Hallo!
Ich habe eine Frage: Wie kann jemand, der in einer eheähnlichen gemeinschaft gewohnt hat, sich aber nun getrennt hat, trotzdem aber mit dem expartner noch in der wohnung lebt, seinen Hartz IV anspruch geltend machen? Es kann doch nicht sein, das nur wenn man noch in einer WG zusammen wohnt, der expartner für den anderen aufkommen muss und das sein gehalt auf das ALG angerechnet wird.
Es wäre schön, wenn ich ein paar antworten bekommen würde.
Vielen Dank im Vorraus:):)