Ja habe dem Amt geschrieben das sie bitte die kompl. Miete ab dem 01.01.09 zahlen möchten. Meine sachbearbeiterin sagte .........nein. wir bekommen nur die uns zustehende miete da wir damal 01.08.08 ohne gehnemigung umgezogen sind.
Beiträge von supernette
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es gibt keinen nachlassverwalter. wir haben alle drei den mietvertrag unterschrieben.
was die arge bezahlt habe ich schon geschrieben.Ich habe es der Arge sofort gemeldet und mit der bitte die Kosten für Unterkunft komplett zu übernehmen. Nun habe ich den neuen bescheid bekommen und leider ist dort nicht die kompl. Miete übernommen worden, sondern von einer gesamt Miete in Höhe von 740,00 Euro nur 231,78 pro Person der BG also 463,56 Euro.
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er hat es uns gegeben und wir haben dann die kompl. miete an den vermieter weiter gegeben.
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advokat
verstehe ich nicht ganz. es geht hier um ein ganzen 1 fam. haus was wir gemietet haben. da wird das zimmer des verstorbenen doch automatisch leer stehen oder von uns mit genutzt werden.
wir müssen nun den 1/3 der miete die der verstorbene gezahlt hat alleine weiter bezahlen.
meine fragen eigentlich nur gewesen ob das amt für max. 6 monate die kompl. übernehmen muss ???? -
seid dem 01.08.08 wohnen wir in dem haus . am 12.12.08 ist die person verstorben und bis dagin gehörte die person zu einer hg. ab dem 01.01.09 müssten also nur noch 2 leute (bg) für die kompl. miete aufkommen. nun ist aber von der arge nur der o.g. betrag überwiesen worden. die verstorbene person hat den mietvertrag mit unterschrieben.
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Nein, der Todesfall ist nicht heute eingetreten. sondern nachdem todesfall habe ichdies sofort dem amt mitgeteilt. ob es erben gibt wissenwir nicht . von der verstorben person gibt es wohl kinder aber wer,wo und wieviel wissen wir nicht, da wir oder die verstorbene person damit nicht in kontakt standen.
muss denn die arge nun nicht erstmal (1/2 jahr) die kompl. kosten der wohnung übernehmen ??? -
Hallöchen,
ich habe mal eine Frage. Wir waren insgesamt 3 Personen , wovan 2 Personen eine BG bilden und die 3 Person nicht zur BG gehörte , allerdings mit bei uns im Haus gewohnt hat und bei der Miete angerechnet wurde. Nun ist dies Person heute leider verstorben. Weiss jemand was wir nun von der Arge bekommen müssten und wie lange die die kompl. Miete übernehmen müssen ?
Die Miete b.z.w. Grösse der Wohnung wird nun für 2 personen zu gross b.z.w. zu teuer sein.
Ich habe es der Arge sofort gemeldet und mit der bitte die Kosten für Unterkunft komplett zu übernehmen. Nun habe ich den neuen bescheid bekommen und leider ist dort nicht die kompl. Miete übernommen worden, sondern von einer gesamt Miete in Höhe von 740,00 Euro nur 231,78 pro Person der BG also 463,56 Euro.
Was nun ????