Danke für deine Antwort
Beiträge von BlackRose
-
-
Hallo
ich bin schwanger habe ein 400 Euro Job und bekomme den rest von der arge.
Ich gehe Putzen muss jetzt bis zum 11.11 durch halten dann gehe ich in den Mutterschutz, weiß nur nicht ob ich das wirklich noch bis dahin schaffe. mein Bauch ist mir beim Putzen doch ganz schön im weg und es ist sehr schwer fällig habe hier und da auch schon mal nach der Arbeit Krämpfe im Bauch.
Das Amt weiß das ich Schwanger bin, brauche ich trotzdem eine BU = Beruf Unfähigkeit Bescheinigung vom Arzt?
Und noch eine frage kann das Amt darauf bestehen das ich nach den 8 wochen ( Endbindung) wider den Job auf nehme. bin nicht alleine, bin Verh. oder habe ich auch das recht der Erziehungszeit.
vielen dank für eure antworten.
-
ok danke für eure antworten....
ich weiß es ist wunderlich das man solche fragen stellt und man kann auch direkt denken die hat nix gutes vor. Aber es ist so das ich die frage mir schon ein paar mal gestellt haben.
Ein Saufbold in unsere Nachbar schaft soll wohl viel Geld geerbt haben und lebt in saus und braus und daher stelle ich mir die Farge wieso hat er das Geld zu Verfügung. da er von der arge Geld bezieht.
Mich ärgert so was mass los das Leute die Ämter über den tisch ziehen wollen und die Leute die ehrlich sind müssen darunter leiden und bekommen keine Bezüge wegen irgend was oder es kommen solche Gesätze raus wie Hartz4.
Deshalp mein frage -
-
-
nein falsch die ARGE weiß wofür wir es nehmen wollen. und wir haben kein Geheimnis draus gemacht ich habe, klipp und klar gefragt ob ein Abzug der Leistung basiert wenn das Geld auf unserem Konto kommt sie sagen nein.
die ARGE hat dem Vermieter mit geteilt das er es an uns aus zahlen darf.
somit leuft nix unter bedruck oder sonstiges und diese E-Mails behalte ich ja wohl.
Biene67 ich habe es durch gelesen und ich komme immer noch auf ein anderen Punkt
Zitat:
Strom und Warmwasser sind in der Regelleistung enthalten.Strom nicht mit drinnen wüsste net seit wann
Zitat:
Nebenkosten und Heizkosten sind nicht in der Regelleistung enthalten.Bei war Miete sie zahlen alles komplett somit auch Heizung & Nebenkosten , er schreibt aber ''NICHT,,
-
Strom und Warmwasser sind in der Regelleistung enthalten. Damit sind Nachzahlungen selber zu tragen und Erstattungen werden von der ARGE nicht angerechnet.
Nebenkosten und Heizkosten sind nicht in der Regelleistung enthalten. Damit sind Nachzahlungen von der ARGE im angemessenen Rahmen zu übernehmen und Rückerstattungen sind Einnahmen und werden in dem Monat der Gutschrift angerechnet. hier gilt das Zuflussprinzip.
Gruß Klaus
ist das nicht aderst rum ?
also bei uns ist es so Heizung,Wasser,und Nebenkosten wie Schornstein und Co. zahlt die ARGE
Strom müssen wir selber tragen
-
so nun haben wir Gewissheit
also die Herrschaften haben kein Anspruch drauf ,den heute kam eine E-Mail von der zu ständigen Sachbearbeiterin das sie unserem Vermieter schriftlich mit geteilt hat das sie und das Guthaben auszahlen möchten.
Dann habe ich doof gefragt bei der ARGE ob wie ein Leistung Abzug haben Antwort
NEIN das haben wir nicht.
:D:D:D:D
-
Hallo
wir haben folgendes Problem im Sept.2008 haben wir ein schreiben von unserem Vermieter erhalten das wir bei den Betriebskosten 2007 ein Guthaben haben.
Naja wir hatten uns gefreut und es erst mal bei Vermieter ruhen lassen , da wir stark davon aus gegangen sind das wir beim RWE mal wider bringen müssen.
Was dann auch so gekommen ist.
Jetzt haben wir Unserem Vermieter geschrieben er möchte das gut haben bitte direkt ans RWE überweißen mit der und der Kunden Nummer.
Zwei tage später hatten wir eine E_mail vom Vermieter bekommen wo drin stand das wir Arge Empfänger wären müssten wir erst eine schriftliche Erlaubnis von der ARGE haben das wir das Geld dafür nutzen dürfen. Wir haben uns hier zu hause erst mal doof angeguckt.Naja 2007 waren wir noch keine ARGE Empfänger sondern erst ab 1.8.2008 somit gehen wir davon aus das die ARGE mit dem Guthaben ja nun über haubt nix zu tun hat das wir ja 2007 alles alleine getragen haben.
Jetzt habe ich die ARGE angeschrieben und die Dame erzählte mir sie müsse erst mal überprüfen ob der ARGE dieses Geld zu stände. da habe ich gegen argumentiert das die ARGE da über haubt kein Anspruch drauf hätte da wir 2007 noch keine Empfänger von hartz4 wären sondern erst ab dem 1.8.2008 . die Dame schweigte und sagte nach einer weile sie müsse es prüfen
Das Geld kann man ja nicht mal bei uns als Guthaben sehen den wir bekommen es ja gar nicht sondern geht auf direktem Wege zum RWE.
Jetzt meine frage dürfen sie das Geld anrechen bei den Leistungen abziehen sprich anfordern?
Wir wollen damit die Hohe Anforderung vom RWE zahlen und uns kein schonen lenz mit machen. ich habe zu ihr gesagt das ansonsten die ARGE den Betrag ans RWE überweißen müsse. Sonst säßen wir hier irgend ohne strom , das müsste dann auch erst mal geprüft werden. ich schon kurz vor der Explosion ich meinte dann nur zu ihr das wir dann zu hier nach Hause kämmen zum Kochen waschen und zu TV gucken. ich bekämm schon raus wo sie wohnte.
Ich solle net unverschämt werden sagte sie . Nö haben sie recht sagte ich, aber was soll ich machen mit zwei Kindern, meinen sie nur weil wir hartz4 Empfänger wären muss man sich alles gefallen lassen.
Nein müssen sie nicht , ich so schön dann sind wir uns ja scheinbar einig.
jetzt bin ich gespannt
aber weiß einer eine Antwort?
LG BlackRose