Warum stellst du zwei Mal parallel dieselbe Frage hier im Forum, nur unter anderer "Überschrift"? Da kommt man durcheinander. - Antwort - siehe meine Eingabe zu deinem anderen hierzu, die ich eben geschrieben habe.
Lirafe
Warum stellst du zwei Mal parallel dieselbe Frage hier im Forum, nur unter anderer "Überschrift"? Da kommt man durcheinander. - Antwort - siehe meine Eingabe zu deinem anderen hierzu, die ich eben geschrieben habe.
Lirafe
1.
Mit H IV - wenn auch nur Differenz -, ist es kaum schaffbar, einen Kredit überhaupt zu bekommen. Wenn ihr einen bekommen solltet, könnte ich mir vorstellen, dass das auch funktioniert. Allerdings dürfen Banken normalerweise in der Situation keinen vergeben. Mir wurde einmal erklärt, dass das "sittenwidrig" sei und die Banken besser prüfen müssen, dass die Kreditnehmer nicht irgendwann in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Hier gab es vor einigen Jahren etliche Prozesse gegen die Bay.Hypobank (glaube ich war das) deswegen.
2.
Natürlich müßt ihr das angeben. Ich würde das nicht nur angeben, sondern im Vorfeld, damit es nicht zu massiven Schwierigkeiten beim Bezug kommt, vorher alles klären. Damit ist wohl auch die Frage zu 3. beantwortet.
Bitte bedenkt, dass man, wenn man Eigentum hat, nur einen Anteil der Kosten (Unterkunft) übernommen bekommt; die Kreditzinsen werden bezahlt, die Tilgung nicht. Die muß man sich von der Regelleistung abzwacken, die ja eh schon knapp bemessen ist, zumal hier noch etliche Nebenkosten anfallen, die man in einer Mietwohnung nicht hat (Versicherungstechnisch etc. - und irgendetwas geht immer kaputt, mal Technik, mal Gartengeräte etc. - selbst bei einem Neubau). Daneben gilt aber natürlich weiterhin eine maximale Höhe der Kosten, die übernommen werden. Die Höhe ist so hoch, wie auch die maximale Höhe der zu übernehmenden ortsüblichen Miete/Person wäre.
Außerdem bedenkt bitte, dass auch ein Haus (genau wie eine Eigentumswohnung) nicht mehr als eine Wohnfläche von is zu 130 qm haben darf, damit es nicht als verwertbares Eigentum zählt.
Gruß. Lirafe
(Übrigens hatte hier vor einiger Zeit schon einmal jemand ähnliches erfragt unter: HAUS ERWERBEN - Wer weis etwas über die Gruppe) . Werde gleich mal nachlesen, ob/wie das weitergegangen ist.
Ja, die kleine Miezemau kann ja auch für nichts; aber vermutlich wird das schwierig. Neben allem anderen ist das (wenn man tierlieb ist) auch ein echtes Problem.
Hi lara2
1.
Oben hast du auf Klaus` Frage geschrieben, dass du bei der Bank nichts unterschrieben hast und danach dann beim nächsten Mal - Zitat: ",,, werden und von den schulden bei der bank weg kommen.." Also haftest du doch mit? Wenn ja, wie ist das gelaufen? Hast du beim Notar irgendwann etwas unterschrieben, also dass du in die bestehenden Kreditverträge eintreten willst beispielsweise und der Notar hat dann bei der Bank im Zuge der Abwicklung der Schenkung eine Schuldübernahmeerklärung bzw. -zustimmung abgefordert? Mußt du noch mal nachlesen, aber scheint mir die einzig logische Situation aufgrund der wenigen Angaben, die ich habe.
2.
Der Ausgleich ist vorprogrammiert... Damit meine ich: Du hast eingangs geschrieben, dass du das "halbe" Haus eigentlich nur los werden möchtest. Wenn es dir nun mal (in diesem Fall leider) gehört, könnte es ja sein, dass du H IV nur auf dieser Darlehensbasis erhälst; dann ist es futsch. Wenn dein Mann es zurückerhält, ist es auch futsch. Egal wie, wird der Ausgleich (Verlust des hälftigen Anteils und Teilung des Vermögens gegenüber deinem Mann) für dich passieren.
Allerdings kann man ja eine halbe Haushälfte auch nicht einfach verkaufen, vermutlich möchte dein Mann auch nicht, dass das ganze Haus verkauft wird und ihr euch den Rest teilt. Ich glaube, das können die auch nicht verlangen. Manchmal bleibt ja vom Verkaufserlös auch gar nicht allzuviel oder nichts übrig, wenn noch Belastungen drauf sind. Das solltest du schnell im Vorfeld prüfen; kriegst du nach einem kurzen Telefonat bei der Bank raus und dann wird geschätzt: Wert abzgl. Belastungen = Rest. Vielleicht ist dann gar nicht mehr soviel da für dich, so dass du dieses H IV nur als Darlehen erhalten würdest. Denn was wäre, wenn du jetzt unterschreibst, dass du H IV als Darlehen erhälst und eigentlich hast du durch die Belastungen mehr Schulden als "Haus" (sozusagen). Manchmal müssen Notare Kaufverträge abwickeln, bei denen die Verkäufer, um überhaupt verkaufen zu können, noch "draufzahlen" müssen. Würde ich alles unbedingt vor Unterzeichnung Darlehenskonditionen beim Amt prüfen. Oder könnte dein Mann die Belastungen auch alleine tragen? Dann müßte die Bank zustimmen und dich aus der Mithaft entlassen. Dass du natürlich als H IV-Empfängerin komplett ausscheidest bei der Kreditzahlung, ist denen auch klar.
Es ist schwierig, aus der Distanz etwas zuverlässig Richtiges zu sagen. Vielleicht fallen dir beim Lesen hier noch Details ein, die wichtig sein könnten.
Auf jeden Fall ist "einfach zurückschenken" schwierig, denn bei der Beantragung H IV mußt du unter anderem auch darlegen, was du in den letzten Jahren mit deinem "Vermögen" gemacht, also wo du das gelassen hast.
Gruß. Lirafe
Ok. Amsterdam ist ja mal für `nen Nachmittag interessant, aber sonst leider recht schmuddelig. Warst du schon mal in Holland und kennst dich ein bißchen aus, wenn dein Kindesvater daher stammt? Utrecht ist toll. Viel kleiner, sauberer, gemütlicher als Amsterdam. Studentenstadt eben und Geheimtipp, wenn man Holland nicht nur über Amsterdam definiert. Viele Fußgängerbereiche, Grachten, Bahnanschluss "HoogCathrine" mit dem dortigen riesigen Zentrum, in dem 100te Geschäfte, Cafés, Kaufhäuser etc. sind, ohne dass man die in Utrecht selbst überhaupt bemerkt, weil man direkt von den Öffentlichen innerhalb des Zentrums ankommt. Versuch`deinem Kind und dir trotz der derzeitig dummen Situation das Geburtsland ihres Vaters irgendwie als positiv zu vermitteln (und er hat sicherlich auch irgendwelche guten Seiten gehabt - auch wenns schwer fällt.). Schließlich stammt es zu einem Teil von ihm ab und soll auch darauf stolz sein dürfen oder sich wenigstens nicht nachhaltig schlecht fühlen, dadurch, wie von ihm gesprochen wird/wurde. Man identifiziert sich immer (wenn auch unbewußt) mit beiden Elternteilen. Ich selbst habe mich zeitlebens schlecht gefühlt aufgrund der vielen schrecklichen Berichte über meinen leiblichen zweiten Elternteil, und das zieht sich komplett negativ durchs ganze Leben und bleibt nicht immer folgenlos.
Wünsche dir alles Gute; kannst ja mal berichten, wenn du magst, wie es weitergegangen ist.
Gruß. Lirafe
Unterhaltsvorschuss ist völlig unabhängig vom Kontakt zum Vater. Und er wird gerade auch dann vom Amt übernommen, wenn die Väter nicht zahlen (können). Wenn du H IV bekommst, wird der Unterhaltsvorschuß als Einkommen vorausgesetzt und angerechnet, so dass du ihn beantraen mußt, wenn du halbwegs zurechtkommen willst. Es dürfte auch kein Problem darstellen, dem Amt (Jugendamt) deine Beweggründe für den nichtgewollten Kontakt etc. darzulegen. Dort sitzen in der Regel Menschen, denen es in erster Linie um die Kinder geht. (Diesen Unterhaltsvorschuss gibt es sechs Jahre lang, maximal aber bis zum vollendeten 12. Lebensjahr)
Gruß, Lirafe
(P.S.: Hast du auch in Holland gelebt, und wenn ja in welcher Ecke oder aus welcher kommt der Kindesvater? Frage, weil ich Holland sehr mag; habe Pflegeeltern dort.)
Ja, die Kreditkosten (Zinsen) zzgl. Nebenkosten werden wie eine Mietbelastung übernommen. Der in den Raten enthaltene Tilgungsbetrag allerdings nicht; der wird herausgerechnet. Das sind aber meist nur 1 oder 2 Prozent der monatlichen Beträge - je nachdem, wie die Konditionen der Finanzierung sind und geht aus den Kreditunterlagen hervor, die man bei Beantragung ALG II mit einreichen muss. (Allerdings muss auch die Größe des Hauses stimmen - Größe etwa bis 130 qm Wohnfläche ist erlaubt.)
Salle
Also bei "Camping" dachte und denke ich in erster Linie ans Zelten (Campen) und dafür erforderliche Anschaffungen und Erfordernisse (Kocher, entsprechendes Geschirr etc.), so wie das ja auch aus meiner Stellungnahme hervorging. Ich schrieb: "Daneben aber benötigt man dazu nicht nur ein Auto, sondern auch ein Zelt, Kochgelegenheit usw." Alles andere (Blockhaus, Zimmer oder dergleichen) kann man auch so irgendwo mieten; das verbinde ich nicht unbedingt mit Camping. Und übrigens - wie immer - spreche ich auch hier aus Erfahrung. Habe Campingurlaube als Kind mitgemacht, als Jugendliche und auch später hatten meine Eltern einen Wohnwagen in Bad Berneck und verbrachten dort sehr viel Zeit. Ich meine nur: Man muß es mögen. Ich mag es nicht. Darum aber ging es hier gar nicht, sondern mir darum, dass das - wenn man noch nicht dafür ausgerüstet ist -, auch nicht besonders billig ist.
salamander
Das ist alles richtig doll schlimm. Was machst du nun, also wo sollst du so schnell hin? Ich denke, dass du alle Unterlagen, die dich betreffen, anfordern kannst und erhalten müßtest. Kann ich mir anders nicht vorstellen. Meiner Meinung nach müßtest du auch wieder zurück ins ALG 1 können. Aber ich hoffe, dass hier noch andere Mitglieder mit konkreteren Hinweisen einspringen können.
Alles Gute für dich. Gruß. Lirafe
Salle
Für manche ist "Camping" kein Urlaub, sondern Arbeit, aber das ist Ansichtssache. Daneben aber benötigt man dazu nicht nur ein Auto, sondern auch ein Zelt, Kochgelegenheit usw. usw. Richtig billig ist es dann auch nicht, und das Klientel mag auch nicht jeder um sich haben. Camping ist nur günstig und gut, wenn man dafür geschaffen und ausgerüstet ist. Mein Ding ist das nicht, ekle mich vor diesen Massenduschen, Massenklos, darf nicht heben, tragen und so weiter. Sorry, aber dermaßen "gute" Ratschläge greifen nicht immer.
Es tut mir leid, einen Tipp habe ich leider nicht, aber eine Frage: Was ist eine Entgeltvariante?
Danke. Gruß Lirafe
Fahrtkosten werden übernommen; Einzelheiten solltest du möglichst umgehend vorab mit deinem Sachbearbeiter besprechen. Ich denke, es gibt eine Lösung hier - und einige andere Mitglieder hier im Forum, die dazu Näheres sagen können und werden. (etwas Geduld ... Feiertage)
Tommy
Gebe dir 100%ig Recht. Selbst ich als "Ich-AGler", die 4 1/2 Jahre durchgehalten hat, bekam noch die billigeren Leihfirmen zu spüren. Es ist elend.
Also mir geht es genauso. Brauche auch mein "festes" Umfeld und die ersten Tage in einem neuen reichen schon, damit ich relativ "fertig" bin. Ich wünsche dir, dass du zuvor eine Zusage des Praktikumgebers erhälst, anderenfals mußt du aus deinem Herzen keine Mördergrube machen; das kann niemand verlangen. Man kann sich ja nicht vollkommen verbiegen. Eine Andeutung im Bewerbungsgespräch denke ich, könnte dabei helfen, ohne dass du Schaden hast.
Wolfidaniel
Weiß nicht genau, wie die Sendung heißt, aber es gibt einige on TV, wie beispielsweise Frontal usw. Aber weißt`e, das ist nicht nur im 1-Euro-Job-Bereich der Fall, was dir passiert ist. In einigen Ämtern (habe mich irgendwann mal auf eine auf mich absolut zutreffende Stelle beworben, Superzeugnisse etc.) ist auch vorher schon klar, wer denn die Stelle bekommt. Unter vorgehaltener Hand erhielt ich solche Andeutungen (natürlich nicht greifbar). Ausgeschrieben (kostenträchtig in der Zeitung und Aushänge Amt) müssen die Stellen aber dennoch werden, damit alles seine "rechten Wege" geht.
Gruß. Lirafe
Ja, wie gesagt, dass du/er sich abgemeldet hat und zu seinem Bruder zieht, fällt denen vielleicht erst eim nächsten Antrag auf.
jalale
Wie lange wird denn Halbwaisenrente gezahlt? Ich hätte zunächst vermutet, dass das bis zum 18. Lebensjahr ist. Vielleicht aber auch bis zum 25. unter den bekannten Umständen, die zutreffen müssen, um Unterhalt der Eltern zu erhalten? Und ist es so, dass Kinder, die volljährig sind und keine Ausbildung machen (weil sie evtl. keine finden), kein Kindergeld mehr erhalten?
Gruß. Lirafe
Also ich glaube, diese Callcenter-"Angebote" erhält wirklich nahezu jeder, ob er das möchte oder nicht. Hauptsache die Vermittler haben erst einmal ihre "Pflicht" getan und etwas vorgeschlagen. Ich würde dort auch nicht arbeiten wollen, vermute aber mal, dass alleine schreckliche Bewerbungsunterlagen bei dem Bedarf, den diese Callcenter anscheinend permanent haben, kaum ausreichen, um dich abzulehnen. Aber vermutlich bist du gar nicht kommunikativ und hast schon Angst, wenn das Telefon klingelt?!
Gruß.Lirafe
Erst einmal eine Frage. Die Mutter kommt für das Kind auf, denn es lebt ja bei ihr. Der Vater ist gestorben. Welchen Unterhalt meinst du dann, von dem du wissen möchtest, ob der entfällt oder nicht?
Das staatliche Kindergeld müßte die Mutter für das Kind auf jeden Fall bekommen. Bis zum vollendeten 25. Lebensjahr ist sie in der Pflicht, für ihr Kind aufzukommen, allerdings hat das Kind bis zu dem Zeitpunkt auch kein Anrecht auf eine eigene Wohnung.