Beiträge von Goldstädtler

    sorry sorry sorry :o


    habe jetzt noch einmal in den Unterlagen nachgeschaut. Ich gehöre doch nicht zur Bedarfsgemeinschaft.
    Ich muß alle ca. 6 Monate meine Lohnabrechnungen vorlegen, darum hatte ich gedacht dass ich auch zur Bedarfsgemeinschaft gehöre.


    Zitat

    Du bist Lediglich verpflichtet zu den Mietkosten und den Nebenkosten Deine Leistungen zu erbringen musst dafür aber nicht in dei Bedarfsgemeinschaft integriert werden, wei gesagt Du würdest eine eigene bilden!


    Verstehe nicht das die Dame der Caritas das nicht bemerkt hat! Die Aussage das wenn Ihr zusammen zieht Deine Mutter nichts bekäme ist demnach ebenso falsch! Deine Mutter bildet jetzt ohne Deinen Vater (mein Beileid nachträglich) eine BG und hätte somit einen Leistungsanspruch auf 40+x qm² betragen soweit die Kaltmiete dies zulässt, solltest Du also weiterhin mit Ihr dort wohnen wollen müsstest Du den Mietvertrag gemäss nur für die zusätzlichen qm² aufkommen!


    zählt dass jetzt nur solange meine Mutter ALG2 Leistungen bezieht? oder später auch (in der Grundsicherung) wenn Sie Rentnerin wird? Nicht dass die später stress machen.


    Entschuldigt mich bitte wenn ich keine gescheiten Angaben für eine passende Antwort mache. Aber wie gesagt ich habe keine Ahnung in so Sachen und befinde mich jetzt in einer Zwickmühlen-Situation. Will Sie nicht alleine lassen aber nach derzeitigem Wissen/Stand muss ich es. Bin halber am verzweifeln und mach mir hier einen rießigen Kopf wegen der Angelegenheit.


    d.H wenn ich richtig verstehe können wir in der Wohnung bleiben und Sie bekommt für die 45qm die Leistungen und ich muß für den Rest aufkommen oder ? In dem Brief wegen den erhöhten Kosten für Unterkunft ist als angemessene Kaltmiete 292,- eingetragen, kosten tut die aber 372,- Kalt. Das sind 80,- zu viel die ich dann zahlen müsste.


    Gruß und Danke

    Erst ein mal ein dickes Hallo an dieses Forum,


    bin echt froh dass ich diese Seite gefunden habe. Ich weiß nicht was ich machen soll und bitte Euch um Hilfe.


    Ich fang dann mal an:


    Meine Mutter bekommt ALG2 Leistung von der ARGE. Zur Lebensgemeinschaft gehörten mein vor kurzem verstorbener Vater (Rentner) und ich (Arbeiter mit ca. 1500,- Netto). Seit dem Tod bekommt meine Mutter 464,-, vorher waren es so knapp 300,-. So, vor einigen Tagen kam ein Brief von der ARGE, die angemessenen Kosten für die Wohnung (3 Zimmer, 75qm) liegen weit drunter. Ok, ist verständlich, 6 Monate geben die uns Zeit zum Wechsel.


    Jetzt sieht es so aus dass ich auf Rat der Sozial-Arbeiterin jeweils für mich und meine Mutter eine 2 Zimmer Wohnung suchen soll. Wenn wir zusammen ziehen würden, bekommt Sie keine Leistungen weil ich zu viel verdiene! Die Kalt-Miete darf 216,70,- betragen (45qm), dass wird anscheinend für 1 Person bezahlt.


    Ihre zukünftigen Einnahmen:
    Ab dem 63.sten Lebensfahr muß Sie laut ARGE Rente beantragen. Ihre Rente+Witwenrente wird dann so ca. zusammen nur 400,- betragen. Jetzt habe ich nach Wohnungen gesucht und musste feststellen dass für nur 50,- mehr etliche verfügbar sind. Was passiert wenn ich jetzt eine Wohnung habe die z.B. 48qm groß ist und 256,- Kalt kostet?


    Da ich von sowas absolut keine Ahnung habe, suche ich hier Rat. Es gibt ja auch noch das mit dem Wohngeld, ist das in den ALG2 Leistungen inklusive oder sind das 2 Paar Schuhe?
    Auf so Online-Wohngeld-Rechner wurden in diesem Fall ein Wohngeld von 300,- errechnet, wie geht denn dass jetzt bitte? Der Regelsatz liegt doch bei 216,- oder??? Ist es dann nicht besser erst Rente zu beantragen und dann Wohngeld, ohne die ARGE ?


    Gruß aus der Goldstadt