Beiträge von Melli83

    grundlage: mutter 1kind 3,5 Jahre
    351,00 € Regelbetrag
    126,36 € Alleinerziehendenzuschlag
    164,00 € Kindergeld
    200,00 € KITAGEBÜHREN
    150,00 € Unterhalt vom Vater
    350,80 € Warmmiete
    1342,16 €



    Erzähl doch keinen Quatsch, NIE im Leben ist das so, wie es dort dargestellt wird. Auch ICh bin eine alleinerziehende Mutter eines 3,5 Jahre alten Kindes.
    Glücklicherweise habe ich mittlerweile einen Job, daher hab ich die finanziellen Sorgen nicht mehr so wie vorher.
    Zu deiner Rechung: Kindesunterhalt und das kindergeld wird KOMPLETT angerechnet, also hat man das Geld nicht zusätzlich!
    Ausserdem frage ich mich ernsthaft warum eine Mutter 1. einen kitaplatz hat der angelblich mtl. 200 Euro kostet?? Ich sebst hab einen kitaplatz, der hat mich 0 € gekostet, als ich noch geringfügig beschäftigt war.
    2. Warum braucht eine alleinerziehenmde Mutter ÜBERHAUPT einen Kitaplatz, wenn sie eh, wie es die Rechnung oben zeigt, nicht arbeitet? Dann braucht sie auch keinen KITAplatz!


    Die rechung oben ist einfach nur ein Witz!

    Ja, das selbe Problem hatte ich auch mal. Ich hatte ein befristetes Arbeitsverhältnis und mein Lohn wurde auch immer erst am 20. eines monates ausgezahlt.
    NAchdem ich meiner SB den befristeten Vertrag zugesandt habe habe ich einen neuen Bescheid bekommen, in welchem mir im Folgemonat, also in dem ich bereits wieder erwerbslos war, trotzdem noch der Arbeitslohn von meinem ALG2 abgezogen. Als ich daraufhin die SB anrief und um Klärung bat wollte sie mir auch weismachen, dass ich ja erst am Monatsende das geld bekomme und davon im nächsten Monat leben könne.
    Ich habe Widerspruch eingelegt mit der Begründung das der Lohn jawohl für den Vormonat gedacht sei und es jawohl nicht sein könne das ich 2 komplette Monate mit nur einem gehalt leben solle.
    Der Widerspruch fiel natürlich zu meinen Gunsten aus und ich habe einen neuen, korrekten Bescheid und demnach auch wieder Geld bekommen.
    Also WIderspruch einlegen!


    Lg

    Naja, aber wenn man heiratet, weil man jemanden "liebt", wie du es schreibst ist es doch wohl das normalste der Welt das man für den anderen aufkommt.
    Und die Einstellung das es dir egal ist dem Staat auf "der Tasche zu liegen" find ich....naja...schon ziemlich bescheiden!
    Und wenn du mit deinem freund zusammenziehst und ihr macht BEIDE parallel eine Ausbildung, bekommt beide noch kindergeld, ect. braucht ihr doch eh kein Geld mehr (also Hartz4).


    Also mein Tipp; Dein Freund soll sein Zivi machen, du eine Ausbildung, wenn du fertig bist DANN heiraten und zusammen wohnen, dann habt ihr keine Probleme!

    Also ich finde das auch ein bischen komisch zu heiraten, mit der Absicht sich nach einem Jahr wieder scheiden zu lassen des Geldes wegen.
    Warum macht ihr denn nicht beide erstmal ne Ausbildung, verdient geld, dein freund macht seinen Zivi UND dann heiratet ihr??Und wenn dein Freund schon 22 Jahre alt ist und jetzt kein Zivi machen will weil er dann "Zeit vergeudet", in der er ja ne lehre machen könnte..Sorry, aber dann hat er jawohl die Jahre davor auch schon zeit vergeudet, da hätte er ja auch schon was lernen können..

    Ja, da magst du recht haben mit. Ich würde mich als alles andere als "unmotiviert" bezeichnen... Nur wenn man alleinerziehend ist mit einem kleinkind wird es einem schon nicht so leicht gemacht...leider!

    Ich leben derzeit noch nicht mit meinem Partner zusammen!
    Ein Bekannter von mir hat auch vor kurzer Zeit eine sehr teure Umschulung von der Arge bezahlt bekommen, weil er danach feste Vorraussichten auf einen neuen job hatte. Und er hat auch eine abgeschlossene Ausbildung in einem anderen Beruf.


    Und die Aussage mit meiner Tochter, dass sich das in den "nächsten Jahren von alleine erledigt" weil sie ja älter wird finde ich kein Argument, wenn meine SB das vorbringen würde. Immerhin dauert es noch 3 Jahre bis sie zur Schule geht. Und so lange soll ich noch arbeitslos bleiben weil ich in meinem gelernten Beruf keine Perspetive habe??

    Mein Partner hat nächste Woche das 2. Staatsexamen und wird danach erstmal selbst für 2 oder 3 Jahre als angestellter Anwalt arbeiten um Berufserfahrung zu sammeln, bevor man in die Selbstständigkeit geht. Und die Zeit will ich nutzen um den beruf zu erlernen..

    Hallo Salle,


    erstmal Danke für deine Antwort.


    Ich würde ja auch eine Umschulung machen wollen, KEINE neue Ausbildung. Die Umschulung an sich würde 2 Jahre dauern.


    Und ich hätte auch verschiedene Gründe, die ich bei der Arge vorbringen könnte;
    ich bin med. Fachangestellte. Es ist wirklichunheimlich schwierig einen Job in dem beruf zu finden, der auch von den Arbeitszeiten her für eine Mutter mit einem kleinkind vereinbar ist. Die Praxiszeiten gehen ja häufig bis 19 UIhr abends, der Kindergartenplatz jedoch nur bis 16.30 Uhr.


    Zudem ist mein Partner selbst Jurist und ich könnte nach der Umschulung "für ihn arbeiten". Also würde ich die Umschulung machen, weil ich danach einen festen Job hätte.


    Also müsste ich das doch eigendlich genehmigt bekommen, oder??

    Hallo,


    ich habe ein paar Fragen;


    ich bin 25 Jahre alt, habe eine 3 jährige Tochter und bin gelernte med. Fachangestellte. Derzeit leider arbeitslos.


    Ich möchte gerne eine Umschulung zur Rechtsanwaltsfachangestellten machen, entweder dieses oder nächstes Jahr. Ich fange im nächsten Monat auf 400 Eurobasis in einer Kanzlei als "Schreibkraft" an.


    Bezahlt das Arbeitsamt mir die Umschulung? Oder muss ich da irgendwelche bestimmten vorraussetzungen erfüllen, das ich das bezahlt bekommen? Und was für eine finanzielle Unterstützung darf ich erwarten für mich und meine Tochter, da ich ja in der Umschulung 2,5 jahre lang sehr wenig verdienen werde?!


    Danke


    lg Melli

    Hallo,


    ich habe eben im Internet ein Gerichtsurteil über die monatlichen Abschlagszahlungen an den Energieversorger gefunden:


    Nachdem der Gesetzgeber im Fortentwicklungsgesetz zum 1. August 2006 die Kosten für Strom als Bestandteil des Eckregelsatzes reglementiert hat, hat nun das SG Frankfurt am Main mit dem Urteil "S 58 AS 518/05" vom 29.12.2006 für neuen Zündstoff in der Frage von Stromkosten und den resultierenden Stromnachzahlungen über die bisher geleisteten Stromabschlagszahlungen von 20,74 Euro gegeben.


    Das Gericht urteilte, dass in der monatlichen Regelleistung von 345,-- Euro die Stromkosten bis zur Höhe von 20,74 Euro enthalten sind.


    Der diesen Betrag übersteigende Stromabschlag - ist als Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 SGB II zu gewähren.


    Die Begründung des Gerichtes lautet:


    Aus § 20 SGB II sowie der Gesetzesbegründung ist ersichtlich, dass für die Höhe der Regelleistung die Vorschriften des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB XII) über die Regelsätze einschließlich der Regelsatzverordnung (RSV) maßgeblich sind. Diese wurden vom Verordnungsgeber – der Verordnungsbegründung zufolge – auf der Grundlage der Verbrauchsangaben der untersten 20 v. H. nach der ihren Nettoeinkommen geschichtete Haushalte der zum 1.Juli 2003 hochgerechneten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1998 des Statistischen Bundesamts unter Mitwirkung von Sachverständigen ermittelt.
    Die Verordnungsbegründung lässt eine exakte Bezifferung der Beträge, die jeweils einzelnen Bedarfen zuzuordnen sind, nicht zu. Dort wird lediglich angegeben, welcher Prozentsatz des so genannten Eckregelsatz auf welche Ausgabenabteilung nach der EVS entfällt. Für die Abteilung 04 "Wohnung, Wasser, Strom, Gas u. a. Brennstoffe", der der verfahrensgegenständlichen Warmwasser- und Energiebedarf zuzuordnen ist, wird ein Satz von 8% (dies entspricht 27,60 Euro) angegeben.
    Darin sind allerdings neben den laut Verordnungsgeber lediglich "weitgehend" – und eben nicht in vollem Umfang – zu berücksichtigenden Stromkosten gemäß EVS auch die "voll" anzuerkennenden Positionen für Reparaturen und Instandhaltung der Wohnung enthalten. Nach der Veröffentlichung des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes sowie nach Roth/Thome, Leitfaden Sozialhilfe schließlich können die Stromkosten – und damit die im Regelsatz berücksichtigten Energiekosten – aus der fortgeschriebenen EVS 1998 mit 20,74 Euro ( die Reparaturen mit 3,50 Euro und die Instandhaltung mit 1,69 Euro) berechnet werden.


    Es ist mithin davon auszugehen, dass von den Stromkosten des Klägers dieser Betrag von 20,74 € bereits in der Regelleistung umfasst ist. Der darüber hinausgehende Anteil ist von der Beklagten zu übernehmen.
    Eine Berufung war nicht zugelassen, da keiner der in § 144 Abs. 2 SGG genannten Zulassungsgründe vorliegt.


    Demnach müssen auch Stromnachzahlungen, die sich aufgrund dieser Eckregelsatzregelung ergeben, entgegen der jetzigen Bearbeitungsweise der ALG-Leistungen nicht als Darlehen abzudecken, sondern unter Kosten der Unterkunft, die in angemessener Höhe vom Amt übernommen werden müssen, abgegolten werden !


    Also, Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen, da bei vielen rückwirkend Geld gezahlt werden muß.





    Ich selbst bezahle für mich und meine Tochter mtl. 70 Euro an Strom. Vergangenes Jahr waren es sogar noch 90 Euro!!
    Ich konnte letztes und vorletztes Jahr mehrmals die Abschläge nicht bezahlen und musste mehrfach Darlehene beim Amt nehmen und habe mittlerweile über 600 Euro Schulden bei denen, die ich mit mtl. Raten dort abtrage.
    Ist das denn dann überhaupt rechtens??Ich mein, wie soll man denn bitte auch mit 345 Euro mtl. 90 Euro Strom bezahlen?=


    Lohnt es sich das Urteil auszudrucken und das zur Arge zu schicken?


    Lg
    M. Bäcker

    Danke für deine Antwort, Klaus.
    Ich weiss, ich muss mir den umzug genehmigen lassen. Ich weiss aber bereits jetzt, dass er mir nicht genehmigt wird. Ich müsste ja ein konkretes jobangebot vorlegen. Das habe ich ja nicht. Und das werde ich ja leider auch nicht bekommen, ich brauche ja erstmal einen neuen kindergartenplatz in der neuen Stadt, bevor ich einen neuen job annehmen kann.
    Wenn mir der umzug nicht genehmigt wird, bedeutet das doch nur, dass ich kein geld FÜR den umzug bekomme, oder?
    Ich wohne derzeit mit meiner Tochter in einer 44 qm 2-Zimmerwohnung. Die Wohnung kostet 320 Euro Warmmiete.
    Natürlich werden wir dann eine grössere Wohnung nehmen,also mindestens 60-70 qm und 3 Zimmer.
    Das heisst die Wohnung wird ja dementsrechend dann auch teurer. Solange ich keine Arbeit habe wird doch die Miete dann vom Amt getragen, oder? Auch wenn sie teurer ist, aber wir sind ja dann auch mit 3 Personen?!?!


    Mit deiner Rechnung hast du sicherlich recht, dass wir finanziell besser dastehen wenn wir getrent wohnen. ALlerdings stimmt dasa cuh nur bedingt, denn es lassen sich viele Kosten sparen. ZB nen gemeinsamer Internet-Telfonanschluss, nen haufen wenger Benzin, denn wir wohnen 70 km voneinander entfernt und mein Partner kommt ca. 3 mal die Woche mit dem Auto hierher.


    Was ich bei deiner Antwort nicht verstanden habe; was bedeutet denn das + 210 Euro Freibetrag Einkommen? Werden die 210 Euro auch noch abgezogen oder kommen die noch hinzu??


    Danke,


    lg M.Bäcker

    Hallo,


    ich bin eine 25 jährige, alleinerziehende Mutter einer 3 jährigen Tochter und arbeitssuchend. derzeit lebe ich leider von Hartz 4, Kindergeld, Wohngeld (für meine Tochter) und Unterhalsvorschuss.
    Ich möchte am Jahresende mit meinem Partner und natürlich meiner Tochter in eine gemeinsame Wohnung ziehen (das kind ist NICHT sein kind).
    Mein Partner hat auch kein richtiges Einkommen, er ist Rechtsreferendar und schreibt am jahresende sein 2. Staatsexamen. Er bekommt als Referedarseinkommen 650 Euro monatlich.


    Ich hoffe natürlich das ich durch meinen Unzug (in eine andere Stadt) schnell einen Arbeitsplatz bekomme und kein Harzt4 mehr brauche. trotzdem meine Fragen:


    WIeviel Geld bekomme ich dann weiterhin für mich und meine Tochter wenn mein Partner ein Einkommen von 650 Euro/mtl. hat?
    Und habe ich weiterhin Anspruch auf Unterhaltsvorschuss? Bekommt meine Tochter weiterhin Wohngeld??
    Ich/wir haben keine Ahnung wieviel Geld uns dann mit allen Einkünften zur Verfügung stehen wird, auch um Mite zu bezahlen!
    Wäre sehr nett wen mir wer weiterhelfen könnte!


    Vielen Dank im Vorraus.

    Na und wozu soll ich dann bitte arbeiten gehen? Damit ich vlt. 30 Euro im Monat mehr habe? Und meine Tochter dafür den ganzen Tag im Kindergarten lassen mussß Es wird einem echt nicht gerade leicht gemacht! Aber Danke für die Antwort

    Hallo, ich habe eine Frage. Soweit ich weiss liegt ja der Freibetrag bei Hartz 4 so um die 120 Euro.
    Ich war bis vor kurzem noch in einem 400 Euro Job tätig und habe mich aber vorher nicht ausführlichst informiert. Ich habe jedoch schnell bemerkt das es mir wenig bis garnichts bringt, diesen Job weiterzumachen. Wie gesagt, ich durfte mtl. glaube ich um die 120 Euro von dem geld behalten, der Rest wurde ja vom Amt beim ALG2 gekürzt.
    Allerdings hatte ich DURCH den 400 Eurojob noch Fahrtkosten für den bus jeden Tag, die ja automatisch durch den neuen job dazu kamen. Zusätzlich musste ich im kindergarten für meine Tochter mtl. über 40 Euro Essensgeld bezahlen, da sie ja aufgrund des neuen Jobs über den mittag dort bleiben musste. Das heisst, ich hatte von meinem erarbeiteten geld nicht wirklich was, ausser neue entstandene kosten. Daher meine frage; Kann ich beim Amt irgendwas beantragen das zusätzlich enstehende kosten durch den job wieder gedeckt werden?ZB das Essensgeld für meine tochter? Oder das Fahrtgeld für die monatskarte?
    Vielen Dank


    Melissa B.

    Hallo zusammen,


    kurz zu meiner derzeitigen Situation; ich bin 25 Jahre jung, alleinerziehend von einer 3 jährigen Tochter und arbeitssuchend. Zudem wohnt der Papa meiner Tochter im Nebenhaus!! und es gibt STÄNDIG Stress, da ich seit gut einem halben Jahr einen neuen Partner habe.
    Meine Wohnsituation ist derzeit wie folgt; 2 zimmer, 44 qm, 320 Euro Warmmiete. Ich habe erst versucht bei dem zuständigen Arbeitsamt eine Genehmigung für einen umzug zu erlangen innerhalb der selben Stadt, da a. die Wohnung halt nur 44 qm gross ist und wir hier kaum Platz haben und b. der Kindsvater eben im Nebenhaus wohnt und es ständig Stress gibt. Leider wurde mir telefonisch mitgeteilt das es keine vernünftigen Gründe seien, dass ich umziehen dürfte. Auch wenn mir und meiner Tochter zwar 60 qm Wohnfläche zustehen würden wäre die 44qm 2 Zimmerwohnung solange ok, bis meine Tochter zur Schule ginge.


    Ich habe mir jetzt seit einiger Zeit überlegt das ich gerne in den Wohnort meines Partners ziehen würde, dass sind ca. 100 km von meinem jetzigen Wohnort entfernt. Ich bin medizinische Fachangestellte für Labormedizin und in dem neuen Ort gibt es ein grosses Labor, in dem ich die Hoffnung hätte, dort einen Arbeitsplatz zu bekommen. Allerdings muss ich ja dem Amt einen Arbeitsvertrag vorlegen, dass ich überhaupt umziehen darf. Stimmt das?
    Der neue potenzielle Arbeitgeber kann mir doch jedoch noch keinen Arbeitsvertrag ausstellen, solang ich nichtmal weiss, wann ich hier wegziehen könnte. Ich muss ja auch einen neuen Kindergartenplatz in dem neuen Wohnort finden, damit ich überhaupt arbeiten gehen kann.
    Also ist das wie ein Teufelskreis; das Amt braucht einen Arbeitsvertrag und der neue Arbeitgeber braucht natürlich einen festen termin meinerseit, wann ich anfangen könnte zu arbeiten.


    Was soll ich denn machen? Reicht es dem Arbeitsamt nicht aus wenn ich ihnen mitteile das ich dort einen Arbeitsplatz haben könnte, jedoch müsste ich erstmal umziehen? Sonst kann ich das ganze ja direkt vergessen, denn ich kann ja schlecht einen Arbeitsvertrag unterschreiben, dem Amt den vorlegen, dann von meinem alten Wohnort aus einen Kindergartenplatz UND eine Wohnung finden und dann noch meine Kündigunsfristen hier beachten und dann umziehen innerhalb kürzester zeit um eben direkt den job zu beginnen?!


    Ich weiss, ich hab mich ein bischen kompliziert ausgedrückt aber ich hoffe man kann den Sinn trotzdem verstehen..


    Danke schön


    Lg Melissa B.