Sofern sich zum Jahreswechsel nichts geändert hat, gilt für Zuverdienste folgende Staffel:
0 bis 100 Euro: abzugsfrei = maximal 100 Euro
101 bis 800 Euro: 80% Abzug = 20% Zuverdienst von maximal 700 Euro = 140 Euro
801 bis 1200 Euro: 90% Abzug = 10% Zuverdienst von maximal 400 Euro = 40 Euro
Für die magische 400-Euro-Grenze gilt somit:
Die ersten 100 Euro sind abzugsfrei, von den übrigen 300 Euro verbleiben 20%, also 60 Euro, insgesamt also ein Zuverdienst von 160 Euro.
240 Euro werden somit auf die ALG-II-Leistungen angerechnet, nicht 400 Euro.
Wie gesagt, sofern sich gegenüber 2008 keine Änderungen ergeben haben.