Beiträge von Shoxxx

    Guten Tag, meine Frage...


    Ich habe im letzten Jahr ein Praktikum machen sollen, dies konnte ich aber aus privaten Gründen nicht antreten. Nun habe ich mich wieder bei dieser Firma beworben und gestern ein Praktikumsplatz bekommen. Meine Fallmanagerin hat nun gerade dort angerufen und sich erkundigt ob das auch alles Rechtens wäre, was ich ihr gesagt hatte. Dies wurde alles von der Firma bestätigt und das ich ein Praktium dort machen könnte. Die gute Frau hatte ihm gesgagt das sie mir nur 2-3 Tage Praktikum geben könnte für diese Firma, MEHR NICHT...


    Die Fallmanagerin hat mir nun gerade per Email geschrieben,das ich dies nicht machen könne da ich im letzten Jahr dort schonmal eins gemacht haben soll. (was ich ja aber aus privaten Gründen damals nicht gemacht habe und ich dem Chef auch erklärt hatte)


    Nun soll ich mich am Montag bei einer Gesellschaft melden die BUKO heißt, Bewerbungen schreiben etc. Zur Zeit mache ich auch noch Lizenzen, die ich aus eigener Tasche bezahle, wo keinerlei Zuschüsse kommen, den letzten Termin dieser Wochenendsiminare konnte ich nicht dran teilnehmen, da ich einen Autounfall hatte. Dies muß ich ja auch noch wieder nachholen was ich versäumt habe und dafür muß ich selber lernen zu Hause.


    Können die mir jetzt 30% vom ALG II abziehen wenn ich dort nicht hingehe zu dieser BUKO und stattdessen zum Prktikum gehe???

    Ich habe mal eine Frage und zwar habe ich meine zugesagt Wohunung nun doch nicht bekommen, wohne aber bei einem Bekannten der eine größere Wohnung hat, ich habe mal gelesen das man auch einen Untermietervertrag machen kann.


    Wie sieht der aus? Ist das genau so ein Vertrag wie ein normaler, nur zwischen den beiden Personen, oder muss in dem Vertrag von meinem Bekannten irgendwas reingeschrieben werden das ich Untermnieter bin?

    Also ich musste eine Bestätigung vom Amt zu der Gesellschaft geben die meine Wohnung vermietet, eine Art Schutz für den VErmieter das die Kosten für die VErmietung übernommen werden vom Amt.


    Dort steht drin das die Kaltmiete bis zu 231 Euro (Kaltmiete) bezahlt wird und bis 50 qm groß sein darf, alles andere muss aus meinen eigenen zusätzlicher Leistung gezahlt werden...


    Also genau das was du erreichen willst... Ich habe leider den Zettel wegschicken müssen aber ich kann gerne nochmal nachschauen ob ich das irgendwo anders finde. Ich meine es noch auf einem anderen Zettel gelesen zu haben...



    PLAN B:


    Wenns so ist und die sich so sträuben, gibt es da nicht die Möglichkeit mit dem Vermieter zu reden das er es im Vertrag auf 4 Euro runterschreibt? Ich meine wenn das Amt dann die Wohnung übernimmt, kann dem Vermieter doch nichts besseres passieren, er bekommt jeden Monat sein Geld. Und die 4 Euro wirst du ihm als Dank dann natürlich auch ordentlich und brav jeden Monat mitüberweisen ;-) Es handelt sich in dem Vertrag ja nur um die Kaltmiete....


    Wenn du ALG2 beziehst, besteht die Möglichkeit eine Fortbildung finanziert zu bekommen!



    Ja also ALG2 ist doch das selbe oder nicht? Also Harz4.


    Da ich eine Ausbildung gemacht habe, dort aber in 3 Monaten kein Geld bekommen habe. Bin dann in eine andere Stadt gezogen da hier die Aussichten größer sind im Fitness Bereich zu arbeiten. WIe gesagt habe selber auch schon 2,5 - 3 Jahre Erfahrungen in dem Beruf.
    Nur wird fast in keinem Studio mehr jemand als Trainer eingestellt auf Grund Berufserfahrung. Nur mit gültiger Qualifikation... Ich hätte in 2 Studien anfangen können, in einem vielleicht sogar gleitend mit der Lizenz wenn ich sie denn machen kann.


    Ich möchte nicht ständig von Harz 4 leben, aber momentan geht es einfach nicht anders. Aber ich habe das GEfühl das es nicht wirklich jemanden dort interessiert. Jedenfalls war die Begeisterung nicht sehr hoch als ich von alleine damit ankam... Lediglich wurde nur gesagt das es eventuell im Einzelfall entschieden werden müsste...


    Der Trainerschein kostet aber um die 1000 Euro, aber andersherum frage ich mich dann, warum nicht einmal 1000 investieren und ne Menge Kohle an jemanden sparen der nicht mehr bei denen sitzt...

    Normal wenn du Geringfügig arbeitest, sprich 400 Euro oder Minijob, dann wird doch normal nur der Minijob versteuert zudem was du an Leistungen erhälst, jedoch weiß ich auch nicht genau wie es da bei dir ist, da ihr zusammen wohnt, ein Kind habt und beide sozusagen ALG2 bekommt.


    Schau mal auf der Hauptseite bei Vermögnesanrechnung.... Da bei 400-800 Euro Grenze....


    Bin mir jedenfalls nicht ganz sicher,a ber normal müsste das doch so weiter laufen nur das dein minijob versteuert wird...

    Hallo, ich weiß nciht ob es ganz das richtige Forum ist, aber irgendwie lässt es sich hier nur einordnen...


    Meine Frage: Ich habe 3 Jahre Berufserfahrungen im Fitness Bereich, jedoch keine Ausbildung.
    Seit 2008 ist es dank der "LOW BUDGET" Studien nicht mehr so, das man Leute mit Erfahrungen nimmt, sondern nur noch qualifizierte Kräfte, sprich einen Trainerschein hat.


    Ich habe mich daher mal bei der BSA Akademie schlau gemacht was ein Trainerschein B-Lizenz kosten würde. Den kann man entweder in 2 Raten a 499 Euro oder in 9 MOnaten a 122 Euro bezahlen.


    Soweit so gut..


    Dann habe ich gesehen das diese Scheine soagr gefördert werden jedoch steht dort vom Arbeitsamt. Da ich am 01.02 Sozialhilfe bekommen werde ist das AA ja nicht mehr für mich zuständig.


    Ich habe die Information an meinen Filemanager weiter gegeben und gefragt ob sowas auch von denen gefördert wird. Denn ich habe in der letzten Woche viele Studien abgeklappert, bei zweien hätte ich sofort anfangen können, jedoch nicht ohne Trainerschein... Dies gab ich ebenfalls als Vermekt hinzu.



    Als Antwort bekam ich schlicht weg: Das muss in Einzelfällen geprüft werden...



    Vielleciht hier mal der Auszug von der BSA Akademie:


    Die zertifizierten Qualifikationen zum Fitnessfachwirt, zum Fachwirt für Prävention und Gesundheitsförderung und zum Wellness- und Gesundheitslehrer (Lehrer für Wellness und Gesundheit) entsprechen den Erfordernissen des § 86 und 90 Sozialgesetzbuch III (SGB III). Liegen die persönlichen Voraussetzungen vor, kann die Qualifikation durch die zuständige Agentur für Arbeit gefördert werden. Es können die kompletten Lehrgangskosten sowie die Fahrt- und Übernachtungskosten beantragt werden.


    WICHTIG: Beschäftigte ab 45 Jahren können auch gefördert werden
    Eine Förderung während eines laufenden Beschäftigungsverhältnisses kann dann erfolgen, wenn der Antragssteller das 45. Lebensjahr erreicht hat und während der geförderten Qualifikation weiter sein Gehalt erhält. Antragssteller erhalten einen Bildungsgutschein, den sie bei zertifizierten Weiterbildungsanbietern wie z. B. der BSA-Akademie einreichen können.
    Informationen über die Förderung von Arbeitnehmern ab dem 45. Lebensjahr finden Sie unter folgendem Link: „Initiative plus – Förderung von Arbeitnehmern ab
    45“.




    Wie könnte ich da nun weiter vorgehen????


    Vuielen Dank schonmal im Vorraus...

    Hallo,


    ich habe mich Mitte Dezember 2008 beim Amt angemeldet. Dort bekam ich die üblichen Unterlagen mit der Aufforderung mich bei der Filemanagerin zu melden.


    Ich bin Anfang Dezember zu einem Bekannten vorläufig gezogen, da ich eine Ausblidung ca. 300 Km weiter weg angefangen hatte. ( es ist eine Zweitausbildung, bin 27, kann aber Unfallbedingt in meinem Job vorerst nicht weiter arbeiten)
    In der Firma habe ich 3 Monatelang keinen Cent gesehen. Folglich wurde meine Wohnung dort auch gekündigt. Also zog ich vorerst zu einem Bekannten.


    Beim Amt hatte ich gesagt das ich zum 01.01.09 eine Wohnung hätte, dies wurde mir auch von der VErmietungsgesellschaft bestätigt.


    Als ich soweitr alle Sachen zusammen hatte und sie dann mitte Januar abgegeben habe (zwischen Weihnachten und Neujahr hat ja niemand da gearbeitet) musste ich lediglich nur ein Schreiben bzw. Bestätigung haben vom Amt für die Vermietungsgesellschaft, das ich dort gemeldet bin und die Wohnungskosten übernommen werden. Den habe ich jetzt vorgestern auch bekommen und dorthin geschickt. Leider konnte ich deshalb die Wohnung auch nicht zum 01.01 bekommen sondern jetzt erst zum 01.02.


    Auf meine Frage ab wann ich Leistungen bekommen würde wurde mir gesagt das ich erst am dem 01.02 angerechnet werden würde. Da dann erst alle Unterlagen (Mietvertrag fehlt ja nocht) vollständig da sein würden.


    Daraufhin meinte ich das ich einen sogenannten Untermietsvertrag mit dem Mann hätte und ihm für Dez. und Januar ja auch MIete zahlen musste, wenn auch nur geringfügig.


    zu meiner Frage nun: Warum wird das erst ab dem Tag gerechnet und nicht seit dem Anstellungsantrag?