man bekommt kindergeld bis zum 21 Lebensjahr, wenn man arbeitslos ist EGAL ob man vorher gearbeitet hat oder nicht man darf nur nicht die Einkommensgrenze im Jahr überschreiten!! was aber bei den meisten der fall ist.
wenn man eine Ausbildung macht bekommt man bis zum 25 Lebensjahr Kindergeld (da gibt es aber auch noch ausnahmen wo es länger gezahlt wird wenn man bis zu einem bestimmten Jahr geboren wurde)
dort darf allerdings trotzdem nicht die Einkommensgrenze überschritten werden.
Die Zeit des Kindergeldanspruches kann verlängert werden wenn man z.b Zeit beim Bund oder Zivildienst nachweisen kann.