Danke für deine schnelle Antwort, klaus.
Ich geh dann mal los und schau, ob man mir weiterhelfen kann.
Beiträge von AndiWand
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Hi, beziehe nach nem abgebrochenen Studium seit Okt 08 ALG2. Wollte nun erstmal wieder in meinen Heimatort ziehen, um wieder näher bei Freunden und Verwandten zu sein, hab auch schon ne Wohnung für den 01.02.
Tja, ich muss zugeben, ich bin absolut unbewandert in diesen Verhaltensweisen bzgl. Ämtern, ich dachte mir damals halt, brauchst ne Versicherung, versuchst mal, ob was geht (dass ich bis jetzt ums Arbeiten rumgekommen bin, war mir aufgrund gesundheitlicher Probleme auch ganz recht).
Nun hab ich gehört, ich kann auch noch Umzugskostenbeihilfe + etwas für Renovierungskosten beantragen! Man, hätte ich auch drauf kommen könnten, dass da evtl. der Staat einem noch unter die Arme greift, wie gesagt, bin bei sowas sehr blauäugig. Nun meinte die nette Dame vom Jobcenter am Telefon, dass der Umzug von der Leistungsabteilung erst genehmigt werden muss, leider habe ich den ganzen Vormittag niemanden unter der mir gegebenen Durchwahl erreicht.
Wieviel Sinn macht es, da noch schriftlich weiter vorzugehen? Sind ja nur noch acht Werktage, hab ich noch ne Chance, dass sich da was bewegt bzw. werden die mir da überhaupt was genehmigen (selbst wenn mehr Zeit wäre)? Wieviel % der Umzugskosten würden die denn tragen? Fragen über Fragen.€:: Machts noch n Unterschied, dass ich sowieso binnen 6 Monaten aus dieser Wohnung ausziehen sollte, da zu teuer? Ok, die meinten sicher gleiche Stadt und net 300km nach Norden.