Beiträge von Gesetz

    Folgendes Problem:


    Kind bricht mit 18 die Ausbildung ab. Geht zum Arbeitsamt um sich arbeitssuchend ( nicht ausbildungsplatzsuchend) zu melden. Findet selbst 400,- Euro-Job ( teilweise nur 200,- Euro Verdienst) . Ist beim Arbeitsamt dann anscheinend (stellt sich viel später heraus) nicht mehr gemeldet. Steht ihm Kindergeld bis zum 21. Lebensjahr zu.? Familienkasse sagt nein., weil beim Amt nicht mehr gemeldet. Ist doch ungerecht, weil es teilweise viel weniger verdient als mancher Auszubildende. KInd erreicht auch nie die Einkommensgrenze !!


    Vielen Dank
    Siegfried

    Hallo Jalale,


    vielen Dank für deine schnelle Antwort. Das Problem scheint zu sein, dass der Sachbearbeiter nicht glaubt, dass mein Sohn im Keller, sondern bei mir wohnt. Der Sachbearbeiter hat sich sogar am 18.12.2008 den Keller angesehen. Im Bescheid wird sogar negativ erwähnt bzw. als ungewöhnlich bezeichnet, dass mein Sohn mit seinem Kaninchen im Schlafzimmer schläft. Vielleicht ist das etwas ungewöhnlich , hindert aber doch nicht den Anspruch auf AGL II. Das aber nur so nebenbei. Ich werde noch ein paar Antworten abwarten. Ich werde evtl. morgen dort einmal anrufen, vielleicht nützt das etwas.


    Tschau
    Siegfried

    Hallo,


    mein Name ist Siegfried. Vor einiger Zeit, habe ich schon einmal eine ähnliche Frage gestellt. Ich wende mich noch einmal an alle:


    Mein Sohn, 28, wohnt seit 11.08 vorübergehend wieder in meinem Keller. Da mein Sohn ab 03.09 wieder eine eigene Wohnung bezieht, sind seine vorhandenen Möbel nicht im Keller aufgebaut worden. Mein Sohn lebt aber im Keller. Er hat ein Zimmer mit Schlafgelegenheit (Matratze) und einen Aufenthaltsraum mit PC. Eine Dusche und WC, aber keine Kochgelegenheit. Mein Sohn hält sich aber im Keller auf und verpflegt sich selber..Es wurde ein Mietvertrag mit mir geschlossen. Der Zugang zum Keller erfolgt nicht über meine Wohnung.Das Amt scheint davon auszugehen, dass er nicht unten wohnt, sondern wohl in einem Zimmer bei mir oben. Absluter Quatsch. Ich habe es abgelehnt, mein Einkommen darzulegen, da mein Sohn nicht bei mir oben wohnt. Nun hat er einen Bescheid erhalten, in dem steht, dass er keinen Cent erhält., weil er die Nachweise nicht eingereicht hat.Das kann m. E. nicht richtig sein. Dass der Keller als Wohnung nicht anerkannt wird , akzeptiere ich, aber mein Sohn muss doch wohl den Mindessatz zum Leben erhalten, oder bin ich ihm etwa zum Unterhalt verpflichtet? Weiter stellt sich die Frage, ob wir den Keller fü den Monat Februar kompett als Wohnung einrichten ( alles ist vorhanden in Garagen ) und dann sofort einen neuen Antrag stellen. Das müsste doch gehen oder? Langer Vortrag, ich weiß, aber nur dann kann man richtig antworten. Vielen Dank Siegfried

    Mein Sohn 28 jahre alt, hat Hartz IV beantragt. Er wohnt seit Nov. 2008 in einer Kellerwohnung in meinem Haus. Die Wohnung hat Wohnzimmer, Schlafzimmer, Dusche und Küche. Die Küche verfügt aber zur Zeit nicht über einen Herd. Mein Sohn verpflegt sich selber. Wir habe auch einen Mievertrag abgeschlossen. Ab 1.3.09 bezieht mein Sohn eine eigene Wohnung außerhalb. 1. Frage: Ist es korrekt, dass das Amt von einer bedarfsgemeinschaft ausgeht?t Ich sehe das ganz anders. Ich habe ihn doch notgedrungen nur aufgenommen. 2. Frage: Könnte es ein Problem geben, weil er nicht bei mir offzielll gemeldet ist. Ich meine nicht, denn sogar Obdachlose haben doch Anspruch auf Hartz IV. Hoffe auf angenehme Antworten !!


    Gruß


    Siegfried Bröcker