Beiträge von Alpenursel

    Habe vor längerer Zeit schon einmal einen Thread verfasst, auf den mir leider keiner geantwortet hat. Vielleicht kann uns jetzt mal jemand weiterhelfen.
    Die Firma meines Mannes hat seit knapp einem halben Jahr Kurzabeit angemeldet (40 % mittlerweile), ein Ende ist nicht in Sicht. Wie verhält sich das mit dem Unterhalt für seine Kinder aus erster Ehe für die er mtl. 500 Euro bezahlt? Können wir den Unterhalt für die Dauer der Kurzarbeit kürzen? Denn wir haben -wie viele andere Familien- durch die Kurzarbeit sehr zu kämpfen... Wenn ja, müssen wir das beim Jugendamt anmelden oder muss das ein Anwalt erledigen? ich selbst bin mit unserer 6 Monate alten Tochter in Elternzeit.
    Ich danke euch für Informationen!
    Viele Grüße

    Ja, das steht IN Artikel 5. Wenn du aber weiter liest und auf der 39. Seite von den 50 angekommen bist, dann wirst du den Absatz "zu Artikel 5" finden, und darin das was ich geschrieben hab. :)
    Viele Grüße

    Hab ich grad gefunden. Leider lässt es sich nicht kopieren (schreibgeschützt?!), deshalb tip ich es mal ab:
    Zu beachten ist aber dass es sich um eine Vorab-Fassung handelt:
    Zu Artikel 5
    (...) Auf den Barunterhaltsanspruch von Kindern ist der Einmalbetrag in entsprechender Anwendung der Regelungen zur Berücksichtigung des Kindergeldes (§1612b BGB) anzurechnen. Die Regelung erfolgt in einem gesonderten Gesetz, um eine Vielzahl von Änderungen in den einzelnen Sozialgesetzen zu vermeiden (...)


    Hier der Link dazu:


    http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/117/1611740.pdf

    Da die Firma meines Mannes jetzt Kurzarbeit angemeldet hat und so mit eine Verkürzung der Arbeitszeit (und damit des Lohns) um 20 % erfolgt, haben wir uns gefragt ob für diese Zeit der Barunterhalt für die beiden Kinder gekürzt werden kann?! Und wenn ja, müssen wir uns an einen Anwalt wenden oder reicht eine Benachrichtigung des Jugendamtes? Wär super wenn uns jemand weiter helfen könnte, denn so dicke haben wir es auch nicht.
    Viele grüße

    Hallo miteinander! Die Sache schaut so aus: Mein Mann hat aus seiner ersten Ehe zwei Kinder (6 und 8), die bei ihrer Mutter leben und für die er auch regelmäßig Unterhalt bezahlt. Die Mutter der Kinder hat kurz nach der Scheidung erneut geheiratet und ein weiteres Kind bekommen. Nach 2 Jahren hat sie sich jetzt erneut scheiden lassen. Hatte ständig wechselnde Partnerschaften (haben die Kinder immer mitbekommen) und ist jetzt wieder schwanger. Sie und der Neue sind beide arbeitslos. Mein Mann und ich machen uns Sorgen um seine Kinder, da wir das Gefühl haben dass das Umfeld nicht stabil ist und ihre Bedürfnisse nicht allzu ernst genommen werden. Jetzt haben wir überlegt, ob wir denn eine Chance hätten, dass die Kinder uns zugesprochen werden, also bei uns leben können. Beide haben auch sofort "Ja" gesagt, sind aber ja leider noch zu jung um selbst entscheiden zu können wo sie leben wollen. Ich bin in Elternzeit, könnte mich also kümmern, mein Mann geht Vollzeit arbeiten. Wir haben eben gehört, dass die Väter keine Chancen vor Gericht haben, außer die Mutter würde die Kinder misshandeln oder hat eine Sucht (beides trifft natürlich nicht zu)
    Es ist noch zu erwähnen dass wir 600 KM von der Kindesmutter entfernt leben.
    Vielleicht hat jemand was ähnliches erlebt?! Ich hoffe es kann uns jemand einen Tip geben, Erfahrungen mitteilen oder uns auch eine Internet Seite sagen auf der wir Info finden.
    Ich danke euch schon im Voraus!