Eine Entgeltvarinate meinst du?
Das ist eine Art Maßnahme, früher ABM, die zeitlich begrenzt ist, höchstens 11 MOnate, wo man keine Arbeitlosenversicherung zahlt, damit kein Anspruch auf ALG 1 entsteht.
Meistens in einer Sozialeneinrichtung (Kita,Heim,Schule oder Städtische Einrichtung) als Vollzeitkraft, allerdings zu einem nicht sehr hohen Stundenlohn.
Ich habe dort 7,95€ brutto die Stunde bekommen und war in einer Profilingagentur(Privat) auf Vermittlungsvorschlag des ARGE.
Beiträge von Kätzchen38
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Hallo Boston
Um ALG2 leistungen zu bekommen, muss man grundsätzlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
DA deine Frau Studentin ist, steht sie faktisch dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Für sie bestände die Möglichkeit BAFÖG zu beantragen.
Ihr lebt zusammen und bildet so eine Bedarfsgemeinschaft, also werdet ihr nicht getrennt behandelt.
Leider bin ich auch kein Experte und würde daher vorschlagen, dass deine Frau zur Bafögstelle ihrer UNI geht und sich dort beraten lässt. -
Hmm verstehe, vielen Dank rst127.
Alle offenen Fragen sind jetzt beantwortet, schade da habe ich wohl einen Fehler gemacht und mich auf die telefonische Ausage der Arge verlassen.
Es ist erfreulich zu sehen und zu lesen, dass man hier ernst genommen wird und die User sich die Mühe machen anderen zu helfen oder nützliche Tipps zu geben, ohne zu urteilen.
Schön das SOLIDARITÄT noch existiert und respekt- und würdevoller Umgang gepflegt wird.
Vielen Dank an ALLE, vorallem dir rst127. -
Danke für die Antwort.
Das mit dem Lohn war mir klar, mir gehts eher um die Frage, ob ich überhaupt dazu verpflichtet war, den Antrag schon am 01. Juli zu stellen, damit der volle Monat berücksichtigt werden kann.
Denn faktisch und rechtlich war ich ja bis zum 16.07.2010 beschäftigt und nicht schon am 09.07.2010 verfügbar.
Warum wird nicht dann rückwirkend der ganze Monat berücksichtigt, sondern erst ab Antragsdatum?? -
Hallo Zusammen:)
Ich war vom 17.05.2010 bis zum 16.07.2010 ein einer so genannten "Entgeltvariante", sprich 2 Monate Souialversicherungspflichtig, ohne Bezug von Leistungen..
Am 09.07.2010 habe ich einen Folgeantrag für Hartz 4 gestellt, obwohl man mir telefonisch gesagt hat, dass der Antrag auch erst Ende Juli gestellt werden kann. Da mein Einkommen für den Monat Juli knapp 550€ Netto betrug, habe ich ergänzende Leistungen bekommen. Allerdings erst ab Antragstellung, sprich ab dem 9. Juli.
Nun die Frage: Ist das so rechtens und musste ich schon zum 01.Juli einen Antrag stellen, obwohl ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stand, damit der volle Monat bei der Berechnung berücksichtigt werden konnte? So wurden mir Leistungen für 9 Tage abgezogen.
Laut telefonischer Ausknuft ( Anfang Juli) war dies nicht nötig.
Vielen Dank im Voraus. -
Hmm Danke für die Antwort.
Beim Arbeitsamt sagt man hier, dass ich kein Anspruch auf Alg 1 oder Alg 2 habe.
Gehe jetzt zum Anwalt, um das kären zu lassen. -
Ich grüße euch:)
Ich hoffe hier einen fachkundigen Rat von euch zu bekommen, da ich leider keine Beiträge im Netz finden konnte.
Nun zu meinem Fall:
Bis zum 31.05.2010 war ich bei einer Firma beschäftigt, wurde jedoch am 28.05.2010 krank, und auch krank geschrieben vom Hausarzt auf Rückenprobleme, bis zum 13.06.2010.
Am 14.06.2010 hatte ich einen schon länger geplanten OP Termin, an dem ich an der Hand operiert wurde.
Dort erfolgte eine Krankschreibung vom 14.06-31.07.2010 auf die Hand-OP.
Arbeitslos habe ich mich schon vorher gemeldt, da die Kündigung schon länger bekannt war, allerdings habe ich kein ALG 1 Antrag gestellt, da ich ja krank geschrieben war und das Arbeitamt mir gesagt hat, dass ich einen Antrag auf Krankengeld stellen muss und eh kein Anspruch auf Alg Geld habe, da ich ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe.
Nun( nach 2 Wochen Entscheidungsfindung!) hat die Krankenkasse Krankengeld nur bis zum 13.06.2010 gezahlt und ab dem 14.06.2010 verweigert.
Auch habe ich keinen Versicherungsschutz mehr, da ich weder Krankengeld beziehe oder Alg Geld.
Das Arbeitsamt sagt, ich habe keinen Anspruch auf ALG Geld, da ich krankgeschrieben bin und die Krankenkasse sagt, das eine 2 Diagnosen in den ersten 6 Wochen Krankschreibung dazu gekommen ist und der Krankengeldanspruch erloschen ist und ich Hartz 4 beantragen muss.
Wegen der Hand war ich vorher schon Behandlung allerdings ohne Krankschreibung.Ich habe die Krankenkasse um eine schriftliche Begründung gebeten, allerdings kann das dauern.
Was kann ich jetzt machen und hat die Krankenkasse recht?
Ich habe seit WOCHEN kein Einkommen und auch seit dem 01.07.2010 keinen Versicherungsschutz, obwohl ich schon wegen der Hand mehrmals beim Arzt war im diesem Quartal.Ich hoffe mir kann jemand einen Rat geben oder kennt sich mit den Gesetzen aus.
Danke im Voraus. -
Hallo
Ein PAP ist dein Persönlicher- Ansprech- Partner, sorry sollte PAP heißen.
Und eine AGH ist eine ArbeitsGelegenHeit, sprich ein 1€ Job.
Nee wäre okay, wenn ich wechseln könnte, hätte kein schlechtes Gefühl.
Begründung war, das mein PAP nicht gegen meine Interessen handeln würde und somit kein Grund zum wechseln besteht.
Sag mal, warum kennst du diese Begrifflichkeiten nicht, wenn du dich im Hartz 4 Forum bewegst??? -
Hallo
Ja schade aber auch, denn ich weiß nicht mehr weiter
Eine Entgeltvariante ist auch eine AHG, allerdings nicht als 1€ Job, sondern man bekommt 80% des Tariflohns für ca. 11 Monate. Früher nannte man dies ABM.
Dies wird dir nach EIngnung(Beruf) von deinem PUP bei der Arge zugewiesen, bei mir allerdings will es nicht klappen, weil mein PUP mich eindeutig benachteiligt.
Einen Wechsel des PUP habe ich schon beantragt, wurde abgewiesen. -
Hallo Leute
Ich brauche dringend Hilfe!!
Seit einem Jahr bemühe ich mich um eine Stelle in der Entgeltvarinate bei der Stadt Gelsenkirchen.
Leider bekomme ich keine zugewiesen, weil nie was FREI ist.
Zwischenzeitlich wurden mir kurzfristige Stellen (2 Monate) bei anderen Trägern vorgeschlagen, die ich jedoch abgelehnt habe, da ich unbedingt eine bei der Stadt machen möchte. Nach mehrmaligen Beschwerden, sowohl beim Leiter IAG Gelsenkichen, als auch beim OB, haben sie mir den Vorschlag gemacht einen 1€ Job zu machen, mit der Option diesen, sobald was FREI wird, vorzeitig zu beenden und in eine Entgeltstelle zu wechseln. Nun bin ich seit 5 Monaten in diesem 1€ Job und warte immernoch. Zwischenzeitlich habe ich eine Eingliederungsverinbarung unterschrieben, in der drin steht, das ich eine Entgeltstelle bei der Stadt im Bereich Büro zugewiesen bekomme, wenn eine vorhanden ist. Die 1€ Stelle möchte sehr gerne meinen Job in eine Entgeltvarinate umwandeln und mich dort für weitere 11 Moante beschäftigen.
Nachdem ich mal vor 2 Wochen nachgefragt habe, hat man mir gesagt, das die Stadt Gelsenkirchen keine Stellen in der Entgeltvariante mehr fördert. Ich habe bei der Stadtverwaltung nachgefragt und diese hat bei den zuständigen Betreuer für den 1 € Job angerufen und auch bestätigt. Leider konnte mir keine andere Stelle dies bestätigen. DIe rücken keine Informationen raus.
Meine Eingliederungsvereinbarung ist bis 10. Mai gültig.
Wie kann ich erfahren, ob Entgeltvarianten bei der Stadt noch gefördert werden?
Kann ich verlangen, dass das IAG offen legt, das wirklich keine Stellen in der Engletvariante vorhanden sind und auch in den letzten 3 Moanten keine gefördert wurden? Z.B. beim Sozialgericht einklagen?
Es wäre sehr sehr nett, wenn ich mir helfen könnt oder ein paar Tipps geben könnt.:) -
Danke für den Tipp, werde es gleich mal probieren.
Mein Mann hat 12 monate ALG1 bekommen, und ich weiß nicht, ob er überhaupt AnspruchHartz4 hat.
Ich denke, dass mein Einkommen zu hoch sein wird. -
Hallo
ich brauche dringend Hilfe bei der Berechnung von ALg2.
Mein Mann wird ab März 2009 Hartz4 Empfänger, ich selbst bin Teilzeitbeschäftigt.
Wir haben 3 schulpflichtige Kinder, ältestes Kind ist 18 jahre.
Was werden wir an Leistungen bekommen oder steht meinen Mann überhaupt Hartz4 zu?
Mein EInkommen wird dann ca.1100 € sein, wenn ich ab März die Steuerklasse wechsele.
Es wäre super, wenn ihr mir helfen könnt.