so klaus, die von dir genannten Gerichte sind Institutionen des Bundesgerichtshofes.
soweit so gut.
Ich hab tatsächlich einen Fehler in meinem letzten Beitrag. "Der Bundesgerichtshof ist die höchste Instanz".
Die höchste Instanz ist das Bundesverfassungsgericht (BVerfG).
Aber ganz davon ab, diese Instanzen beschäftigen sich normalerweise nicht mit Fällen wie z.B. KdU für die Hartz IV Empfänger, das würde voraussetzen, dass sich ein Betroffener bis dahin durch die Instanzen klagt. Die Finanzierung eines solchen Unterfangens dürfte wohl unmöglich für ihn sein.
Mit Fremdwörtern habe ich kein Problem, aber in deinem Beitrag stehen ja eh keine, aber trotzdem Danke der Nachfrage.
hallo horst:
Nee, dem will ich nicht erzählen dass er voran machen soll. Wenn du doch tausende Bewerber hinter dir gelassen hast, frage ich mich nur warum du immer noch erwerbslos bist? So ein Superman wie du müsste doch mit Leichtigkeit einen Job finden.
Im übrigen glaube ich nicht das es allzu viele "faule Säcke", um mal in deinem Vokabular zu bleiben, gibt. Viele resignieren einfach viel zu schnell.
Danny
Also OK Bruder