Ich habe als Inventurhelferin im bundesweiten Einsatz gearbeitet. Während dieser Tätigkeit erhielten wir auch Verpflegungsmehraufwendung da wir wochenweise vom Wohnort abwesend waren. Ich habe zusätzlich ALG II beantragt, da das Grundgehatlt nicht so hoch war. Darf die Verpflegungsmehraufwendung bei der Berechnung des ALG II mit angerechnet werden?