Beiträge von lirafe

    Zu wenige Angaben für konkrete Antworten: Wo ist dein Problem? Hast du selbst gekündigt, obwohl die dich übernehmen wollten? Warum? Normalerweise endet der Ausbildungsvertrag ohne Kündigung, er ist eben einfach zu Ende. Mehr nicht. Da schreibt man doch nicht wirklich eine Kündigung!? Was macht deine Freundin, arbeitslos, arbeiten, aufstockendes HIV!!? und und und. Mehr Angaben sind Voraussetzung für halbwegs vernünftige Antworten.

    Erstens ist nicht nur dein Vater unterhaltspflichtig dir gegenüber, sondern beide Eltern.
    Zweitens berechnet sich jedweder Unterhalt nicht nur nach Tabellen und/oder Einkommen (Ausbildungsvergütung) des "Kindes", sondern richtet sich nach dem Einkommen des Vaters / der Elgtern.
    Drittens - bevor du einen einen Anwlat aufsuchst, versuche es doch (sofern möglich, also wenn Anschrift bekannt), zunächst einmal mit einem persönlichen Schreiben/einer Aufforderung (Einschreibebrief).
    Viertens - Es gibt eine Rechtsberatungsstelle auch beim Amtsgericht, also dort, wo du diesen "Beratungshilfeschein" beantragen könntest gegen eine Gebühr von 10 Euro, die du zu tragen hast. Mithilfe dieses Scheines suchst du einen Anwalt auf, der für Familienrechtsangelegenheiten Fachanwalt ist, also zumindest relativ gut Bescheid weiß und läßt dich beraten. Der wiederum kann dir auch erläutern, wie das mit der Prozesskostenhilfe ist, falls du dann wirklich gegen deinen Vater (wrum nur Vater, deine Mutter würde eh`mit einbezogen werden von Amts wegen?) klagen willst.

    Danielo
    Meiner Meinung nach stimmt deine Aussage nicht. Von 900 € netto könnte und kann sie gut und gerne alleine leben und ist somit - als Kind/Abkömmling - unabhängig von der BG. Daher "läuft" sie auch in den Bescheiden bislang nur mit "Null" durch. Das sollte auch so bleiben.


    dannika
    Ich würde eine Veränerungsanzeige (Formular) anfordern und alles Gefragte angeben. Zusätzlich fügt ihr ein gemeinsam unterzeichnetes Schreiben bei, in dem steht, dass du zwar noch zu Hause wohnst/lebst, ihr (also deine Ma und du) aber nicht gegenseitig füreinander einsteht.

    Ich denke nicht, dass du Leistungen erhälst, weil du unter 25jährig noch von deinen Eltern unterstützt werden mußt/müßtest. Dies gilt im Regelfall - wie gesagt - entweder, bis du 25 Jahre alt bist oder aber eine erste abgeschlossene Ausbildung hast.

    Gibt es hier wirklich niemanden, der den Hintergrund, also die Bedeutung dieser "Kennziffern", die uns alle betreffen, kennt? Auch nicht jemanden vom "Dienst" sozusagen? Die stehen auf jeder einzelnen Überweisung im Anhang an die BG-Nummer.

    Ja, das ist zwar so - aber im Gegensatz zu einer Waschmaschine wird in den Formularen nach Kfz-Versicherungen bzw. Steuern und/oder Kfz-Brief gefragt. Dort natürlich mußt`e dann die Versicherung für den Roller und den Roller selbst insofern indirekt auch angeben.

    Nimm doch einfach "Urlaub" und sieh dich vor Ort um; wenn dann etwas "spruchreif" ist, sieht man weiter. Einfach so wegzubleiben ist natürlich nicht möglich; du mußt, wie du ja offensichtlich weißt, vor bzw. nach dem Urlaub erreichbar sein.

    Das ist schon wieder mal so eine Frechheit des Amtes. Einen ähnlichen Brief habe ich vor 2 Jahren für meine inzwischen 18jährige Tochter erhalten, die im Abi ist und eine Freundin von mir für ihren Sohn, der "vorgeladen" wurde und trotz Hinweis auf eine Klausur an dem Tag, an dem er erscheinen "sollte/mußte". Sanktionen wurden angedroht für den Fall, dass er nicht Folge leisten würde. Aber wir sollen doch unseren Kindern höhere Bildung ermöglichen, damit sie später keine "Bezieher" sind!?


    In meinem Fall habe ich einen Brief geschrieben, der ziemlich konkret und ausformuliert war; danach war Ruhe.
    Im Falle meiner Freundin half das nichts und wir wandten uns an den Sekretär der Bildungsministerin. (Plötzlich war das alles nur noch ein Mißverständnis).


    Ich kenne aber auch einen Fall (war im TV), wo das Amt nicht nachgab und eine Eingliederungsvereinbarung verlangte etc.
    Manche legen den Passus der Hilfebedürftigkeit etwas extrem aus, nämlich alle unter 15jährigen und alle erwerbsfähigen Hilfebedürfitgen, was rein theoretisch ausschließt, dass ein 16jähriger Schüler H IV erhalten darf, weil der ja nicht "erwerbsfähig" ist. Das ist echt schlimm.


    Also - bitte - nicht dem ganzen Druck nachgeben, egal, was mit Psychologischer Beratung oder sonstwas läuft. Das spielt alles keine Rolle. Er ist und bleibt Schüler und 10 Klassen sind sowieso kein Thema und an sich auch ein mögliches Abi danach nicht! Falls weitergehende Hilfe gebraucht wird, bitte als PN an mich, dann kann ich den von mir seinerzeit formulierten auf unsere persönliche Situation bezogenen Brief weitergeben und/oder auch passend abändern für euch und dann sehen wir weiter.

    Mach`s doch nicht so kompliziert. Falls du noch eine Zweitschrift deines damaligen Schreibens hast, übersende das der Familienkasse (möglichst zusammen mit einem Schreiben der Schule, das du mit Sicherheit erhalten wirst, das aussagt, dass du "abgebrochen" hast) und gut is`. Anwälte etc. - solche Geschütze - hebt euch doch bitte auf für wirklich konkrete Schwierigkeiten; im vorliegenden Fall ist doch noch gar nichts abschlägig beschieden worden, sondern man braucht lediglich einen (vielleicht auch weiteren, aber egal) Nachweis von dir.

    ... du musst ja bei "WG" nicht wirklich an die Jahre mit deiner Ma denken, das ist unsinnig, sondern du kannst dir Menschen suchen, die dir ähnlich sind und mit bzw. bie denen du dich von Beginn an wohl fühlst - dich auch gut bei dem Gedanken fühlst, dann "nach Hause" zu kommen.


    Gruß.LiRaFe

    Bei der regelmäßigen Prüfung, die ggf. von der Mutter des Jungen veranlasst wird, sind auch die "Zulagen" relevant, die stehen im Allgemeinen aber immer auch auf den Abrechnungen. Und ob - wie du schriebst "(unehelich)" oder nicht - sorry spielt nun wirklich keine Rolle.

    Studentenbafög beinhaltet zwei Möglichkeiten: Zu Hause wohnende Studenten - die erhalten (hier in unserem Landkreis) 474 Euro Studentenbafög, und nicht zu Hause lebende Studenten, die erhalten (hier in unserem Landkreis) 584 Euro Bafög, und zwar deswegen höher als bei zu Hause lebenden Studenten, weil da der Wohnkostenanteil inbegriffen ist.


    Studentenbafög beinhaltet also demzufolge bereits den Wohnkostenzuschuss; somit könnt ihr den nicht extra beantragen. Wenn ihr also beide (so sollte es sein) jeder das Studentenbafög erhaltet, das Wohnkosten berücksichtigt, solltet ihr eigentlich zurechtkommen. Bei meinem Sohn und seiner Freundin ist dies der Fall. Natürlich arbeiten beide nebenher aber auch noch in Form von Babysitting bzw. Nachhilfe -oder eben, was sich sonst anbietet - und sie kommen sehr gut zurecht damit, zumal sie (zwar zeitweise "tierisch" viel für die Uni tun müssen, aber) oft auch wochenlang frei haben oder die belegten Vorlesungen noch Einiges nebenher erlauben.

    @chris1986
    Erst einmal herzlichen Dank für deine Mitteilung, aber so ganz wirklich bin ich nicht "schlauer" geworden. Dass diese Kennziffern die Leistungsart bezeichnen, ist schon klar - so steht es in den Bescheiden. Aber was genau bedeutet:


    7200 - steht meistens auf den Überweisungen betr. "normale" Leistungen gem. Bewilligungsbescheid
    7201
    7202
    7203
    7204
    7205
    7206
    7207
    7208
    7209


    Das habe ich noch immer nicht herausgefunden. Vielleicht weißt du zu einigen davon Genaueres, vielleicht habe ich etwas übersehen.


    Vielen Dank schon mal und Gruß. LiRaFe

    Kennziffern auf Überweisungsträgern (allgemein erwähnt im Bewilligungsbescheid):


    In den "Ergänzenden Erläuterungen" in den Bewilligungsbescheiden steht (auszugsweise hier zitiert) jeweils:


    "Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die Leistungen auf dem Überweisungsträger verschlüsselt mit einer Kennziffer angegeben (7200 bis 7209) ..." und sie stehen auch tatsächlich im Betreff hinter der BG-Nr. auf dem Kontoauszug.


    Weiß jemand, was die einzelnen Kennziffern, also von 7200 bis 7209 bedeuten, also wofür genau sie stehen?"

    Du "mußt" nicht vorher zur Agentur wegen der Wohnung, wenn du dir sicher bist, die Angemessenheit(en), was Größe und Preis betrifft, berücksichtigt zu haben - wie du selbst schon schreibst. Dennoch halte ich es in deinem Fall für günstiger, wenn du vorab - bevor du überhaupt auf Suche - gehst, klärst, wie groß die Wohnung sein sollte. Denn dein Freund zählt natürlich in jedem Fall so dazu, dass für ihn ein weiteres Zimmer bewilligt würde. Das wären dann also 45 qm für die erste Person, 15 qm für die zweite = 60 qm Wohnraum, den ihr anmieten könntet. Knackpunkt aber ist das Baby, weil (leider) für ein Baby anfangs nicht in jedem Fall weiterer Raum bewilligt wird. Aber auch diesbezüglich scheinen die Ämter unterschiedlich zu entscheiden. Zwar gibt es schon ein Urteil, dass dem Säugling Wohnraum zuerkannt werden muß, das ist aber noch keine höchstrichterliche, also Bundessozialgerichtsentscheidung.


    In anderer (eigener) Sache hatte ich wg. ernährungsbedingtem Aufwand (meine Tochter hat neben etlichen Lebensmittelallergien auch Lactoseintoleranz) einen Antrag gestellt und auf ein Landessozialgerichtsurteil verwiesen und bin damit bei unserem Amt trotzdem abgelehnt worden, weil es eben - wie vorgeschrieben - keine bundesweit greifende Entscheidung ist.


    Fazit also: Vor Wohnungssuche mit dem Amt klären, wie "die" das dort bei euch sehen, was den zusätzlichen Wohnraum für das Baby betrifft; schließlich ist es ja auch unsinnig, jetzt eine Wohnung anzumieten und in absehbarer Zeit wieder umzuziehen (kostenträchtig) - eben in eine etwas größere.


    Gruß. Lirafe

    Ruthy1980
    Wie majar schon schreibt, bist du bereits registriert. Ihr bildet also eine BG. In dem Bescheid deines Freundes steht irgendwo, dass man Veränderungen sofort anzeigen muß, sprich explizit auch Einkommensveränderungen. An deiner / eurer Stelle würde ich sofort eine Veränderungsanzeige anfordern oder persönlich dort vorbeisprechen und an Ort und Stelle ausfüllen; dann wird sicherlich neu berechnet (erhöht). In der Neuberechnung dann bist du auch aufgeführt mit dem Anteil der auf dich entfallenden Leistung.

    @Olli-Essen
    Weit gefehlt, dein Gedanke. Wie Klaus schon schreibt, war er selbst in ähnlicher Situation und überhaupt sind dies die Meisten hier in diesem Forum, auch wenn sie antworten. Man ist selbst mal mit einer Frage auf dieses Forum getroffen und sozusagen durch eigene Erfahrung oder Erfahrungswerte anderer, die man gelesen hat, in der Lage, manche Fragen beantworten oder mal einen Tipp geben zu können.