Hallo Horst,
lieben Dank für Deine Antwort;
in den Tabellen geht es um die Nettoeinkünfte der Unterhaltspflichtigen und leider hab ich nur Auskunft für ein Kind darin gefunden, ich kann mir nicht vorstellen, wenn man mehrere hat, dass dann die Beträge gleichbleibend hoch sind,
auch ist bei uns die Situation so, dass der Vater freiberufler ist und schwankende Einnahmen wohl hat, weswegen sich das Jugendamt so freute überhaupt eine Unterhaltstitel in der höhe unterschrieben zu bekommen .
Ist nicht nach der neuen Regelung seit letztem Jahr das so, dass die neue Familie jetzt einen höheren Anspruch hat und Kinder mit ehemaligen Partnern sowieso nachrangig sind?