Beiträge von lirafe

    @kingostar1
    Es gab jetzt über dich eine Beschwerde - und ich habe gelesen.
    Du hattest dich gerade erst gestern/vorgestern beschwert, weil du der Meinung warst, dass manche Antworten unsachlich sind. Daher nun mal zu deinen Antworten. Deine Antworten sind rein emotional, komplett unsachlich und nur auf deine eigene Meinung bezogen. Das hier in diesem Forum soll kein unsachlicher Meinungs- und Erfahrungsaustausch sein, sondern es geht um "Antworten". Das, was dir nicht gefiel, reflektiere bitte nicht weiter. Da helfen auch mehrere Ausrufezeichen am Ende deiner Aussagen nicht weiter. Bitte unterlasse auch deine "BH-Bemerkungen". Sehr gerne hier "gesehen" sind Nutzer, die hilfreiche Antworten geben können, Meinungsaustausch ist sicherlich auch in anderen Foren möglich. Gruß. lirafe

    @kingostar1
    Habe deine "Beschwerde" an die Moderation und dann hier auch die Beiträge gelesen. Vieles ist unsachlich, wobei allerdings bereits deine Eingangsfrage nicht sachlich zurückhaltend, sondern fordernd gehalten ist und entsprechende Antworten nach sich zieht.


    Du kannst Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse (Zuzahlung betreffend Verordnung Medikamente, Anwendungen, Reha) beantragen, Vergünstigung Fahrkosten öffentl. Verkehrsmittel, Rundfunkgebühren und Übernahme Kosten (falls Schulkind in BG) der Klassenfahrt(en) beantragen.

    fautec56 .
    Erstens: Du machst bitte nichts, dass auch nur den Anschein erwecken könnte, dass etwas nicht in Ordnung ist. Also alles real angeben. Am Besten erläuterst du den Werdegang. Mitunter ist der Werdegang plausibel und so, dass dann "demjenigen" - in diesem Fall dir - nichts anlasten kann. Manchmal aber auch wirft das neue Fragen anderer Art auf. Wegen einer nicht klaren Sache wurde ich (in dem Fall uns betreffend war es das Wohngeldamt) wegen einer kleinen Umnwägsamkeit für zurückliegende 10 Jahre geprüft, und das war ein riesiger Aufwand. Nu`hatte ich zwar nichts falsch gemacht und alles richtig angegeben, aber alleine das schon war sehr Nerven zehrend. Und wenn in eurem Fall dieser Bausparvertrag "zweckgebunden" und dies auch plausibel und nachvollziehbar ist, kann das auch gut gehen und würde entsprechend berücksichtigt.


    Garantiert ist es nicht.

    Mein Sohn hat Wohngeld beantragt und das Amt fordert neben gefühlten 26.000 Unterlagen, die zum Teil völlig unsinnig sind, auch einen Ablehnungsbescheid Bafög. Wir hatten den nicht, weil auf den letzten Bescheiden ausdrücklich stand: Ablauf Förderungshöchstdauer März 2013. Wurde nicht akzeptiert. Also musste er einen Bafögantrag stellen, von dem er und auch die Ämter im Vorhinein wussten, der wird abgelehnt. Auf dem Ablehnungsbescheid steht nun, dass er aber gemäß § 17 Abs. 3 BafögG. dann Bafög auf Kreditbasis (verzinst) bekommen kann.


    Ist er "gezwungen", diesen Kredit aufzunehmen, so dass er dann auch kein Wohngeld erhält? Das bis dahin gezahlte Bafög ist ohnehin zurück zu zahlen. Er ist chronisch krank, nachgewiesen, daher auch nicht fertig geworden bisher. Der Studiengang "Diplom" ist zwischenzeitlich abgelaufen, ersetzt durch Bachelor/Master, und er wird in den nächsten 2 Wochen von Amts wegen exmatrikuliert, wenn seinem Antrag auf Verlängerung (zum Schreiben der Dipl.-Arbeit) nicht stattgegeben wird.

    Eine Frage: Mein Sohn (Student) hat Wohngeldantrag gestellt. Er hat eine Unfallversicherung, für die die Beiträge vom Konto seiner Großmutter abgehen. Die zuständige Sachbearbeiterin wird dies als anrechenbares Einkommen werten und abziehen. Ist das richtig, oder zählen "zweckgebundene" Zahlungen, die nicht über sein Konto laufen, sondern eigentlich als "Geschenk" gedacht waren, als anrechenbares Einkommen zum Lebensunterhalt?


    Vielen Dank schon mal.

    Danke zunächst für Meldung des Beitrags lacki.


    @ Mitch.
    Ich entschuldige mich in aller Form für die Antwort von lacki. Das war nicht nötig und es gibt ja bekanntlich auch keine dummen Fragen, sondern nur entsprechende Antworten. Dieses Forum ist nicht da, damit Nutzer "zwischen den Zeilen lesen", sondern um konkret zu antworten, wenn sie denn dazu in der Lage sind. Wenn sie keine Antwort haben, helfen Beleidigungen nicht weiter, und niemand hier weiß genau, was hinter jeweiligem Nutzer für ein Mensch steht. Solche Versuche, ein "Gefühl", das man gerade hat, als Tatsache darzulegen, helfen nicht nur Niemandem, sondern stehlen uns allen die Zeit.
    @ lacki.
    Völlig daneben; mehr gibt es dazu nicht zu sagen.


    Gruß. lirafe

    falke  
    Habe deinen gemeldeten Beitrag gesehen und finde lackis Antwort in der Form auch nicht gerade hilfreich. Du hast Hilfe gesucht und nett gefragt und bist offensichtlich verzweifelt.
    Das Jobcenter muss, um genau ermitteln zu können, wieviel es überweisen kann, konkrete Zahlen haben, und die scheinen in deinem Fall zu variieren, vermute ich mal, so dass genaue Abrechnung erst im Anschluss erfolgen kann. Irgendwann aber wärst du in einem Turnus, so dass du von Monat zu Monat reichst, auch wenn erst Mitte des Monats gezahlt wird. Dann kommt das zum Tragen, was lacki meinte.


    Du könntest, um die Zeit erst einmal bis dahin zu überbrücken, einen Vorschuss auf Basis der vergangenen Monate zu bekommen versuchen, der dann mit den errechneten Leistungen verrechnet werden kann.

    @Yonas42
    Habe mir die drei von dir heute gemeldeten Beträge und den Beitragsverlauf insgesamt angesehen. Ich bin zu der Auffassung gelangt, dass Turtle1972 der Sache nach wiederholt versucht hat, dir anhand eines Beispieles zu erklären, dass ein solcher Scheck gleichzusetzen ist mit Bargeld und dem entsprechend anzurechnen ist, auch wenn er noch nicht eingelöst wurde.

    lacki
    Was soll denn der Quatsch, dass jemand, der drei Jahre lang vergeblich nen Job suchte, dann auch in den nächsten 30 Jahren nichts mehr findet. Es geht hier in diesem Forum ja auch nicht um "Meinungen" oder darum, was man denkt, sondern um Fakten und Tatsachen. Jedenfalls sollte das -zumindest überwiegend- der Fall sein. Also bitte künftig eher auf Fragen antworten und nicht negieren oder verurteilen. Einfach konkret "antworten" wäre sinnvoll und das ist gefragt. Danke künftig dafür.
    Lirafe

    Dasjenige, was du schreibst hört sich leider wirklich ziemlich spektakulär an und auch so, als würdest du "Lücken" suchen im Bereich dessen, was legitim ist. Jedenfalls kommt es so `rüber. Dazu ist dieses Forum nicht gedacht. Es ist auch nicht ausreichend, dass dein Arzt dir, wie du schreibst, dir sagt. du könntest nicht mehr als 3 Stunden arbeiten. Im Normalfall wird man dazu von einem Gutachter zum anderen geschickt und hat etliche Behördengänge.


    Zu deiner ersten Doppelfrage:


    Solltest du als Nicht-Mehr-Arbeitsfähig, also Leistung unter 3 Stunden täglich, eingestuft werden, ändert sich natürlich etwas. Dann nämlich fällst du in die sog. "Grundsicherung". Grundsicherung ist von den Vermögensverhältnissen her geringer, also das, was man besitzt und Auto sowieso, wird anders berechnet und so weiter. Allerdings trifft das nicht zu, wenn du selbständig bist - das ist Fakt.


    2. Genauso eine Grauzone und wirkt ebenso unlauter:
    Nahezu jeder kann - könnte - hier irgendwo einen Untermietvertrag herzaubern; das ist Quarck und nicht nachvollziehbar; da könnten wir gleich alle Vorschriften unbeachtet lassen.- Hierauf zu antworten ist so, als kümmerte man sich um ungelegte Eier; es ist ein "Wenn und aber und unter Umständen und ein "Vielleicht" und so". Alles Unplausibel.


    3. Eine Wohnung komplett ohne Waschkeller und Waschmaschine. Meine Güte. Dazu fällt mir gar nichts mehr ein - und Zuschuss!? Wie viele Personen, Kinder, musst du versorgen - wäschemässig auch?


    4. Als Selbständige kannst du Vieles geltend machen; was in welcher Höhe angerechnet wird, hängt mitunter vom Sachbearbeiter ab aber auch von der Effektivität. Du kannst schlecht Null Einkommen erwirtschaften beispielsweise, aber Autokosten, Telefone, Miete für nen Raum oder gar einen Angestellten geltend machen - auf Dauer schon gar nicht. Es bringt dir ja auch nichts ein, weil du als H IV - Empfänger nie über eine gewisse Einkommens-Zuschusshöhe kommst. Das macht nur Arbeit und 'Aufwand und ist komplett unrealistisch.


    5. Die Praktikantin, die du haben - einarbeiten und beschäftigen möchtest -, verstehe ich nicht. Aber natürlich darf eine 'Firma, jemand Selbständiges Leute beschäftigen. Warum nicht, wenn das alles überall dort wo es nötig und wichtig ist, gemeldet wird.


    Gruß. Lirafe

    Alles Quarck - sozusagen. Alles undurchsichtig und nichts, das man - ein Amt - anerkennen könnte. Daher wird Auskunft - richtige - hier schwierig sein. "Streit" interessiert niemanden, Schuldschein ist auch nicht anrechnungsfähig, Vater Geld gegeben!? Wer soll auf solche Dinge antworten oder gar reagieren oder dir Geld schenken? Nicht zu erkennende Gläubiger? Was sind das alles für Aussagen, mit denen Niemand, aber auch Niemand etwas anfangen kann. FLIP - suche dir ein anderes Forum.

    Du hast zu den regelmäßig unterlassenen Zahlungen keinen Bescheid, keine Bescheide? Dann alles chronologisch auflisten, also Telefonate mit wem und wann, mails und so weiter und Dienstaufsichtsbeschwerde. Das mögen die gar nicht, aber darauf wird dann doch meist relativ zügig reagiert und danach wird alles gleichmäßig laufen.- Aber das brauchst du sicher nicht ewig, oder!? Ihr seid junge Eltern und möchtet doch sicher gerne auch anders leben.

    Also Sorry vorab. H IV-Bezugsberechtigt ist, wer älter als 16 Jahre alt ist aber auch erwerbsfähig und bereit. Das bedeutet, dass jemand, der beispielsweise ne Schule besucht, nicht vermittelt werden kann, weil sie - er - anders eingebunden ist. Daher: Kein H IV. Warum auch.
    Dann ist man der Sache nach Bafög-Bezugsberechtigt. Dann also Bafög statt H IV.

    Ja; das Einkommen, das du aufgelistet hast, haben wohl die meisten derjenigen, die elternunabhängiges Bafög beziehen, also Bafög + Staatl. Kindergeld. Daneben bleibt wirklich nur andere Hilfe, so wie sie Birgit 63 genannt hat und / oder eben Aushänge in Unis, was es so zu vergeben gibt, wenn Studenten fertig sind und ihre Bleiben wieder auflösen etc.

    Alg II - Rechner ist eine Sache; ein Vor-Ort geführtes sachliches Gespräch, das unter Zugrundelegung der konkreten Zahlungen zu einer gemeinsam durchgeführten Aufrechnung und dann einem gemeinsamen Ergebnis steht, etwas anderes. Fazit: Termin vereinbaren, mit dem Sachbearbeiter gemeinsam "rechnen" und gut is`. Und hier bitte keine dummen Bemerkungen mehr Richtung (sorry "lacki") intellektuelles Problem und so weiter.

    ltyrosin  
    Bitte hilf uns und nenn` den Grund, warum du schon vor dem eigentlichen Termin darüber nachdenkst, wie du ablehnen könntest? Hast du negative Dinge gehört aus der Ecke, in der du dann tätig werden würdest oder gibt es sonstige Schwierigkeiten, die dir bevor stünden? Vielleicht kann man sich dann besser einfühlen und eine hilfreiche Antwort geben. Ansonsten taucht dann doch wirklich der Gedanke auf, dass du nur irgendeine Ausrede zwecks Ablehnung suchst. Gegenteiliges zu hören wäre schön.

    Der Vater meiner Kinder zahlt auch nur 72 € / je Kind. Er wurde "heraufgestuft" auf diese Wahnsinnssumme, nachdem er mich - uns - verklagt hatte wg. Herabsetzung Unterhaltszahlungen auf Null. Eigentor sozusagen. In dem Zusammenhang also kam auch das Thema "erhöhte Erwerbsobliegenheitsverpflichtung" auf. Das ist nicht einfach durchzusetzen aus verschiedenen Gründen, und es ist auch sehr nervenraubend und mit Geld- und Zeitaufwand verbunden. Alleine schon die heute vorausgesetzten Arbeitswegezeiten, die als zumutbar gelten, wenn sie bis zu 2 Stunden / je Tour betragen, lassen weitere Erwerbstätigkeiten oftmals nicht zu.