Beiträge von sempaisusi28

    Danke:-)


    Ja, das hatte ich mir schon gedacht, daß die Wohnung nicht angemessen wäre-sie kostet 384,- kalt, 513,- warm, hinzu kommen aber noch die Kosten für die Gasetagenheizung.(dann ca. 570,-)


    Mir gehts ja auch gar nicht darum, daß das Amt meinen Mietanteil übernimmt, den will ich schon selbst zahlen-aber mal ehrlich, man findet doch für 2 Leute in Berlin keine Wohnung für den vorgeschriebenen Mietpreis,schon gar nicht, wenn beide selbstständig sind und ein Zimmer als Büro genutzt wird (wird ja dann als Betriebsausgabe geltend gemacht), man also 2,5 bzw. 3 Zimmer braucht.


    Und habe ich das richtig verstanden, daß man im 1. Jahr des Zusammenwohnens nicht als BG betrachtet wird und das ALG1 meines Freundes nicht berechnete wird, bis dahin brauche ich ja hoff. eh kein H4 mehr;)


    Laut Jobcenter gelte ich auch gar nicht mehr als arbeitslos, sondern bin da schon als selbstständig geführt-aber, und nun muss ich nochmal blöd nachfragen, ist das letztendlich egal, solange ich nur einen Cent von denen bekomme, die mich eh nicht umziehen lassen?


    Naja, wahrscheinlich muss ich dann dochmal einen Bearbeiter ausfragen:-)


    Aber trotzdem danke für die Auskunft-Susi

    Hallo zusammen,


    ich bin seit Februar 2011 selbstständig und beziehe noch einen Teil Hartz4, das sind so ca. 218 Euro/Monat, kann also meine Miete von 378€ bereits selbst decken.


    Mein Freund wird im Juli dieses Jahres nach Berlin ziehen und sich selbstständig machen, benötigt jedoch in der Startphase sein ALG1. Er ist auf Wohnungssuche und so wie es momentan aussieht, würde es mehr Sinn machen, wenn wir zusammenziehen, da wir beide ein Büroplatz brauchen und es natürlich auch finanziell besser ist.


    Könnten wir überhaupt zusammenziehen?Oder sagt das Amt dann, mein Freund müsste dann komplett die Miete übernehmen, da er ja mit seinem ALG1 besser dasteht?


    Wenn ich aber zu ihm ziehen würde, wäre ja mein Mietanteil deutlich geringer als jetzt und das Amt bräuchte mir noch weniger zahlen.


    Oder macht meine Denkweise jetzt null Sinn?


    Danke schonmal :-)


    PS: würden für uns dann diese Mietobergrenzen gelten (Glaube ca. 444€ bruttowarm)?

    Hallo nochmal,


    hat ja bisher keiner auf mein Thema geantwortet (antworten können?).
    Hab ich das wohl doch zu umständlich erklärt?!


    Vielleicht so: ich bekomme alg2, bin ab 1.12. selbstständig mit langsam zunehmenden Einkünften


    will nächstes Jahr mit meinem Freund zusammenziehen, er wird zumindest für den Zeitpuntk des Umzuges nur alg1 bekommen, da sein Vetrag ausläuft und er aus ner anderen Stadt kommt


    bekommen wir generell nur eine whg. bis 444€ warm genehmigt oder können wir in eine teurere ziehen, wenn wir den Restbetrag selbst finanzieren, da wir (oder zumindest ich) das durch die Selbsbständigkeit tun können, da ich ja dann nicht mehr den vollen Satz erhalte.


    Wäre toll, wenn jemand antwortet-danke!

    Hallo zusammen, vielleicht kann mir ja hier weitergeholfen werden :)


    Ich beziehe derzeit alg2 und mache mich zum 1.12.10 selbständig, habe die ganze Maßnahme zur Exsistenzgründung durch, Businessplan fertig und auch sehr gute Chancen auf das Einstiegsgeld.
    Mein Einkommen wird den ersten Monaten der Selbstbständigkeit natürlich nicht megagut sein, sich aber erhöhen.


    Nun zum "Problem": Ich wohne derzeit allein in einer 1,5 Zi Wohnung, mein Freund möchte nächstes Jahr im Juli nach Berlin ziehen. Er hat derzeit einen gutbezahlten Job , der Vertrag läuft aber Ende Juni aus und er möchte sich dann in Berlin/Brandenburg selbständig machen.


    Meine Frage ist jetzt, da es ja auf Dauer nicht gutgehen kann mit 2 Selbstständigen ohne jegliche Büromöglichkeit bei mir in der Wohnung, wollen wir schon irgendwann zusammenziehen.


    Und jeder seine eigene Wohnung würde ja auch teurer kommen.


    Mein Einkommen ist ja auch noch nicht vorhersehbar, daher kann ich natürlich schlecht sagen, ob ich Hartz4 dann noch brauche.


    Ich weiß, daß die Grenzen bei Bedarfsgemeinschaften von 2 Personen bei 444€ bruttowarm liegen-aber würde es gehen, wenn wir beide sagen, daß ich nur die 359€ Regelsatz brauche und die Miete von unserem Einkommen aus der Selbstständigkeit decken?


    Mein Freund plant ja auch nicht für ein paar Monate ALG1 ein, nur hat er für den Umzug ja vorher keine Zeit, wird sich also erstmal für einen Monat oder so arbeitssuchend melden müssen.


    Im Grunde stellt sich mir einfach die Frage: Muss ich mich immer nach den Beschränkungen des Amtes richten, solange ich nur auch ein Euro von denen bekomme, z.B:?


    Bsp: Wir finden eine 3 Zi Whg. die 550 euro warm kostet und verzichten auf die Bezahlung seitens des Amtes und ich erhalte nur die 359€ und mache den Rest sozusagen alleine durch mein Einkommen aus der Selbstständigkeit.


    Mein Freund wäre ja dann auch schon selbstständig. Wäre es taktisch besser, wir würden schon während seines ALG1 Bezuges auf Wohnungssuche gehen, damit er nicht für mich aufkommen muss?


    Das würde u. könnte er ja eh nicht, da er ja den Wohnungskredit (60.000) und noch den Kredit für die Selbstständigkeit abbezahlen muss.


    Ich weiß, alles etwas verwirrend-ich hoffe Ihr seht durch-ansonsten fragt gern nach ;)


    Dane für Eure Hilfe!

    Hallo zusammen,


    ich habe hier schonmal zu dem Thema gepostet, hoffe es kann mir vielleicht doch noch jemand weiterhelfen.


    Ich habe dem Jobcenter ein Wohnungsangebot vorgelegt, was preislich mit insg. 378€ im Rahmen liegt, das Amt stört sich aber an den BK/NK, die angeblich zu gering sind im Vergleich zu Wohnungsfläche.


    Der Vermieter war nach der ersten Ablehnung des Amtes dann so nett und hat mir nach Einsicht seiner BK/NK Abrechnung von 2008 ein neues Angebot erstellt, wo die Kaltmiete geringer ist und somit die NK/BK höher.


    Zu den Zahlen: Das Amt berechnet bei einer Wohnungsfläche von 52,49qm NK/BK von insg. 124,40€-mit dem neuen Angebot liege ich mit 116,50€ immernoch drunter.


    Frage: Woher nimmt das Amt diese Zahlen, ich habe genug Angebote gefunden, wo diese Rechnung nicht hinhaut und die Kosten auch zu niedrig sind!


    Die Mitarbeiterin am Empfang meinte, man befürchte eben hohe Nachzahlungen, die das Amt gesetzlich vorgeschreiben eben übernehmen müsste.


    Da bringt wohl auch eine eidesstattliche Erklärung meinerseits nichts, daß ich auf Übernahme der Kosten verzichte, oder?Kann mich ja schlecht über dieses Gesetz hinwegsetzen.


    Ich habe morgen nochmal einen persönlichen Gesprächstermin, um das neue Angebot zu besprechen.Was könnte ich tun, um die Mitarbeiterin zu überzeugen, daß die NK/BK eben nicht irgendwo hergeholt sind, sondern einfach so!Leider habe ich nicht die Möglichkeit, eine Übersicht der BK/NK von 2008 vorzuzeigen, da diese noch nicht erstellt ist.


    HILFE!

    So, war heute nochmal beim Amt und habe ein neues Mietangebot vom Vermieter vorgelegt. Der war sogar so entgegenkommend und hat die Kaltmiete herabgesetzt und die Nebenkosten entsprechend höher.(Nach Betrachtung der Betriebs-und Nebenkostenabrechnung von 2008)Die Gesamtmiete bleibt daher auch gleich, also 378€ warm
    Die Sachbearbeiterin meinte dann, das Whg.-Angebot könnte aber auch wieder abgelehnt werden, weil das Amt eben seine Vorgaben hätte und für die Größe der Wohnung nun 2,37€/qm an BK/NK berechnet werden und ich insgesamt eben wieder mit 8€ unter den Vorgaben liege.
    Ja soll ich denn ständig zum Vermieter rennen und die Kaltmiete soweit senken lassen, bis die 124,40€ an NK/BK rauskommen??
    Ich gucke mir ja auch andere Angebote an, aber die Extrakosten sind nie so hoch wie von der ARGE angegeben.
    Ein persönlichen Gesprächstermin habe ich auch nicht bekommen, um die Einzelheiten mal wirklich mit dem Zuständigen zu besprechen.
    Jetzt heißt es wieder eine Woche warten, und der Vermieter hält ja auch nicht ewig die Wohnung für mich zurück, abgesehen von der Tatsache, daß es ja auch nicht so prickelnd ist, mit dem Ex zusammenzuwohnen :(
    Habt Ihr vielleicht einen Ratschlag für mich, was ich meinerseits noch in die Wege leiten sollte?

    Danke schon mal für Eure Antworten...ja mir erscheint das Ganze auch etwas fadenscheinig.
    Wie könnte ich denn dem Amt glaubhaft machen, daß der Vermieter nicht mit den zusätzlichen Kosten rumtrickst?
    Zumal ich ja auch noch nichtmal die Kautionskosten für die Wohnung vom Amt brauche, sondern die selbst aufbringen kann und es doch auch Fälle gibt, wo Mieten höher als erlaubt liegen und dann der Differnezbetrag eben vom Bezieher aufgebracht werden muss.
    Nehme mal an das Amt befürchtet evtl. hohe Nachzahlungen an BK+HK im nächsten Jahr, aber der Vermieter hat mir bestätigt, daß die Vormieterin ganze 30€ nachzahlen mußte.
    Muss ich nun direkt Widerspruch einlegen?

    Hallo zusammen,


    habe folgendes Problem:Ich bekomme seit September Hartz4 und suche eine neue Wohnung, weil mein Partner sich von mir getrennt hat.
    Ich habe eine schöne Wohnung für 378€ warm gefunden, dem Jobcenter das Mietangebot geschickt und heute die Ablehnung erhalten.
    Begründung: Die Heizungs-und Betriebskosten seien zu gering angesetzt (282,-k+44,-HK+52,-BK) und das zudem mit Absicht vom Vermieter, um die Wohnung auch an Hartz4 Empfänger vermieten zu können.
    Dazu sei vielleicht noch gesagt, daß die Geamtmiete aber noch völlig im Rahmen liegt.
    Das Jobcenter bemisst die Betriebs-und Heizkosten mit insgesamt 124,40 und damit würde die Gesamtmiete zu hoch sein...?
    Nun habe ich den Vermieter angerufen, der das Ganze auch etwas merkwürdig findet und zudem eigentlich vorher nicht unbedingt an Hartz4 Empfänger vermieten wollte. Er hat sich sogar die Mietunterlagen der Vormieterin angesehen, die berufstätig war, und sie hat dieselben BK+HK bezahlt wie im jetzigen Mietangebot angegeben.
    Der Vermieter hat mich dann noch ums Zumailen des Jobcenterbriefes gebeten und versucht nun was Schriftliches fürs Amt zu formulieren, nehme mal an als eine Art Beweis, daß eben die Kosten nicht absichtlich runtergesetzt wurden.


    Meint Ihr ich hab da doch noch eine Chance auf die Wohnung?Habt Ihr evtl. ähnliche Erfahrungen gemacht?


    Wenn es wichtig sein sollte, wohne in Berlin, die Wohnung wäre dann 52qm.


    Danke Euch!


    habe eine ähnliche Frage-weißt du wie hoch da die Grenzen bei einem selbstständigen Partner sind?Also bis zu welchem Einkommen man Hartz 4 bekommt?

    mhm...., also ich hab da nix gefunden-ist auch generell in der weiten Welt des Internets schwierig Infos zu finden.
    mir geht es ja nur darum, daß ich überhaupt was zur Überbrückung bekomme-ich will ja schließlich nicht ewig dem Staat auf der Tasche liegen.
    ich mach mal ein Zahlenspiel-nehmen wir mal an, mein Freund nimmt ca. 2000€ ein hat er die ja nicht als Gewinn!
    Davon gehen Privatkrankenversicherung,Berufsunfähigkeitsversicherung, private Rentenversicherung, Kreditrückzahlung aus Studentenzeiten, Neuinvestitionen etc. ab-außerdem hat er das "Pech" ab diesem Jahr Mehrwertssteuer verlangen zu müssen, weil sein Jahreseinkommen über 17500€/Jahr liegt.
    Das Amt wird doch nun nicht von ihm verlangen, daß er allein die 600€ Miete, 50€ Strom und 35€ Telefongebühren zahlt, mal abgesehen von Lebensmitteln, meiner Krankenversicherung etc.
    Ich muss das ja alles wissen, bevor ich zum Amt renne, und die mir dann sagen, nö sie kriegen keinen cent!
    Ich möchte auch nicht rumlügen müssen, vn wegen, wir sind nur ´ne WG-läßt sich kaum leugnn, daß man seit 5 Jahren ein Paar ist.
    Vielleicht ist ja jemand in einer ähnlichen Situation!
    Habe auch mal vor Jahren von einer Bekannten erfahren, daß ihr Mann 1200€ netto verdient hat, und er komplett für sie sorgen musste.Sind die Grenzen echt so niedrig??

    ach ja, wenn du wieder zu deiner Mutter zurückziehst, musst du dran denken, daß du kein Hartz4 bekommst, weil deine Mutter bis 25 für dich aufkommen muss und du auch kein Anrecht auf eine eigene Wohnung hast.Aber wir gehen ja davon aus, daß du schnellstens einen Job findest!

    Hallo yeehaw,


    wenn du dein Studium abgeschlossen hast, ist dein Vater nicht mehr unterhaltspflichtig für dich. Sprich, auch uns Akademikern bleibt oft der Gang zum Amt nicht erspart :(
    ging mir genauso, und es gibt da auch noch die Altersgrenze, also wenn du evtl. noch im Studium steckst, aber z.B. schon 27 bist, müssen die Eltern auch nicht mehr zahlen-aber du bist ja noch jung;)Nur für den Fall, daß du vielleicht noch was anderes studieren willst....

    Hallo zusammen,
    vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen.
    Ich bin zurzeit noch Studentin und wohne mit meinem Freund zusammen, der selbstständig ist.
    Es sieht so aus, daß ich erstmal keinen Job bekomme und so Hartz 4 beantragen muss.
    Wir leben in einer relativ großen Wohnung zusammen, die knapp 600€ warm kostet und teilen uns zur Zeit die Miete. Wie läuft das denn, wenn ich jetzt Hartz4 beantrage, würde das Amt einfach meinen Mietanteil von 300€ sehen und "sagen":Ja, okay, zahlen wir(weil die ja sonst auch bei einer Person bis 360€ warm gehen)."Oder würden die sagen, mein Freund musste die komplette Miete zahlen, und sogar komplett für mich aufkommen??Ich hab mal gehört, daß der Selbstständige eine Ein-und Ausgabenliste erstellen muss, aber es gibt doch sicher gewisse Grenzen, ab wann derjenige erst für den anderen aufkommen muss, oder?Mein Freund verdient mittlerweile nicht so übel,aber komplett für mich sorgen kann er dann doch nicht!
    Also: Gibt es Obergrenzen beim Verdienst?Wenn ja, wie hoch?
    Müßte ich sogar evtl. dämlicherweise ausziehen, bloß wie kann ich garantiertbekommen, daß man mir die neue Wohnung auch zahlt?
    Fragen über Fragen, Hilfe!
    Danke schonmal....