Moin!
Im juni ´08 bin ich von einem laengeren Auslandsaufenthalt zurueckgekehrt, zurueck in DEutschland habe ich festgestellt das ich im 4. Monat schwanger bin, mit Job war nichts mehr. Alg 1 berechtigt war ich auch nicht, also Antrag auf Alg 2 gestellt was auch bewilligt wurde, allerdings haben die mir gesagt ich solle auch einen Antrag auf Kindergeld stellen weil ich zu besagtem Zeitpunkt erst 20 war. Jetzt 21. Wurde ebenfalls bewilligt. Letzte Woche kam ein Brief in dem mir der Anspruch auf Kindergeld aberkannt wurde, solange ich nichts anderes nachweise. Besagter Brief erzaehlte auch, das ich aber einen Anspruch besäße, wenn der Vater des Kindes nicht fuer mich aufkommen koenne und meine Eltern fuer meinen Unterhalt aufkommen muessten.
"Ihre Tochter loest nur dann weiterhin einen Kindergeldanspruch aus, wenn Sie fuer deren Unterhalt auch nach der Geburt des Enkelkindes aufkommen muessen, weil der Vater Ihres Enkelkindes nicht in der Lage ist, den Unterhalt Ihrer Tochter sicherzustellen"
Meine Eltern waren und sind mir aber laut Arge bis zu einem gewissen Alter des Kindes aber gar nicht Unterhaltsverpflichtet. Die Familienkasse bezieht mich persoenlich aber auch gar nicht mit ein(auch nach einem Abzweigungsantrag nicht..) sondern schickt alle Briefe an meinen Vatre und ueberweist ihm auch das Kindergeld, was er aber natuerlich an mich weitergeleitet hat..
Fuer meinen Unterhalt kommt aber doch im Sinne des Sgb2 die ARGe auf? Was hat das nun also zu bedeuten?
Was fuer eine Rolle spielen in dem Fall meine Eltern?
Gruß, sonne