kitty121
Das, was du antwortest, ist die eine Sache, die ja klar auf der Hand liegt. Dubs wollte aber wissen, ob es denn insgesamt, egal, ob wir glauben, er kommt dann zurecht oder nicht), möglich wäre. Und das ist es meiner Meinung nach: Also konkret: Er kann einen gering bezahlten Job haben und daneben Wohngeld beantragen. -
ceridwenmorgaine (was für ein Name)
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Wegen Mitwisserschaft brauchst du keine Ängste haben. Selbst, wenn es vor Gericht käme, hast du als Ehepartner ein Aussageverweigerungsrecht.
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Wenn es ganz ganz schlimm kommt, ziehe vorübergehend in eine Mutter-Kind-Einrichtung. Dort hast du Ruhe und vor allem weiß er nicht gleich, wo ihr seid und du hast die komplette Solidarität deiner Mit-Leidensgenossinnen und auch die volle Unterstützung bei allen Formalien, damit du eben nicht vorübergehend in ein tiefes seelisches und/oder auch finanzielles Loch fällst. Von dort aus kannst du alles in Ruhe überlegen und regeln und abwarten, bis alles geklärt ist, bevor du dich mit Rennereien zu Behörden, deren Entscheidung oft dauert, belastest.
3.
Solltest du das nicht wollen, dann in Folge: Jugendamt (wg. Unterhaltsvorschuss), Arge oder wie das sonst bei euch heißt (wg. Frage nach Modalitäten Wohnung, Finanzen etc.)
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Finde ich lustig: Ein Alkoholiker sagt seiner Partnerin, dass er ihr die Kinder wegnehmen lassen würde ... Vergiss es und sei weiter so stark, wie du es ja sein musst, wenn du diese schlimme Krankheit überwunden hast.
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Es gibt Erziehungsberatungsstellen; die beraten nicht nur bei Schwierigkeiten, sondern auch im Vorfeld Mutter und Kind bei Trennung oder begleiten sie. Ich habe so etwas auch einmal in Anspruch genommen um zu erfahren, wie ich meinem Kind die Trennung am besten "erleichtern" könnte, also damit es nicht soviel Schaden nimmt. Man glaubt es nicht, aber die haben tolle Ratschläge, die vermeiden, dass man nur in eine Richtung sieht.Alles Liebe für dich. Lirafe
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Also der Arbeitgeber zahlt Beiträge an die Minijobzentrale und ich glaubte bisher, man wäre da auch versichert. Dazu gibt es aber eine Hotline der Bundesknappschaft; sollte kostenlos sein. Hier z.B. : 08000 200 504. Minijob heißt ja nicht immer auch, dass man nur 400 € erhält; das variiert manchmal; nur die Beiträge des Auftraggebers sind anders zu leisten, als bei "normalen" Anstellungsverhältnissen. Die sind gestaffelt und gehen ausschließlich an die Knappschaft, die dann alles weitere regelt.
Also: Vor Entscheidung erst einmal dort informieren, wie das versicherungstechnisch ist, damit man weiß, ob sich das Ausscheiden aus dem ALG II-Bezug nicht negativer auswirkt, als gedacht. (Glaube ich aber nicht.)
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Also meinem Empfinden nach und all dessen, was ich bislang mitgeschnitten habe, müßtest du neben dem 400 € - Job Wohngeld erhalten, wenn du es beantragst und aus dem Hartz-IV-Zeug `raus sein. (Denn deine 400 € sind ja schon mehr als der Regelbedarf.) Beispiel: Meine Freundin, selbständig, Minus-Bilanzen trotz Arbeit erhält Wohngeld und mußte keine H IV-Formalitäten über sich ergehen lassen, obwohl sie rein rechnerisch ohne Einkommen ist.
Gruß. Lirafe
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Ferido
1.
Deine Mutter hat dir das sicherlich so gesagt, weil sie sich informiert hat und weiß, dass du - wenn du selbst dann jetzt Einkommen hast -, nicht mehr zur BG zählt; ihr aber sozusagen "dein" anteiliger Mietanteil abgezogen wird, weil die einfach mal (und das ist ja nicht verkehrt) voraussetzen, dass du diesen selbst bezahlen mußt ab jetzt.2.
Wieso willst du unbedingt erreichen, "nix" abgeben zu müssen, egal wie? Du machst eine Ausbildung, vermutlich hat deine Ma auch einen gewissen Anteil daran, dass du offensichtlich ordentlich aufgewachsen bist, einen Ausbildungsplatz hast usw. und es ist das Normalste überhaupt, wenn man ab einem gewissen Alter oder Selbständigkeitsgrad etwas zum eigenen Lebensunterhalt beisteuert, wenn man eigenes Einkommen hat. Wenn es dir ausschließlich darum geht, dass deine Ma nix bekommt, dann ziehe aus und du wirst dich wundern und erkennen, wie wenig der Mietanteil, der ihr fehlt (weil er ihr abgezogen wird) im Verhältnis zu demjenigen Aufwand und auch den Kosten, Formalitäten etc. gewesen wäre, der dann auf dich zukommt und den sie seit jeher für dich mitgetragen hat. Ich wünsche dir viel Glück.Gruß Lirafe
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salamander
Vielen Dank für die Rückantwort. -
Sorry, aber mir wird beim (auch wiederholten Male, weil ich glaubte, mich vertan zu haben) Lesen kotzeübel. Es ist dein Sohn, das heißt, er ist unter anderem auch Produkt seiner Kindheit, also all dessen, was er von dir an Anlagen geerbt, bei dir erlebt und gelernt hat. Dieser junge Mensch hat gerade erst einmal 17 oder 18 Sommer hinter sich. Bis zu seinem 25. Lebensjahr wirst du, ob du das möchtest oder nicht, für ihn aufkommen müssen bzw. mit ihm gemeinsam eine Bedarfsgemeinschaft haben. Natürlich gibt es Ausnahmen (wegen zerrütteter Familienverhältnisse beispielsweise). Und vermutlich wäre das für ihn ein Glück. Dein letzter Satz, dass du ihn "durchfüttern" mußt und ihn keinesfalls "mitnimmst" etc. sind einfach nur eklig und damit ist klar, warum es so viele gescheiterte Existenzen gibt. Der Grundstein und der Halt liegen immer in der Familie. Niemand wird böse oder faul geboren.Dein Sohn tut mir abgrundtief leid.
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Wann wird das Baby denn voraussichtlich unser Weltlicht erblicken? Ich gehe mal davon aus, dass die Rechnerei im Vorfeld durchgeführt wird, wenn das nun einmal möglich ist, um "dann" unnötige und für die Mama sich negativ auswirkende Zeitverzögerung(en) zu vermeiden.
Alles Gute auch dir als Oma.
Lirafe
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Ja, klar; doch die Unterhaltsvorschuss-Sache, also Unterhaltsvorschuss durch das Amt und auch Rückforderung bleiben unbestritten so.
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Also die Vaterschaftsanerkennung passiert auf jeden Fall so, dass dein Sohn auch "merkt", dass er die Vaterschaft formal anerkannt hat. Die Unterlagen, die dein Sohn beizubringen hat, dienen der Berechnung des Unterhaltes für das Kind. Wenn dein Sohn nicht genügend Einkommen hat, um für beide (also Mutter und Kind) aufzukommen, erhält die Mutter für das gemeinsame Kind Unterhaltsvorschuss vom Amt. Dieser Unterhaltsvorschuss wird sechs Jahre lang gezahlt, maximal bis zum vollendeten 12.Lebensjahr des Kindes. (Also demnach, da in diesem Fall ab Geburt gezahlt wird - bis zum vollendeten 6. Lebensjahr des Kindes). Der gezahlte (verauslagte) Unterhaltsvorschuss läuft sozusagen auf, dein Sohn muss ihn zurückzahlen.
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An deren Stelle würde ich das auch nicht ausfüllen, das wäre ja fast ein Zugeständnis, so, als wenn ihr doch etwas miteinander zu tun hättet und das würde garantiert als BG gewertet und berechnet werden. Du kannst und solltest sie nicht zwingen. Es wäre nachteilig für dich, wenn das ausgefüllt zurück kommt. Aber da ihr ja (zwar in einem Haus) zwei getrennte Wohnungen habt und mithin ja auch zwei Mietverträge haben müßt, ist das eigentlich kein Problem. Schickt einfach die Kopien eurer Mietverträge hin, aus denen hervorgeht, dass jeder eine eigene Wohnung habt, also lediglich denselben Hausflur benutzt.
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Salle
Bisher habe ich meine SB noch nie gesprochen, gehe jetzt aber am Dienstag hin, weil die mir jetzt anderweitig Schwierigkeiten macht. Bei der Gelegenheit werde ich dieses Thema mal ansprechen.(Mein jetziges Problem ist neu: Ich - selbständig - habe seit längerem kaum/keine Einkünfte mehr wg. OP/Krankheit. Konnte also die Anlage EKS nur dahingehend ausfüllen, dass ich dies auf dem Formular vermerkte. Antwort: Bescheid "vorläufig" und sofort EKS nachweisen, Einkünfte und alle Quittungen (Ausgaben) des ganzen letzten Jahres. Welche? Habe doch geschrieben, dass es keine gibt und dem Amt liegt ja ein entsprechendes Gutachten auch vor, dass ich nicht mal mehr 3 Std. arbeiten kann und zur Reha muss etc. War letzte Woche an zwei aufeinanderfolgenden Tagen beim "Amt": Einmal war`s zu und ein SB sagte mir, ich solle morgen zu Frau ... kommen. Am nächsten Tag sagte man mir, dass diese SB zurzeit Urlaub hat und sowieso ganz woanders, völlig anderer Ort, "sitzt". Also Dienstag nochmal. Ich wohne relativ abgelegen - das sind jedesmal richtige Entfernungen, und es geht mir körperlich nach dieser OP echt Sch...)
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Wohnt ihr wirklich zusammen, und kann es sein, dass diese Frau hier an anderer Stelle die umgekehrten selben Fragen gestellt hat? Und seit wann wohnt ihr zusammen (Meldebescheinigung)? Erst nach etwa einem Jahr darf die Arge so davon ausgehen, das ihr eine Einstehensgemeinschaft (Bedarfsgemeinschaft) seid, dass es sich rechnerisch niederschlägt. Jetzt als Sofortmaßnahme könntet ihr ein Schreiben formulieren, dass ihr keine Einstehens-/Lebensgemeinschaft bildet und habt dann noch bis zu einem Jahr des Zusammenwohnens Zeit zu überlegen, wie es weitergehen könnte.
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Warum ihr die gesamten 510 € zurückzahlen müßt, weiß ich nicht; würde das genauso sehen wie du, also dass das zuviel wäre. Allerdings würde ich auch denken, dass ihr nicht (wie du schreibst) 310 €, sondern lediglich die über eurem sonstigen Einkommen liegenden 200 € zurückzahlen müßtet. Gibt es vielleicht eine zusätzliche Differenz durch die von dir genannten monatlichen Veränderungen von +/- 50 €, die eine Rolle spielen könnten?
Sei nicht so traurig. Geh`folgende Woche zum Amt und versuche das in einem persönlichen ruhigen Gespräch zu hinterfragen. Vorab kannst du ja auch schon einmal telefonisch nachfragen (Hotline), denn manchmal haben die da auch kompetente Mitarbeiter am Telefon, die dir vor dem Gespräch (und damit du dich besser darauf vorbereiten kannst) einen Hinweis geben, woran das liegt oder liegen könnte.
Dass du nah` am Wasser gebaut bist, ist egal; ich bin es manchmal - je nach Verfassung auch -. Ich glaube, das ist "denen" immer noch lieber, als wenn jemand laut wird und/oder pöbelt. Jeder ist halt anders gestrickt.
Gruß. Lirafe
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Genau. Mich würde auch mal interessieren, warum man (falls die das so sagen Montag) einem Arbeitgeber prinzipiell mehr Glauben schenkt, als einem Arbeitslosen; und erst recht, wenn du noch nicht ewig arbeitslos bist, sondern erst seit Kurzem.
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... und ich finde die Schlussfolgerung, dass seine Mutter nur für 200 € 160 Stunden arbeiten geht, verkehrt. Sie hat 930 € netto und ist sozialversichert. Man kann den Zustand zu Hause zu sein (wg. Arbeitslosigkeit) und Hilfe zu beziehen, nicht als Maßstab der Dinge machen und nur einen darüber liegenden Betrag als sein Einkommen betrachten, das sich dann auf 160 Stunden verteilt.
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Mensch, stimmt, bekommt man ja nicht, wenn man mit dem leiblichen Vater seiner Kinder zusammenlebt. Sorry.
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Ja, all das habe ich mich auch schon gefragt. Wohne in einem (nicht bezahlten) "eigenen" Haus mit der Konsequenz, dass ich von der Regelleistung einen Teil auch für die Unterkunftskosten verwenden muss. So, wie ich es nachgelesen habe, darf ich zur Senkung meiner Kosten "untervermieten", ohne dass das als Einkommen gewertet wird. Wie aber soll ich das schaffen? Ich habe nun mal keine zwei Küchen, keine zwei Bäder und so weiter ... Ist sozusagen nicht zu praktizieren, obwohl es für mich die einzige Möglichkeit wäre, halbwegs zurechtzukommen. Hat diesbezüglich vielleicht jemand einen Tipp? (Selbst wenn ich mit jemand "Gleichgeschlechtlichem" zusammen wohnte, würden die vermutlich eine "Beziehung" (=BG) unterstellen?