Beiträge von Shattnira

    Durfte/musste selber so meine Erfahrungen mit dem Jugendamt machen. Die bewegen ihren faulen Arsch erst dann wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. Mehrere Krankenhausaufenthalte hat niemanden aufmerksam werden lassen. Weder in meiner Schule noch beim Jug. Was da so die " gängigen Praktiken" sind? Ich WILLS nicht wissen! Mir reicht was ich aus meiner Kindheit weis volkommen aus. Ich gehe davon aus das der 22.05 ihr Geburtsdatum ist. Somit sind es auch noch knapp 5 Monate bis zur Volljährigkeit... Warscheinlich ist ihnen der Kostenaufwand und der Zeitaufwand zu viel da sie den Vormund mit ihrer Volljährigkeit zum Teufel jagen würde.


    Mfg


    Jea

    Hallo Dani


    Erst mal mein Beilied zu deineb derzeitigen Lebensumständen,


    Also beantrage bitte folgendes:



    1. Elterngeld beantragen.


    - http://www.elterngeld.net/elterngeldantrag.html



    2. Kindergeld beantragen.


    - http://www.arbeitsagentur.de/zentral...Kg1-Antrag.pdf


    3.ALG II Antrag stellen.


    http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/Hauptantrag-Arbeitslosengeld-II.pdf


    4. Beistandschaft beim Jugenamt beantragen um Unterhaltszahlungen zu klären. Die Beistandschaft hilft dir zum Beispiel auch dabei die erforderlichen Unterlagen vom Kindesvater einzuholen.


    @ Salle


    eine Freundin von mir hat auch mit 17 ihren Sohn bekommen und das werte Jugendamt hatte wohl keine Lust wegen der 5 Monate bis zu ihrer Volljährigkeit einen Vormund einzusetzen. Insbesondere dann wenn die Junge Mutter noch bei ihren eltern wohnt.
    Weitere Informationen in Sachen Sorgerecht: http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Fachbeitrag/a_Rechtsfragen/s_585.html



    @ Horst


    Was fürn Ding? Mir ist nicht bewußt das ich im Internet meine Identität darlegen muss. Es ist doch vollkommen uninteressant wer ich bin und was ich mache. Wie stellt ihr euch das denn vor? Soll ich jetz nen anhang mit allen relevanten Personen Daten unter meine Antworten setzen? Ich bin hier um zu helfen wo ich es eben kann. Alles weitere zu meiner Person hat keinen zu interessieren.


    Liebe Grüße


    Jea

    Hallo erst mal.


    Also ich würde erst mal raten mit dem Teamleiter sprechen zu wollen wenn die Dame sich unkooperativ zeigt. Sollte dies auch nichts bewirken (oder sollte die Dame sich weigern ihren Teamleiter dazu zu rufen) Namen , Datum und Uhrzeit notieren und einen Bescherdebrief oder eine Beschwerdeemail an das Kundenreaktionsmenagmet in Nürnberg schicken. (Nürnberg soll wohl die höchste Stelle sein)


    Was die Druckerpatrone angeht so schein die Dame nicht mehr alle Murmeln im Sack zu haben. Sonst müßte ja auch jeder ALG II Empfänger anspruch auf einen PC nebst Zubehör haben...


    Aber für alle die gerne wissen möchten was denn schon drin ist hier ein link


    http://www.renatemuenster.homepage.t-online.de/rha/wasistdrin.htm


    Liebe Grüße


    Jea

    Hallo


    Also das ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich. Meine Oma zahlt 42 euro und paar zerdrückte im Jahr für ihre befreiung. Sie ist ebenfalls Diabetikerin und ist auch auf Insolin angewiesen. Sie bekommt zu ihrer Rente Geld von der neuen Armut. Meine Oma hat auch versucht einen Zuschüß für die besondere ernährung zu bekommen. Dieses wurde von der Neuen Armut abgelehnt. Die genauen Gründe kenne ich leider nicht.


    Liebe Grüße


    Jea

    Ich kann mir das um ehrlich zu sein nicht vorstellen. Denn eine fristlose Kündigung hat man sich meist selbst eingebrockt und kassiert dafür erst mal eine 3 monatige sperre. Nach ablauf dieser Frist bekommst du dann sicherlich wieder alg.


    Liebe Grüße


    Jea

    Hallo erst mal.


    Also Grundsätzlich kann man da etwas gegen unternehmen. Du müßtest ein Schreiben verfassen das ihr euch getrennt habt aber weiterhin in in einer WG zusammen wohnen wollt. Mein Herr von der Arge teilte mir damals mit das mein Ex Partner in einem eigenen Raum schlafen müßte und seine Wäsche nicht mehr länger mit in meinem Schrank aufbewahren dürfte.Dann behauptete er noch das er seine Lebensmittel in einem extra Kühlschrank aufbewahren müsse. Meinen Einwand das meine Küche viel zu klein dafür sei und ich gar nicht einsehen würde warum wir uns da noch nen Stromfresser in die Wohnung stellen sollten ließ er gelten und so sollte ich ihm legendlich ein Fach in meinem zur Verfügung stellen. Grundsätzlich ist es machbar aber hängt eben auch vom bearbeiter ab.

    Hallo Steffi.


    Sofern du es noch nicht gemacht hast folgende Schritte und Anträge.


    1. Geburtsurkunde besorgen. ( Du erhälst extra Exemplare für : Kindergeldstelle , Elterngeldstelle und Krankenkasse)


    2. Zu Krankenkasse und Bescheinigung geben lassen ob Mutterschaftsgeld gezahlt wurde oder nicht.


    3. Elterngeld beantragen. Hierfür benötigst du folgende Unterlagen:


    - http://www.elterngeld.net/elterngeldantrag.html


    - Bescheinigung ob Elterngeld gezahlt wurde oder nicht


    - das Exemplar der Geburtsurkunde für die Elterngeldkasse.


    - Einkommensbescheinigung der letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes.


    4. Kindergeld beantragen. Hierfür benötigst du folgende Unterlagen:


    - http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A09-Kindergeld/Publikation/V-Kg1-Antrag.pdf


    - Exemplar der Geburtsurkunde für die Kindergeldstelle


    Für weitere Hilfe brauche ich mehr informationen.


    1. Hat er die Vaterschaft anerkannt?


    2. Wie lange hast du vor der Schwangerschaft gearbeitet?


    3. Gibt es zwischen dir und dem Vater eine Vereinbarung wegen Unterhalt für das Kind?


    Solltest du weitere Hilfe benötigen so stehe ich dir gerne zur Verfügung.
    Aber nun muß ich dann doch auch mal mit dir schimpfen. Du hättest doch wissen müßen was deine Vogelstrauß Taktick bringt. Auch wenn man den Kopf in den Sand steckt der Arsch guckt immernoch raus. Ich kann zum teil verstehen das du aufgrund deiner Situation resigniert hast. Aber Himmel du hast verantwortung für deinen kleinen Sonnenschein. Also Mädel setz dich auf den Hosenboden und komm aus dem Knick! Ich werde dir gerne zur Seite stehen soweit es mir Möglich ist. Aber dafür mußt du wirklich mal Gas geben und dein Leben wieder in die Hand nehmen. Im Augenblick würde ich dir auch noch zu einer Familienhilfe raten. Diese kannst du beim Jugendamt beantragen. Was den leeren Kühlschrank angeht so kann ich ebenfalls nur auf Kirchliche einrichtungen verweisen. oder eben auf die Tafel


    http://www.tafel.de/tafelsuche.php?land=Nordrhein


    Liebe Grüße Jea


    P.s Ich hoffe ich habe nix vergessen. Sollte das doch der Fall sein so weis mich bitte wer drauf hin dann werde ich das ergänzen.

    Hallo erstmal,


    Es ist leider tatsächlich so üblich das er bis er 25 wird tatsächlich bei seiner Mutter wohnen muss. Bei wirklich schwerwiegenden Häuslichen Problemen könnte er versuchen mit seiner Mutter zusammen ein schreiben zu verfassen in dem die beiden erklären warum die Wohnsituation nicht mehr ist. Mit etwas Glück wird ihm dann der Umzug genehmigt.


    Lieber Horst.


    Ja und sei mal froh das er nicht in Amerika lebt, denn hier darf er den Kummer darüber sogar schon im Alkohol ertränken!!!


    Das stimmt nicht so ganz. In den Staaten dürfen sie nämlich erst mit 21 Alkohol kaufen und trinken.
    Aber was ist mit Deutschland? Hier darfste erst mit 18 Rauchen , aber dich bereits mit 16 mit Bier zu kippen. Was die van der Leyen angeht... manche ansätze sind gar nicht so verkehrt , andere Sachen gehen mal gar nicht. Meiner Meinung nach gehört ein Elternführerschein her. Und alle paar Jahre nen Tüf! Aber damit mach ich mir sicher wieder keine Freunde.


    Liebe Grüße Jeanette

    Na aber Klaus... Biste heut mit dem falschen Fuß zuerst aufgestanden?


    Ich hätte da erst mal ein paar fragen. Wann ist sie mit der Schule fertig? Wie sicher ist das mit der Ausbildung? Arbeiten ihre Eltern und sind sie somit Unterhaltspflichtig? Wie sicher ist es das sie bei dir eine Ausbildung machen kann? Ohne zu wissen wie dann ihre finanzielle Lage sein wird kann ich dir nicht besonders genaue Antworten geben. Klar ist das sie schon zu dir ziehen kann aber das die arge dann verlangt das sie auch die halbe Miete trägt. Alles weitere hängt davon ab ob ihr als BG (Bedarfsgemeinschaft) oder als HG (Haushaltsgemeinschaft) berechnet werdet.


    Und um auch mal in gleiche Kerbe wie Klaus zu hauen ( auch wenn es mich nichts angehen würde ) Sieh bitte zu das deine hübsche zumindest die Schule abschließt und jetzt nicht Hals über Kopf alles hinschmeißt. Damit würdet ihr euch alle beide einiges versauen. Will euch weder etwas vorschreiben noch euch maßregeln. Meins wirklich nur gut.


    Liebe Grüße Jea

    So eine Unverschämtheit. Ich hätte den Richter gefragt ob ich dann meinem Ex die Rechnungen der Tagesmutter schicken darf. Denn er arbeitet ja SCHICHT..... fein mit Nachtzuschlag verdient er dann ja genug um die Tagesmutter zu bezahlen. Außerdem hätte ich ihn wohl gefragt was er sich rausnimmt mir einen Jobwechsel vorzuschreiben und was er denn denkt was ich in einem anderen Berufsfeld als Ungelernte Kraft so verdienen würde. Ob mein Exmann mir dann auch den Verdienstausfall zahlen würde... ABER ich weis das ich oft viel zu garstig und zickig bin... Aber was will der Richter schon groß machen. Wie es in den Wald schallt so schallts auch wieder raus. Und solange man keine Beleidigungen ausspricht ist man glaub ich auf der sicheren seite.


    Ach ja jetz hab ich das glatt vergessen. Wenn du mal Dampf ablassen magst können wir uns gerne per PM unterhalten.


    Liebe Grüße Jea

    Das Problem hierbei ist das Gehalt Rückwirkend und ALG II Geld im Vorraus gezahlt wird. Das Geld von der Arge haste für Januar im vorraus gezahlt bekommen und dein Gehalt rückwirkend im Februar. Also ist das schon rechtens. Du hättest als du wusstest das du wieder zu arbeiten beginnst einen Antrag auf Überbrückungsgeld stellen müssen. Ich kann dir nur raten zu versuchen eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Wünsch dir viel Erfolg.


    Liebe Grüße


    Jea

    Ja aber genau das selbe wird mir in ein paar Jahren auch ins Haus stehen. Dennoch würde ich ihre Großeltern nicht dazu verdonnern wollen. Denn nicht sie haben meine Tochter gezeugt sondern mein Ex und ich. Also wenn er nicht zahlen kann dann muß ich ihren Unterhalt eben allein bestriten. Aber das ist eben nur meine Ansicht der Dinge und jeder hat eben seine eigene.


    Mfg Jea

    Ja gut aber der kleinere der beiden hat da noch anspruch. Ist es denn schon zu einem Gerichtsbeschluß gekommen? Und wenn ja was besagt dieser? Wenn Gericht entscheidet das er zahlen muss und er es nicht macht würde ich Antrag auf Pfändung stellen.