Alles anzeigenIhr müsst erstmal beide einen Umzug beantragen, ansonsten zahlt die ARGE weder Umzugskosten noch Kaution oder Rennovierungskosten.Der Umzug muss begründet werden, da Sozialtourismus nicht gewünscht ist.
Wenn ihr dann als Bedarfsgemeinschaft angesehen werdet, fällt für beide der Alleinerziehendenzuschlag weg und der Regelsatz beträgt nur noch 316€ pro Erwachsener.
Was euch für eine Wohnung bei 4 Personen zusteht, sagt euch die zuständige ARGE (Kaltmiete und Nebenkosten).
800€ kalt wirst du vergessen können, das wird nicht mal in München bezahlt.
Rechnet es euch mal genau durch. Ihr werdet deutlich weniger Geld zur Verfügung haben.
Wartet mit dem Nachwuchs bis ihr aus dem ALG II draussen seid und es euch finanziell besser geht, aber das ist nur meine persönliche Meinung.
Gruß klaus
Hallo,
jamei..das stimmt-aber im juni ist meine ausbildung auch vorbei..und ehrlich gesagt habe ich echt keine lust alg2 danach zu beziehen..dat geht ja gar nicht..das ist ja nichts..immer diese abhängigkeiten..!!!Ich danke Dir jedoch für Deine Antwort.