Meine Kinder sind 10 und 7 Jahre alt. Ich weiß, das es da eine Neuerung zum 01.10.08 oder erst 01.11.08 gab, das Kinder wenn sie Kindergeld und Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuß erhalten Wohngeld beantragen können/sollen/müssen. In dem Moment, wo für die Kinder Wohngeld beantragt und gezahlt werden, fallen sie aus der BG heraus.
Diese Vorgehensweise/Neuerung ist in meinen Augen nur eine Augenwischerei, da die Wahlen kurz bevor stehen. Mit dieser Methode wird versucht die Zahl der Kinder die unter ALG II - Niveau leben zu senken bzw. zu verschönigen. Fakt ist das diese Kinder auch mit Wohngeld nicht besser gestellt werden.
Danke für eure Hilfe
Mandy