Hallo Klaus,
danke für Deine Antwort.
Ich habe schon im Forum nach Antworten gesucht, aber meinen Fall nicht direkt gefunden.
Meine Tochter ist noch nicht volljährig, deshalb dachte ich, wird der Fall anders behandelt.
Ich bin etwas verwirrt, weil die Antworten widersprüchlich sind.
Einmal wird es BG genannt oder auch HG, dann wird es angerechnet oder nicht.
Ich habe auch schon gelesen,dass meine Tochte, sie bekommt ca. 500€ Azubivergütung+ Kindergeld (das sie auf ihren Namen auszahlen lassen kann) + Wohngeld (muß ich für sie beantragen) im Monat bekommen würde.
Dafür muss sie dann den Mietanteil bezahlen und mir "Essensgeld " geben.
LG Dalajulchen