Beiträge von Stroiner

    http://www.123recht.net/article.asp?a=36909&ccheck=1


    Falls der Link nicht mehr funktioniert: ein Beitrag von Rechsanwältin Christine George auf www.123recht.net :


    Im Rahmen des zweiten Konjunkturpaketes hat die Koalition nunmehr einen Kinderbonus in Form einer einmaligen Zahlung in Höhe von 100,00 € pro Kind beschlossen. Dieser Anspruch besteht für alle Kinder in Deutschland, für die auch ein Kindergeldanspruch besteht und soll ohne Antrag der Eltern im März oder April 2009 gemeinsam mit dem Kindergeld ausgezahlt werden.


    Diese Tatsache ist zunächst einmal sehr positiv, wirft aber diverse Fragen auf. Insbesondere bestehen erhebliche Unsicherheiten, ob diese Einmalzahlung anrechenbar auf Sozial- und Unterhaltsleistungen ist. Die gute Nachricht ist die, dass der Kinderbonus nicht als Einkommen bei ALG II-Ansprüchen oder anderen Sozialleistungen der ARGE gewertet wird. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass gerade die finanziell schlechter gestellten Familien von dem Kinderbonus profitieren und dadurch keine Einkommenseinbußen an anderer Stelle befürchten sollen. Allerdings soll die Einmalzahlung bei der Einkommenssteuerveranlagung bei den Kinderfreibeträgen angerechnet werden.


    Bislang nicht geregelt ist jedoch die Frage, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe der Kinderbonus Auswirkungen auf die Unterhaltsleistung von Barunterhaltspflichtigen hat. Zur Klärung empfiehlt es sich, den Hintergrund und die Modalitäten der Auszahlung in Betracht zu ziehen. Das Konjunkturpaket und vorliegend der Kinderbonus haben den Zweck, die Kaufkraft der Bürger zu stärken und Familien mit Kindern zu entlasten.


    Für eine grundsätzliche Anrechnung des Kinderbonus auf den Barunterhalt spricht, dass die Zahlung sowohl dem Grunde nach als auch in der Ausführung an das Kindergeld gekoppelt ist, welches hälftig auf den Barunterhalt angerechnet wird. Überdies ist kein Grund ersichtlich, warum ausschließlich die betreuungspflichtigen Elternteile von dem Konjunkturpaket profitieren sollten, wenn doch die allgemeine Kaufkraft gestärkt und die Familien insgesamt gefördert werden sollen. Gegen eine Anrechnung spricht lediglich der Umstand, dass die Zahlung auf Sozialleistungen nicht angerechnet werden soll.


    Im Hinblick auf die Motivation und die Ausführung wird in Ermangelung einer konkreten Regelung jedoch davon auszugehen sein, dass der Bonus den Familien insgesamt zugute kommen soll. Dieses würde dann auch beinhalten, dass die Zahlung auf den Unterhalt angerechnet wird. Weiterhin fraglich bleibt aber auch bei dieser Annahme, in welcher Höhe der Bonus angerechnet werden kann.


    Nimmt man weiterhin die enge Koppelung an das Kindergeld als Ausgangspunkt, spricht viel für eine hälftige Anrechnung, wie sie auch beim Kindergeld vorgenommen wird. Außerdem würden beide Elternteile zu gleichen Teilen von dem Kinderbonus profitieren und in ihrer Kaufkraft gestärkt werden.


    Wenn man aber von dem im Unterhaltsrecht vorherrschenden Bedarfsprinzip ausgeht, kommt eventuell sogar eine volle Anrechnung in Betracht. Man würde argumentieren, dass im Monat der Auszahlung des Kinderbonus der Bedarf pro Kind um 100,00 € gesunken ist und damit der Unterhalt entsprechend gekürzt werden müsse. Abweichungen von diesem Grundsatz müssten gesetzlich geregelt werden.


    Letztendlich spricht mehr für die Annahme einer hälftigen Anrechnung. Es ist nicht ersichtlich und nachvollziehbar, warum nur der Barunterhaltspflichtige von dem Kinderbonus profitieren soll. Schließlich wurde eine Stärkung der Familie insgesamt angestrebt. Überdies wurde durch die strenge Verbindung mit dem Kindergeld der Schluss nahegelegt, dass sich auch die rechtlichen Auswirkungen der Auszahlung des Kinderbonus an den Maßstäben des Kindergeldes orientieren sollen. Eine hälftige Anrechnung des Kinderbonus auf den Barunterhalt erscheint mithin höchst wahrscheinlich. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob aufgrund der Unsicherheiten noch eine ausdrückliche Regelung dieser Frage erfolgt.


    Zitat Ende.


    Also besser kann man es m.E. nicht ausdrücken.
    Gruß Stroiner

    <<<Hallo Mathematiklehrer!


    Was machste denn plötzlich für einen Schwenk?


    3000€ + 200€ = 3200€>>>


    Hallo Förderschüler,


    ein kleiner Tipp: Lesen, denken, rechnen, schreiben. In Zweifel jeden Einzelschritt wiederholen.


    LG
    Stroiner

    Hallo HG,


    in unserem System sind nun mal beide Elternteile verantwortlich für die Kinder, auch nach Scheidung/Trennung. Das wird dadurch deutlich, dass beiden z.B. das halbe Kindergeld zusteht wie auch jeweils der halbe Steuerfreibetrag.


    Deshalb ist es nur logisch, dass auch dieses Staatsgeschenk zu halbieren ist.



    << War in Mathe eigentlich immer ganz gut! 2 Kinder = 200 Konjunkturbonus (wie Du es nennst)>>


    Schon mal richtig gerechnet ;-) - wird zu 100% an die Ex ausgezahlt, weil sie auch für beide das Kinder das Kindergeld bekommt.


    <<Das begreife ich nämlich nicht! Auf der eine Seite vom Staat Kohle einsacken und dann dem Kind (für das die Kohle angedacht ist) die Hälft geben! Und wozu verwendeste bitte die ander Hälfte??????????????>>


    Soweit her ist es mit deinen Mathekenntnissen wohl doch nicht ;-). Welche andere Hälfte?


    Also zum Nachrechnen: Ex bekommt 2 mal 100 = 200 für 2 Kinder. Ich sacke davon 1/2 = 100 ein durch einmalige Kürzung des Unterhalts. Verbleiben ihr also 100. Meine 100 verteile ich mit 2 mal 50 = 100 direkt an die Kinder. Wo bleibt mir was???

    Also - hier wird wohl vergessen, dass es sich um ein Konjunkturpaket handelt. Heißt, mit dem sogenannten Kinderbonuns soll der Konsum angekurbelt werden. Das Geld ist - wie auch das Kindergeld - zur freien Verfügung und nicht zweckgebunden. Die Kinderzahl ist hier nur ein Verteilschlüssel. Selbstverständlich bin ich auch der Ansicht, dass das Geld den Kindern zugute kommen soll. Gleichfalls bin ich der Meinung, dass der hälftige Kinderbonus selbstverständlich - wie beim Kindergeld - dem unterhaltspflichtigen Elternteil anzurechnen ist.
    Ich werde ganz pragmatisch vorgehen: Meine Ex bekommt für unsere Kinder 200 €, ich kürze den Unterhalt einmalig um 100 € und drücke jedem Kind 50 € in die Hand. Mögen sie sich davon einen iPod oder was auch immer kaufen. Ziel des Konjunkturpaketes erreicht.