sorry sorry sorry
habe jetzt noch einmal in den Unterlagen nachgeschaut. Ich gehöre doch nicht zur Bedarfsgemeinschaft.
Ich muß alle ca. 6 Monate meine Lohnabrechnungen vorlegen, darum hatte ich gedacht dass ich auch zur Bedarfsgemeinschaft gehöre.
ZitatDu bist Lediglich verpflichtet zu den Mietkosten und den Nebenkosten Deine Leistungen zu erbringen musst dafür aber nicht in dei Bedarfsgemeinschaft integriert werden, wei gesagt Du würdest eine eigene bilden!
Verstehe nicht das die Dame der Caritas das nicht bemerkt hat! Die Aussage das wenn Ihr zusammen zieht Deine Mutter nichts bekäme ist demnach ebenso falsch! Deine Mutter bildet jetzt ohne Deinen Vater (mein Beileid nachträglich) eine BG und hätte somit einen Leistungsanspruch auf 40+x qm² betragen soweit die Kaltmiete dies zulässt, solltest Du also weiterhin mit Ihr dort wohnen wollen müsstest Du den Mietvertrag gemäss nur für die zusätzlichen qm² aufkommen!
zählt dass jetzt nur solange meine Mutter ALG2 Leistungen bezieht? oder später auch (in der Grundsicherung) wenn Sie Rentnerin wird? Nicht dass die später stress machen.
Entschuldigt mich bitte wenn ich keine gescheiten Angaben für eine passende Antwort mache. Aber wie gesagt ich habe keine Ahnung in so Sachen und befinde mich jetzt in einer Zwickmühlen-Situation. Will Sie nicht alleine lassen aber nach derzeitigem Wissen/Stand muss ich es. Bin halber am verzweifeln und mach mir hier einen rießigen Kopf wegen der Angelegenheit.
d.H wenn ich richtig verstehe können wir in der Wohnung bleiben und Sie bekommt für die 45qm die Leistungen und ich muß für den Rest aufkommen oder ? In dem Brief wegen den erhöhten Kosten für Unterkunft ist als angemessene Kaltmiete 292,- eingetragen, kosten tut die aber 372,- Kalt. Das sind 80,- zu viel die ich dann zahlen müsste.
Gruß und Danke