Beiträge von ellfriede

    Hallo Horst,


    lieben Dank für Deine Antwort;
    in den Tabellen geht es um die Nettoeinkünfte der Unterhaltspflichtigen und leider hab ich nur Auskunft für ein Kind darin gefunden, ich kann mir nicht vorstellen, wenn man mehrere hat, dass dann die Beträge gleichbleibend hoch sind,
    auch ist bei uns die Situation so, dass der Vater freiberufler ist und schwankende Einnahmen wohl hat, weswegen sich das Jugendamt so freute überhaupt eine Unterhaltstitel in der höhe unterschrieben zu bekommen .
    Ist nicht nach der neuen Regelung seit letztem Jahr das so, dass die neue Familie jetzt einen höheren Anspruch hat und Kinder mit ehemaligen Partnern sowieso nachrangig sind?

    Hallo,


    ich habe eine Frage zur Rangfolge des Unterhalts bei mehreren Kindern. Kann mir da jemand weiterhelfen?
    Ich habe ein nichteheliches Kind von einem Ex-Partner und bekomme den Mindestunterhalt für mein Kind vom Vater gezahlt. Er ist selbstständig und über eine Beistandsschaft vom Jugendamt wurde der Mindestunterhalt mit ihm vereinbahrt.
    Jetzt bekommt der Vater meines Kindes ein weiteres Kind und ist (noch) nicht mit seiner neuen Partnerin verheiratet. Verringert sich der Unterhaltsanspruch meines Kindes nach der Geburt des (Halb)geschwisterchens? Und ist, wenn ja ,das abhängig davon ob er die Mutter seines weiteren Kindes ehelicht?
    Vielen Dank für eure Hilfe!


    Ellfriede