Hallo Jana,
das beruhigt mich tatsächlich.
Vielen Dank!
Hallo Jana,
das beruhigt mich tatsächlich.
Vielen Dank!
Naja, aber es ist doch jetzt so, dass einer Einzelperson nur 45qm zustehen.
Und die Frau beim Amt meinte wie gesagt, sobald ich ausziehe, muss meine Mutter in eine angemessenere kleinere Wohnung umziehen, selbst wenn ich weiterhin Miete zahle.
Meine Mutter erkundigt sich auch noch an anderen Stellen. Und ich suche auch weiter nach etwas handfestem. Aber selbst im
SGB II § 22 Leistungen für Unterkunft und Heizung
und
SGB XII § 29 Unterkunft und Heizung
wird immernur vage von "Angemessenheit" geredet.
Ich werde wohl im Endeffekt sowieso keine Wahl haben, als es darauf ankommen zu lassen. Ich würde dann den Erstwohnsitz bei meiner Mutter behalten und den Zweitwohnsitz bei meinem Freund anmelden. Bei meiner Mutter habe ich noch mein Zimmer etc - sodass die ja sogar zur Kontrolle kommen könnten.
Angst habe ich trotzdem. Ich möchte nicht schuld sein, dass meine Mutter aus der Wohnung fliegt.
Also suche ich weiter nach einer konkreten, handfesten Aussage, die auch bei wechselnden Sachbearbeitern im Amt standhält.
Weiß jemand mehr, kann er mir hier gerne Auskunft geben!
Liebe Grüße
Angelina
Hallo und erstmal danke für die schnelle Antwort.
Sie wohnt da schon seit 1982 und hatte den Mietvertrag 2003 von meiner Oma übernommen(!). Bei ihr in dem alten Mietvertrag ist noch das Gas inklusive. - Sie hat auch ein Wohnrecht auf 10 Jahre oder so (Das kann ich jetzt aber nicht auf eine konkrete Jahreszahl benennen.) Das sind unter anderem Gründe warum sie nicht umziehen sollte. (Meiner und ihrer Meinung nach. Die Bekannten und Freunde in dem 8-Familienhaus kommen dann noch dazu - interessiert ja aber kein Amt.)
Also im Endeffekt will ich ja auch meinen Erstwohnsitz da lassen und meinen Zweitwohnsitz bei meinem Freund. Ich behalte zu Hause ja sogar mein Zimmer, so dass das ja durchaus gerechtfertigt ist.
Ich hätte nur halt gerne etwas konkretes in der Hand, sodass meine Mutter auf der sicheren Seite ist, denn die Beamten da sind ja auch nur Menschen.
PS.:
Im SGB III § 3 stehen nur die "Leistungen der Arbeitsförderung". Meintest du da eventuell eine andere Passage?
Ich studiere in Dortmund und beziehe keine Leistungen vom Arbeitsamt oder ähnliches. Auch kein Bafög.
Ich wohne mit meiner Mutter zusammen in 65qm. Da mein Freund demnächst zu Hause ausziehen will (nach Herne) möchte ich mit zu ihm ziehen. Mein Zimmer zu Hause behalte ich aber und steuere auch weiterhin etwas zur Miete bei.
Nun sagte man meiner Mutter beim Amt auf die was-wäre-wenn Frage, dass, sobald ich ausziehe, sie in eine kleinere Wohnung umziehen müsse, selbst wenn ich weiterhin Miete zahle.
Wie ist das denn wenn ich meinen Erstwohnsitz bei meiner Mutter in Dortmund behalte (wo ich auch studiere) und meinen Zweitwohnsitz bei meinem Freund anmelde? Fliegt meine Mutter dann trotzdem aus der Wohnung?
Oder kennt jemand andere Lösungsmöglichkeiten?
Ich bin für jede Hilfe sehr dankbar.
Angelina