Beiträge von MaPaSo3

    Meine Kinder sind 10 und 7 Jahre alt. Ich weiß, das es da eine Neuerung zum 01.10.08 oder erst 01.11.08 gab, das Kinder wenn sie Kindergeld und Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuß erhalten Wohngeld beantragen können/sollen/müssen. In dem Moment, wo für die Kinder Wohngeld beantragt und gezahlt werden, fallen sie aus der BG heraus.


    Diese Vorgehensweise/Neuerung ist in meinen Augen nur eine Augenwischerei, da die Wahlen kurz bevor stehen. Mit dieser Methode wird versucht die Zahl der Kinder die unter ALG II - Niveau leben zu senken bzw. zu verschönigen. Fakt ist das diese Kinder auch mit Wohngeld nicht besser gestellt werden.


    Danke für eure Hilfe


    Mandy

    Hallo,


    ich bin alleinerziehend und mir wurde zum 01.11.08 für meine Kinder das ALG III gestrichen, mit der Begründung sie hätten Anspruch auf Wohngeld. Auf Nachfrage bei der ARGwurde mir mitgeteilt das die Vorgehensweise richtig ist und evtl. Einkommensüberhang meiner Kinder nicht bei mir angerechnet wird, da sie ja nicht mehr in der BG sind. Den Antrag auf Wohngeld habe ich auch unverzüglich gestellt der mir/ uns positiv beschieden wurde. Bei der Durchsicht meines ALG II-Bescheides fiel mir auf das ich neben der Anrechnung meines 400 €-Job noch sonstiges Einkommen plötzlich habe. Nach Rücksprache mit einem Sachbearbeiter der ARGe wurde mir mitgeteilt das das der Einkommensüberhang von den Kindern ist. Kann mir jemand mitteilen ob das richtig so ist? Oder kann mir jemand eine Gesetzesstelle nennen.


    Vielen Dank Mandy