ich versteh dann immer noch nicht die rechenweise vom amt...als ich arbeiten war hatten wir als bedarfsgemeinschaft anspruch und jetz wo ich arbeitslos bin und weniger habe,da bekommen wir keine unterstützung weil mein alg zu hoch ist???wo is denn da die logik???
Beiträge von bsw723
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naja soweit ich weiß bekomm ich ja statt der üblichen 60 % ALGI ja 77% weil ich ja ein Kind hab,diese 7% mehr decken aber definitiv nicht den Betrag den ich als unterhalt zahle,also was is denn dann mit der differenz?
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sorry,wußte ja nicht das es da nen unterschied gibt
also ich zahle unterhalt für mein Kind -
ja ich muß an meine ex unterhalt zahlen,der wird jetz aber nicht merh reingerechnet seit ich arbeitslos bin
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gibts keine ideen?
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Hallo und Guten Tag alle zusammen
Ich habe folgende Frage:
ich lebe mit meiner Freundin in einer Bedarfsgemeinschaft.Nun bin ich dank des Jobcenters in die Arbeitslosigkeit geraten.Bevor dies der Fall war,wurde mein Einkommen gegengerechnet und der Unterhalt wurde auch mit gegengerechnet.Jetzt geht mein Arbeitslosengeld auch in die Berechnung mit ein aber der Unterhalt wird jetz nicht gegengerechnet!Warum is das denn jetz so?Soll ich jetz keinen Unterhalt mehr zahlen oder wie haben die sich das da gedacht?Ich hoffe ich hab das so halbwegs klar beschrieben *g*
also wenn mir das jemand erklären könnte dann wär ich doch mal sehr neugierig wieso das so ist...
Danke