Beiträge von Rueckrad

    Hallo,
    ich hab zwei KU-pflichtige Kinder (3 und 10) und mußte bisher 100% Mindesunterhalt zahlen.
    Kind1: €240
    Kind2: €199


    Das zahle ich gerne. Auch wenn das selbst bei meinen Einkünften wegen Schulden aus der Ehe schwer möglich ist.


    1) Dienstwagen
    Ich bin im Außendienst und hab eine variable Vergütung (Provision).
    Ein Dienstwagen (Ford Galaxy) wird mir gestellt und ist jetzt von der Stadt Schweinfurt "unterhaltsrechtlich nicht hinnehmbar".
    Zitat:
    Herr X (ich) gibt 352€ für Kfz Nutzung als berufliche Werbungskosten an.
    In den Gehaltsabrechnungen sind beim Bruttoeinkommen neben dem Grundgehalt und der variablen Vergütung = Provision 352€ für Kfz-Nutzung als steuerpflichtiger Sachbezug aufgeführt. Hintergrund dafür ist, dass die private Nutzung eines Dienst-Kfz. steuerrechtlich als geldwerter Vorteil und als Sachbezug behandelt werden und daher als Einkommen eingetragen und versteuert werden muss.
    Dass die 352€ aber am ende der Gehaltsabrechnung in voller Höhe beim Nettolohn wieder abgezogen werden, ist unterhaltsrechlich nicht annehmbar. Der Betrag ist viel zu hoch. Der Arbeitgeber zieht die 352€ ab, weil der Arbeitnehmer den Firmenwagen auch privat nutzt. (Das ist nicht richtig: Es muss heissen PRIVAT NUTZEN KANN). Würde es sich nur um rein dienstliche Belange handeln, wäre das ganze Abrechnen nicht notwendig.
    €352 sind aber mehr als doppelt soviel wie die höchste werbungskostenpauschale der Düsseldorfer Tabelle von 150€. Es wird nur die normale WK-Pauschale von 5% angesetzt, denn die private Nutzung des Dienstwagens kann nicht zulasten des Unterhalts für die beiden Kinder gehen.
    (GEHT SIE DOCH NICHT, IMMERHIN ZAHLE ICH 100%, für was gibt es dann 100%. KANN ES SEIN DASS DIE KINDER MEHR ZUM LEBEN HABEN ALS DER KU-PFLICHTIGE ELTERNTEIL?)
    Zitat Ende?


    ==> Das Kfz wird natürlich versteuert. Ich bekam das Geld zum Bruttolohn dazu und beim Nettolohn wurde es mir dann wieder abgezogen, was natürlich meinen Nettolohn um 352€ schmälert.
    Ich hätte gerne ein Fahrtenbuch geführt, aber das hat mein alter Arbeitgeber nicht zugelassen.
    Mehrarbeit...
    Jetzt werden gerade mal 5% berücksichtigt, d.h. 113,46€ vom durchschnittlichen Nettoeinkommen inkl. 352€ für die KfzNutzung (€2.269).


    2) Schulden aus Ehe, Rechnungen aus der Selbstständigkeit...
    Laut der "Schweinfurter Rechnung" hab ich somit ein netto-netto-Einkommen von ca. 2.000€.
    Berücksichtigt wurden dabei:
    5% Werbungskostenpauschale (vgl. Kfz) also €115
    Bildungskredit aus Studium während der Ehe also €120 pro Monat


    Zitat:
    Herr X (ich) führt Schulden laut Rechnungen vom 06.07.2007 (Scheidung !!!! Prozesskostenhilfe !!!!) und 28.04.2008 (Steuerkanzlei) in Höhe von insgesamt 3.100€ an. Diese sind zwar nicht unngemessen oder mutwillig verursacht, aber trotzdem nicht berücksichtigungsfähig. Sie könnten mittlerweile z.B. ratenweise getilgt sein.Es ist nicht haltbar, offene Rechnungen laange Zeit nicht zu zahlen und dann den Kindernals unterhaltsmindernd engegen zuhalten.


    Zitat DT2009 Anmerkung 4:
    Berücksichtigungsfähige Schulden sind in der Regel vom Einkommen abzuziehen.


    Ich war bis August 2007 voll selbstständig und hab leider jeden Überschuss (das Geld das ich eigentlich für Finanzamt, Steuerkanzlei) in meine Schulden "investiert".
    Desweiteren hab ich netto ja nie 2.000€ bekommen, sondern ca. 1.600€.
    D.h. von den 1.700€ die ich durchschnittlich seit September 2007 von meinem Arbeitgeber überwiesen bekommen habe, wurde folgendes abgezogen:
    - Schulden meiner Exfreundin, min der ich das Kind2 habe (ca. €100)
    - Kindesunterhalt für Kind1 aus der Ehe (€240, waren mal €245...)
    - Ausbildungskredit (120€)


    1.240€ - 700€ (Miete) = 540€
    d.h. ich hätte mit diesen 540€ neben Lebensmittel, Windeln, etc. also die Steuerkanzleikosten und die Scheidung abzahlen sollen.
    Das ist jetzt wohl ein Witz oder?


    Vor 2007 hab ich als Selbstständiger weit weniger verdient.
    Waschmaschine, Trockner, Fernseher steht als bei der Exfreundin und wird zum Teil noch von mir abbezahlt.


    3) €2.000 ==> nicht Gruppe 3 sondern Gruppe 4 (2.301 bis 2.700)
    Obwohl ich "nur" €2.000 netto-netto laut SCHWEINFURT habe, werde ich nicht "Gruppe 3" (1.901-2.300€) zugeordnet, sondern "Gruppe 4" (2.301 bis 2.700€).


    Zitat:
    Die Unterhaltsrichtsätze der Düsseldorfer Tabelle sind auf einen Unterhaltspflichtigen mit drei Unterhaltsberechtigten bezogen. Bei Abweichungen in der Zahl der Unterhaltsberechtigten (BEI MIR "nur" zwei Kinder) sind Zuschläge oder Abschläge angemessen (IN DEM FALL €30 MEHR PRO MONAT, d.h. €360 pro Jahr).
    Nach Anmerkung 1 der Düsseldorfer tabelle ist der Unterhaltspflichtige deshalt eine Gruppe höher, also der Gruppe 4 zuzuordnen. Danach ist ein Vomhundertsatz von 115% des Regelbetrages zu fordern.
    Zitat Ende


    Quelle für DT2009:
    h++p://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/RedaktionBMFSFJ/Abteilung2/Pdf-Anlagen/duesseldorfer-tabelle-2009,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf


    Bisher musste ich
    240€ (Kind1) und €199 (Kind2) zahlen.
    Jetzt soll ich
    289€ (Kind1) und €242 (Kind2) zahlen


    Klar falle ich damit nicht unter unter den Bedarfskontrollbetrag.
    Es bleiben mir, abgesehen von den nichtberücksichtigten Kosten/Schulden, noch ca. 1.500€.


    4) Beurkundung innerhalb von 3 Wochen: 115%


    Zitat:
    Ihr Sohn (Kind2) hat außer den Zahlungen auch einen Anspruch darauf, dass die Unterhaltsverpflichtung in vollstreckbarer Urkunde bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Jugendamt innerhalb von 3 Wochen anzuerkennen.
    Wir bitten Sie, sich wie folgt zu verpflichten:
    ab 01.04.2009 monatlich 115% des jeweiligen Mindestunterhalts gemäß §1612a BGB in der jeweils gültigen Altersstufe. Dieser Unterhalt vermindert sich um die Hälfte des jeweiligen Kindergelds für ein erstes Kind (§1612b BGB).
    Sollten Sie unserer Aufforderung nicht nachkommen, müssen Sie damit rechnen, dass die Unterhaltsregelung gerichtlich geltend gemacht wird.
    Zitat Ende



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    Mir geht es nicht um das Zahlen von weniger als 100%, aber wie soll ich je meine Schulden abzahlen, wenn mir im Monat €49 (kind1) und 43€ (Kind2) mehr zahlen muss. Das sind immerhin 92x12= 1.104€ pro Jahr.


    Ich hab den Job gewechselt um endlich aus der Schuldenmisere rauszukommen. Aber jetzt fehlen mir weitere 1.104€ pro Jahr um die Schulden abzuzahlen.


    Ich hab eine lange Woche. Arbeite 7 Tage die Woche als Außendienst, was Selbstständigkeit gleich kommt
    und dann soll ich statt 5.268€ nun 6.372€ pro Jahr Kindesunterhalt zahlen.


    Des weiteren wird es meinem Arbeitgeber nächstes Jahr sehr schlecht gehen, weil 50% des Umsatzes wegfällt. Ich werde eine "schlechtere" Vergütung haben und womöglich sogar den Job verlieren.



    Grüße


    P.S.:
    Es wäre schön wenn mir jemand zu den 4 Punkten
    1) Dienstwagen €352
    2) nicht anrechenbare Rechnungen
    3) Eingruppierung in Gruppe 4
    4) Beurkundung
    kurz was schreiben könnte.

    Billy : Dann machst du was falsch.
    Was verdient er denn?
    Alle zwei Jahre nach der rechtskräftigen Scheidung hst du meines Wissens das Recht zu erfahren was er verdient.
    Sollte er tatsaechlich2x im Jahr mit seinen anderen zwei Kiddies in den Urlaub fahren und sie etwas hochwärtiger einkleiden so kann das aber verschiedene Gründe haben
    1) sie ist reich/ wohlhabend
    2) sie arbeitet auch. Sind sie den verheiratet. Das käme dir (deiner Tochter!) ja meines Wissens wieder zu gute (Unterhalt...)


    Wenn 1) und 2) nicht stimmen, dann geh ich davon aus dass er mind. 2.301 netto hat,
    was wiederum heisst dass du mind. 434 - (0,5 * 170) = 434 - 85 = 349 Kindesunterhalt bekommen muesstest


    Außerdem stellt sich mir die Frage ob du nicht arbeitest.
    Du bist als Alleinerziehende in der besten Steuerklasse.
    1,000 Euro sind da halbtags leichter zu verdienen.
    Solltest du nicht so viel verdienen, solltest du unbedingt wegen ALGII nachfragen.
    Das steht dir zu.


    Alles zusammen genommen heisst es dann dass du auf mindestens 1500 Euro kommst (Kindergeld, Kindesunterhalt, Gehalt und ALGII).
    Das findest du wenig?
    Wr haben mit unserem Sohn in einer 350 Euro Wohnung gewohnt. Warm.
    Relativ gute Gegend. 65qm.
    Für zwei hätte die Wohnung auch gut gereicht.


    Und nochwas:
    2x im Jahr Urlaub. Wohin? Bauernhof? Südsee?
    Es gibt auch günstige Angebote.


    Mit den 1.500 Euro muesstest du dir, vorausgesetzt du hast keine Schulden und keine teure Wohnung, kein teures Auto, auch Urlaub leisten können.
    Auto ist heutzutage Luxus und jeder der rechnen kann sollte in die Stadt ziehen und das Auto verkaufen...


    1500
    -350 Miete
    -100 Telekom/Strom
    -500 Lebensmittel
    -200 Kleidung
    -350 Notfälle/ Urlaub etc.
    etc.
    So oder so ähnlich könnte es bei Dir aussehen.


    gruesse

    Kitty und Horst:
    Korrekt. Warum soll sie auch so bescheuert sein und auf welche Sozialleistung auch immer zu verzichten.
    Es gibt sogar "Familen" da wohnt er bei den Eltern damit sie auf Alleinerziehend mit allen Vergünstigungen leben kann.
    Ich kenn da jemanden. Mir ist das zu gefährlich und strafbar will ich mich auch nicht machen.


    Keine ahnung was sie alles für sozialleistungen bekommt. Wohngeld hat sie auf jeden Fall mal bekommen.
    Und ich weiss dass sie ALGII bekommt.
    Das müssen mindestens 200 Euro sein.


    Ich bekomme leider kein ALGII. Das Jugendamt hat mir aber zu einer Abminderungsklage geraten.
    Das mache ich nicht. Zu stressig und so einen Axxx bin ich nicht.


    Gruesse


    Hallo Jea/Shattnira,
    ich hab nie behauptet dass ich es meiner Tochter nicht gönne. Aber hinter welchen rosaroten Brillen lebt ihr eigentlich, wenn ihr meint dass das Kindergeld/ der Unterhalt und auch diese 100 Euro allein für das Kind ausgegeben werden.
    Glaubt Ihr wirklich dass es einem Kind besser geht wenn die Mutter eine weitere Summe x im Monat überwiesen bekommt.


    Ich hab mir damls für meine alte Familie den Arsch aufgerissen. Alles probiert damit es zu einem gemeinsamen Sorgerecht kommt. Jobmaessig musste ich mich in der Zeit 200km entfernt niederlassen.
    Jede Woche wurden Termine über das Jugendamt gemacht, weil sie mir den Kontakt verboten hatte.
    Diese Termine waren logischerweise wochentags. Erklärt mal das eurem Arbeitgeber.
    Hinzu kommt dass sie Termine ohne Grund ausfallen hat lassen.


    Da fährt man 400km (hin und zurück) für nichts ...
    Wenn man dann an der Haustür klingelt. öffnet niemand auch wenn das Auto dasteht und sie hinterm Vorhang steht.


    Nein ich hab weder sie noch meine Tochter je geschlagen oder angeschrien.
    Wir haben uns halt auseinandergelebt.
    Sie war gekränkt und hat es mir über die Tochter spüren lassen.
    Ich durfte ihr nicht sagen dass wir uns getrennt haben bzw. scheiden lassen.
    Das hat sie dann eher zufällig in den 3 Jahren Scheidung mitbekommen.
    Ihr wisst gar nichts von mir.
    Urteilen tut Ihr aber ganz schön schnell.
    Ich bin froh dass Ihr keine Richter seit.


    Ganz vergessen habe ich noch dass sue zusätzlich Wohngeld und Alg II bekommt. Das sind noch mal ein paar Hundert Euro im Monat. Ihr Lebenspartner verdient übrigens auch Geld.
    Das zum Thema: Ich gönne es meiner Tochter nicht.
    Den zwei geht es finanziell gut. Was man in der Regel von Familien mit so einer Vergangenheit wie ich sie habe, meistens nicht behaupten kann.
    Ich kenn ein paar dies noch haerter getroffen haben.
    Zwei Kinder das sind dann ca. 6,000 Euro Kindesunterhalt im Jahr. Achja das werden dann ca. 12,000 Euro wenn die Kinder volljährig werden....
    Bei mir sind es dann ca. 6,000 Euro, ich hab ja nur ein Kind aus erster Ehe.


    Was meine Exfrau mit der Kohle macht, das überlasse ich eurer Fantasie, aber urteilt bitte nicht, wenn Ihr nur einen Teil der Geschichte kennt. Das geht auch zu weit wenn ich das hier ausbreite...


    Denn nicht ich bin erbaermlich, sondern ....


    Gruesse an alle Familien, die unter dem Unterhalt für das erste Kind/die ersten Kinder zu leiden haben
    Ich hab nie behauptet dass das alle sind
    Aber ja es gibt welche wie mich die darunter (hoher Kindesunterhalt) zu leiden haben.


    3,000 Euro? Ja per anno / pro Jahr. Das ist in (West-)Deutschland Mindestsatz für eine 10jährige Tochter-
    Natürlich nicht pro Monat. Nicht beschimpfen. Erst nachfragen.
    Ihr wisst schon es gibt keine blöden Fragen...


    Ja es gibt es Väter (und Mütter) die unter den Unterhaltszahlungen für die Kinder/ das Kind aus einer früheren Beziehung leiden muessen.
    Ich z.B.
    Ich hab die ganze Schulden (da ich die Kredite aufgenommen habe) alleine. € 20,000 Euro.
    Sie hat das Auto behalten dürfen, weil sie eine Mutter ist... Naja so ganz begründet hat das der Richter nicht.


    Schulden werden nicht angerechnet.
    Wenn wir zusammengeblieben wären wäre es dem Kind finanziell schlechter gegangen.
    Jeder der rechnen kann weiss dass ich mindestens 3,000 Euro im Jahr abzahlen muss, sonst rechnet sich eine Privatinsolvenz mehr.
    D.h. ich zahle im Jahr zur Zeit 3,000 Euro Kredite ab und 3,000 Kindesunterhalt.
    Netto verdiene ich übrigens 18,000.
    Das heisst ich hab 12,000 Euro + Kindergeld + das Geld das meine Freundin bei Ihrem Job verdient.


    Meine Ex verdient 12,000 Euro im Jahr. Sie muss ja dank bester Steuerklasse auch kaum irgendwelche Beträge wie Steuern zahlen. Dann mekommt sie von ihrem Exmann (mir) 3,000 Euro im Jahr. Und Kindergeld.


    ich, Freundin, Sohn (3 Personen): 16,800 Euro + Kindergeld.
    sie, Tochter (2 Personen): 15,000 Euro + Kindergeld.


    Fair ist was anderes.


    Ich bin ja froh das mir andere zustimmen, beim abzug.


    Gruesse an alle Familien, die unter dem Unterhalt für das erste Kind/die ersten Kinder zu leiden haben
    Ich hab nie behauptet dass das alle sind
    Aber ja es gibt welche wie mich die darunter (hoher Kindesunterhalt) zu leiden haben.

    Ich warte natürlich bis ich etwas schriftlich habe,
    aber dann kürze ich für diesen einen Monat auch den Kindesunterhalt um diese 50 Euro.
    Der Kindesunterhalt wird ja schliesslich auch um die Hälfte des Kindergeldes gekürzt.


    Wenn ich aber nicht höre das ich das nicht darf, werde ich es trotzdem machen.
    Meine Exfrau bekommt ca. 3,000 Euro für das Mädel.
    Und ich muss schauen mein zweites Kind zu versorgen.


    Gruesse an alle Familien, die unter dem Unterhalt für das erste Kind/die ersten Kinder zu leiden haben