tritt doch bei deinen gläubigern die jeweiligen Beträge aus der lv-auszahlung in höhe der schulden ab
danke, advokat, für die prompte antwort erstmal...
muß wohl nochmal präzisieren, oder aber es wäre ja ganz einfach...
nach auflösung der lv bekomme ich etwa 6000 auf mein konto. der dispo is daraufhin mit 4500 wieder ausgeglichen, das heißt, ich habe 1500 plus aufm konto. kann ich danach der arge aufdrücken, das ich davon die mietkaution, für die sie mir derzeit dreißig euro von meiner unterstützung pro monat abziehen, bei denen in einem schlag wieder zurückgebe?
und den rest dann zur tilgung von weiteren (belegbaren - privaten) schulden nutzen?
oder veranlasst man auf diesem wege (abtretung), das das geld ohne umweg über mein konto direkt zur schuldentilgung beiträgt? wenn das so gemeint war, wäre das natürlich die sinnvollste verwendung meiner an sich für die altersvorsorge gedachten kröten. welches aufzulösen an sich schon sehr weh tut.
die abtretung müßte dann im voraus geschehen, richtig?