Es ist so: Ja ich bin noch unter 25. Ich bin erst von Zuhaus rausgeschmissen worden und zu meinem Partner gezogen (in ein anderes Bundesland) , zuerst habe ich versucht auch ohne ALG II auszukommen und Arbeit gesucht, als wir dann gemerkt haben das so das Geld zu knapp ist haben wir einen ALG Antrag gestellt als BG ... das war vor etwa einem Monat, der Antrag läuft also noch und ist noch nicht bewilligt.
Da ich davon ausgehe das mein Partner nun zuviel verdient?! Habe es im Rechner mal überschlagen ...(er hat den neuen Job vor 2 Tagen angefangen)
werden uns als BG keine Leistungen mehr zustehen, aber von der Antragsstellung bis zu seinem ersten Gehalt, das muss dann doch nachgezahlt werden? Ohne sind wir aufgeschmissen, ist einfach so.
Das ist aber nur das kleinere Übel ... mit dem ALG II Antrag (der ja noch nicht bewilligt ist) sollte ich wieder Krankenversichert werden. Das wird ja jetzt nun hinfallen?! ....
ZitatBei dir wäre es so das du einen eigenen Antrag stellen müßtest mit dem Hinweis das ihr nur auf probe zusammen wohnt und noch nicht gemeinsam wirtschaftet dann bekommst du ein Jahr lang deine eigenen Leistungen und die Miete zur Hälfte und wärst dann auch krankenversichert.
Zu spät, leider ... wir haben uns ja schon aus reiner unwissenheit als BG gemeldet
das kann ich ja jetzt schlecht wieder zurücknehmen und sagen :" öh, nö ... das stimmt ja gar nicht".
Ist noch die einzige Frage was ist mit der Krankenversicherung bis ich wieder Arbeit gefunden habe?
Ich kann doch nicht einfach meinem Partner vor den Kopp knallen:"Hey du verdienst zuviel, bezahl meine Versicherung!" Er hat wirklich andere sorgen und schulden um die er sich kümmern muss da kann er sich nicht auch noch mit einer Versicherung, die nichtmal seine eigene ist belasten.
Ich bin schon froh das er gesagt hat das ich zu ihm ziehen kann, und das er mir mit dem Papierkram helfen möchte ect.
Gibt es da nicht irgendwie eine andere Lösung? Und nein Familienversicherung kommt nicht in Frage.
Da ich auch sonst kein Einkommen habe steht auch eine Private Versicherung nicht zur wahl ...