Hallo Thomas,
wenn Wohnung angemessen und du nicht zum Fenster rausheitzt, wird die Nachzahlung der Nebenkosten mit übernommen.
Gruß klaus
Danke Klaus, aber was gibt dir die Sicherheit? Ich hatte am 02.01.2009 ein Gespräch mit meinem Sachbearbeiter, der hielt Rücksprache mit dem Sachgebiet KdU und die teilten ihm mit, daß in Sachen Heizkosten immer noch die Prüfungsgrundlage aus dem Jahr 2005 gültig ist und noch keine Mitteilung bezüglich einer Änderung des Ermessensspielraum in Sachen " angemesse Heizkosten " von oben erfolgt ist. Es wird also mit den Zuschüssen bzw. Zahlen von 2005 gerechnet. Seitdem hat sich der Gaspreis aber fast verdoppelt und mit ihm die Heizkosten. Ich denke, es geht vielen Menschen so wie mir. Ich hoffe, du behältst recht.