Beiträge von expert72

    Ich kann es nur nochmals sagen Präzedenzfälle gibt es nur im anglo-amerikanischem Rechtsraum. In Deutschland gibt es sie nicht.


    Aber mir ist das eigentlich egal ob ihr das glaubt oder nicht, jeder hat schließlich das Recht mit seinen Rechtsirrtümern glücklich zu werden.


    Wen es interessiert lest mal Dr. Ralf Höcker der beschreibt dies in seinen Büchern sehr anschaulich. Das dürfte auch ein Laie verstehen.

    so klaus, die von dir genannten Gerichte sind Institutionen des Bundesgerichtshofes.


    soweit so gut.


    Ich hab tatsächlich einen Fehler in meinem letzten Beitrag. "Der Bundesgerichtshof ist die höchste Instanz".


    Die höchste Instanz ist das Bundesverfassungsgericht (BVerfG).


    Aber ganz davon ab, diese Instanzen beschäftigen sich normalerweise nicht mit Fällen wie z.B. KdU für die Hartz IV Empfänger, das würde voraussetzen, dass sich ein Betroffener bis dahin durch die Instanzen klagt. Die Finanzierung eines solchen Unterfangens dürfte wohl unmöglich für ihn sein.


    Mit Fremdwörtern habe ich kein Problem, aber in deinem Beitrag stehen ja eh keine, aber trotzdem Danke der Nachfrage.


    hallo horst:


    Nee, dem will ich nicht erzählen dass er voran machen soll. Wenn du doch tausende Bewerber hinter dir gelassen hast, frage ich mich nur warum du immer noch erwerbslos bist? So ein Superman wie du müsste doch mit Leichtigkeit einen Job finden.


    Im übrigen glaube ich nicht das es allzu viele "faule Säcke", um mal in deinem Vokabular zu bleiben, gibt. Viele resignieren einfach viel zu schnell.


    Danny


    Also OK Bruder

    So Horst nach deiner Ansammlung von Anfeindungen und Beleidigungen jetzt mal wieder etwas sachliches:


    Ich sage lediglich wie die Rechtslage aussieht. Und das soll nicht etwas heißen, das ich die Gesetze hier so toll finde.


    Nur was nutzt es einem Leser wenn ich ihm meine Meinung erzähl. Also Hartz IV finde ich z.B. ist das unsinnigste Gesetz dass je in Deutschland verabschiedet wurde. Das einzigste was dieses Gesetz fördert ist die Volksverarmung.


    Ihr solltet vielleicht mal mehr zeit in Arbeitssuche investieren, als irgendwelche Urteile zu ergoogeln, auf den Heilsbringer von der ARGE zu warten oder hier Frust zu schieben.


    Vor ein paar Jahren war ich auch noch ALG II Empfänger und weiss daher selber wie das ist mit Hartz IV auskommen zu müssen. Und das ich jetzt Arbeit habe, habe ich meiner Eigenleistung zu verdanken. Wenn ich auf die ARGE gewartet hätte, wäre ich wahrscheinlich noch in hundert Jahren arbeitssuchend.


    Und Danny danke Schwester, mehr davon.

    Klaus du bist selbst zum arbeitslos sein zu blöd.


    Der Bundesgerichtshof ist die höchste Instanz.


    Es kommt nur selten zu einer völlig gleichen Sachlage.


    Geh lieber arbeiten.


    Du Honk

    So das oberste Gericht ist nicht das Bundessozialgericht.


    Das höchste Gericht ist immer noch der Bundesgerichtshof.


    Und es gibt keine Präzedezfälle. Vor Gericht gilt die so genannte "freie Beweiswürdigung". Kein Gericht ist in seiner Urteilsfindung an ein vorangegangenes Urteil gebunden. Präzedenzfälle gibt es nur im anglo-amerikanischem Rechtsraum.
    Ein Gericht kann auf anndere Urteile die in vergleichbaren Fällen gesprochen wurden Bezug nehmen muss es aber nicht. Es könnte auch völlig anders entscheiden.
    Gesetze interpretieren darf im Grunde jeder. In er Praxis interpretieren Staats- und Rechtsanwälte häufiger Gesetze als Richter.
    Man sollte den Leuten schon sagen wie die rechtliche Situation aussieht als Ihnen Hoffnungen zu machen die dann eh bitterenttäuscht werden.
    Ich glaube das einzige was ihr könnt ist, auf irgendwelche Urteile zu verweisen, die ihr irgendwie ergoogelt habt. Dabei versteht ihr noch nicht einmal den Unterschied zwischen Rechtssprechung und Gesetz.
    Urteile sind nicht so leicht zu interpretieren, weil, ihr den Einzelfall dahinter nicht explizit kennt.
    Und zu der Dame mit dem Baby hätte sie davor gearbeitet wäre sie jetzt in der Elternzeit.


    Achtung: Die in dieser Schrift gegebenen Informationen betreffen nur die Rechtslage für das Bundesland Berlin. Die nach SGB II angemessenen Mietkosten richten sich nach den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten und variieren von Stadt zu Stadt.


    Soviel zu dem Link. Die KdU wird von den Kommunen getragen. Wer lesen ann ist klar im Vorteil!!!


    Im übrigen finde ich es auf meinem Ross sehr schön, denn:


    Alles Glück dieser Erde, liegt auf dem Rücken der Pferde

    Hallo Jana,


    vermittelbar oder nicht vermittelbar entscheidet nicht der Sachbearbeiter. Das ist gesetzlich geregelt.
    "Normal" vermittelbar ist derjenige der ein Vollbeschäftigung aufnehmen kann.


    Besuch die Schule in Teilzeitform dann hast du auch Anspruch. Hab ich bei meiner Techniker Weiterbildung auch gemacht. Dauert dann zeitlich das doppelte gegenüber der Vollzeitform.

    Wer mindestens ein Jahr lang steuerpflichtig bzw. versicherungspflichtig gearbeitet hat, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Allerdings nur wenn er dem Arbeitsmarkt in Vollzeit zur Verfügung steht.


    Mit deinem Mitbewohner ist es so: (Bezug ALG2) Solltet ihr länger als ein Jahr zusammenwohnen, geltet ihr bei der ARGE als Bedarfsgemeinschaft. Das bedeutet, dein Mitbewohner müsste seine ganzen Finanzen offenlegen.


    Verdient er zuviel, kriegst du keine Leistungen mehr. Er wäre verpflichtet dich mit zu versorgen.


    Und noch etwas: Azubis bekommen kein Gehalt. Sie erhalten eine Ausbildungsvergütung. Eine Art Aufwandsentschädigung.

    Also, euch beiden stehen 60m² zu, und pro Kind 10m² zusätzlich wenn das Kind kein Säugling oder Baby mehr ist.


    Es zählt die Eintragung in der Mietbescheinigung. Kellerräume und Dachräume gelten allerdings nicht dazu. Wandschränke, Balkon bzw. Loggia nur jeweils die Hälfte.


    Flur, Küche, Bad oder Diele werden voll gewertet.


    Das die Wohnungen bereits gekündigt waren, ist tatsächlich irrelevant. Aber bei Kindern ist Schimmelbefall nicht unwichtig.

    Zusatz: Der Stellenanbieter muss diese Kosten nur nicht erstatten wenn er vorher ausdrücklich darauf hingewiesen hatte, solche Kosten nicht zu erstatten.


    Der Bewerber kann nur "angemessene Kosten" auf den Stellenanbieter abwälzen.

    Also Thomas zunächst mal hat dein Vermieter maximal ein Jahr zeit die korrekte Nebenkostenabrechnung zu erstellen und dir zukommen zu lassen. Versäumt er diese Frist bleibt er auf seiner Nachzahlung sitzen.


    Die ARGE wird die "Angmessenen Heizkosten" bezahlen alles andere ist gesetzlich geregelt.


    Und Klaus: Ganz gleich was das Bundessozialgericht ach dazu sagt!

    Ich habe lediglich die juristische Sachlage erläutert.


    Rechtlich betrachtet muss der Arbeitgeber solche Kosten erstatten. Um dem Bewerber diese unangenehme Situation zu ersparen übernimmt die ARGE nach vorherigem Antrag die Kosten. Nichts anderes habe ich vorhin geschrieben. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

    klaus würde ich dir auch mal empfehlen kommste nicht auf solche dummen gedanken


    Übrigens: Gesetzgebung und Rchtsprechung sind zwei Paar Stiefel


    Und Präzedenzfälle gibt es in Deutschland nicht

    Einer Alleinstehenden Person stehen maximal 45 m² Wohnfläche zu


    Einem Paar maximal 60m² für jedes Kind kommen noch mal 10m² hinzu ausgenommen Säuglinge und Babies.

    Also wenn du auf Hilfe von der ARGE hoffst, die übernehmen die Kosten nur, wenn es eine unbillige Härte für dich darstellen würde, weiterhin bei deinen Eltern zu wohnen. Es gibt aber Wohnheime für solche Fälle. Wende dich am besten an einen cartativen Verband.
    Für deine Schulabschluss würde ich dir eher zu einer Fachoberschulreife raten. Kann man mehr mit anfangen, und die Chancen einen Ausbildungsplatz zu bekommen sind viel größer als mit einem Hauptschulabschluss.
    Und was deine Freundin angeht die könnte dich in dieser Zeit auch mehr ablenken als nützen.


    Mach etwas draus.


    Zu meinem Vorredner Herr Grunert muss ich etwas richtigstellen:
    Die ARGE ist nicht für die Erstattung der Kosten für das Vorstellungsgespräch zuständig. Die Kosten die dir daraus entstehen muss dir dein potentieller Arbeitgeber ersetzen, allerdings nur wenn er dich zu einem Vorstellungsgespräch einlädt, auch wenn er dich letztendlich nicht einstellt. Die ARGE springt aber in aller Regel ein um dir die unangenehme Situation zu ersparen nach der Übernahme der Kosten zu fragen.

    Hallo Daniel:


    Die rechtliche Lage ist eindeutig:


    Jede Lebensgemeinschaft die länger als 1 Jahr zusammenwohnt wird von der ARGE als Bedarfsgemeinschaft angesehen.


    Wenn deine Freundin zuviel verdient muss sie dich mit ernähren. Dazu ist sie sogar gesetzlich verpflichtet. Du könntest sogar - zumindest rein theoretisch - Unterhalt von ihr fordern.


    Das mit dem ausziehen kannst du gerne versuchen. Aber die ARGE könnte der Meinung sein du ziehst nur aus finanziellen Gründen aus. Dann bringt dir der Umzug ausser einer räumlichen Trennung von deiner Freundin gar nichts.


    Viel Glück

    Ach Mutter mit kind noch etwas zum Thema Kündigung der Wohnung:


    Bei einer Mietschuld von mindestens 2 Monatsmieten ist der Vermieter berechtigt das Mietverhältnis fristlos zu kündigen.


    Also dringend mit dem Vermieter sprechen.


    Mietschulden werden von der ARGE eigentlich nicht übernommen. In Ausnahmefällen geht das nur in Form eines meist zinslosen Darlehens.

    So nach all der wohlfeilen Schelte nun einmal etwas sachliches:


    1. Die ARGE darf die Miete nicht kürzen.


    2. nach der dritten Sanktion ist der Wegfall der Regelleistung völlig normal (Dauer in aller Regel drei Monate)


    3. Ein Attest ist kein rechtlich relevantes Dokument. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ist daher zwingend erforderlich. (Die 6 Wochen Regel beachten)


    PS.: Die ARGE leistet aber in der Regel durch Sachleistungen wie Lebensmittelgutscheine etc. weiter.