Damals hatte ich schon einen Versuch hinter mir den Antrag auf WG Verhältnisse zu stellen. Wurde aber abgelehnt.
Beiträge von necris
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Was ist unter einer Haushaltsgemeinschaft zu verstehen? Über meine Eltern bin ich schon zu alt.
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Hallo...
Ich habe nun eine Ablehnung für meinen Antrag auf ALGII bekommen. Ich bekomme nichts, so steht es drin geschrieben. Da meine Freundin, mit der ich zusammen wohne, zu viel verdient. Ok ist verständlich, aber ich bin dadurch nicht mehr krankenversichert, können die das einfach so machen? Ich dachte es währe heutzutage Pflicht, nun sitze ich hier und hab nen dicken Backen und weis nicht wie ich vorgehen soll. Zum Zahnarzt gehen ich weis aber die Kosten? Und da ich noch nicht mal nen Cent bekomme?
LG
necris -
Also vom Vermieter hab ich nichts bekommen. Wie auch ... hab 3 Wochen bei einem Freund gewohnt und bin dann weiter weg gezogen wegen Job. Der Vermieter hat keinerlei Bankdaten von mir da alles über Arge lief. Ich werd mich mal bei einem Rechtsanwalt erkundigen
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Nein bei der ARGE muss man sich doch auch ummelden zwecks neuer Adresse. Dazu gab es eine Veränderungsmitteilung die ich ausgefüllt habe. Angeblich hätte ich dies nicht gemacht und so konnte die ARGE dies nicht neu Berechnen und haben 2 Monate zuviel an meinem Vermieter gezahlt das ich jetzt zurück zahlen soll.
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Zu dieser Zeit hatte ich ALGII bezogen.
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Verstehe ich auch nicht. Habe mich rechtzeitig umgemeldet (Veränderungsmitteilung Vorort ausgefüllt). Hab gedacht alles geht seinen Gang da ich meine Post auf die neue Adresse bekommen hatte. Nun kam dieser Brief mit der Forderung. Laut dieser Forderung hätte ich die Miete zu unrecht erhalten da ich mich nicht umgemeldet habe. Dann frage ich mich warum die meine neue Adresse anerkannt haben oder sich vorher mit mir in Verbindung setzen wenn Probleme auftauchen. Ich habe die Miete nie erhalten da diese direkt zum Vermieter überwiesen wurde. Also müssten die es vom Vermieter verlangen und nicht von mir.
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Hallo...
Ich habe ein kleines Problem. Im Jahre 2007 habe ich mich von meiner Frau getrennt. Wir haben die Wohnung aufgelöst und ich bin zu einem Freund gezogen. Zu dieser Zeit war ich Arbeitssuchend (Harz4). Ich habe mich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit umgemeldet und auch meine Einladungen und Vermittlungsvorschläge auf die neue Adresse bekommen. Die Agentur verlangt nun über 800€ Miete von mir zurück weil ich mich nicht umgemeldet hätte. Also habe ich einen Widerspruch geschrieben und nach über einem Jahr kam die Absage.
Inhalt Widerspruch:1. Habe mich rechtzeitig umgemeldet
2. Habe das Geld nie auf meinem Konto gesehen da ich eine Abtrittserklärung habe, das die Miete direkt zum Vermieter gehtKann die Agentur für Arbeit tatsächlich das Geld von mir verlangen? An wen muss ich mich wenden? Einen Rechtsanwalt oder gleich Sozialgericht?